Chronische Wunden

Mimi800

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Altenheim
Muss man chronische Wunden ausmessen ,auch wenn sich der Bewohner bereits im Sterbeprozess befindet?
 
hat es eine relevanz bzw.
ändert es etwas an deiner versorgung??
 
Ja es geht darum; der Mann liegt im sterben und bei sind die Füße regelrecht am abfaulen. Die Wunden sind so das man sie kaum messen kann,und ich finde wenn man einmal die Woche ein Bericht schreibt mit Foto reicht das aus. Denn er wird an einer Sepsis oder Blutvergiftung sterben.....und wir haben schriftliches, das nichts dagegen gemacht werden soll,egal was passiert und das wir dafür nicht haftbar gemacht werden können.Unser Chef meint aber das der MDK oder jemand anderes uns daraus einen Strick drehen könnte. Deshalb meine Frage, reicht einfach nur verbinden und 1 mal wöchentlich ein Bericht mit Foto schreiben. Oder komplett ausmessen und die Wundgröße beschreiben.?
 
Würde eine Wunddoku mit allem drum und drann anlegen und bei Veränderungen dokumentieren. MDK? Weil es evtl. Was mit der Abrechnung zu tun hat
 
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Das Problem ist ,man muss die Füße jeden Tag verbinden und von Tag zu Tag wird die Wunde größer und verändert sich zunehmend.....und verschlechtert sich.
 
Hallo Mimi800,

ich gehe davon aus, das ihr eine Verordnung vom Arzt habt, für den täglichen Verbandswechsel für die Wunden, des Patienten.

Und ich würde es so machen, wie Kittel es beschrieben hat.

Würde eine Wunddoku mit allem drum und drann anlegen und bei Veränderungen dokumentieren.

Bei Unklarheiten , wie der MDK es sehen könnte; sollte am besten euer Chef, mit denen Kontakt aufnehmen und die Sachlage klären.

Wie sieht es mit der Schmerzfreiheit des Patienten aus? Generell und auch während und nach dem Verbandswechsel?

Ich finde es auch wichtig, das der Patient, sich in seiner Sterbephase gut aufgehoben und umsorgt weis.



Exkurs: Ich hatte einen Patienten zu betreuen. Er war auch im Sterbeprozess und hatte AVK, KHK und Diabetes Mellitus.
Trotz 2 stündlich 30° Schräglagerung, hatte er am gesamten Körper Dekubitis. Am schlimmsten waren die Schien- und Wadenbeine betroffen. Die Schienbeinknochen lagen hinterher beide frei (3 Wochen bevor er starb). Die Schmerzfreiheit des Mannes war gewährleistet.
Nach Anweisung des Arztes, haben wir die Wunden des Patienten versorgt. Der Arzt sagte, das wir sehr gute arbeit geleistet haben und das die Dekubitis, aufgrund der Erkrankung, des Patienten nicht verhindern konnte.

Es grüßt Dich

pepita - sheep
 
Also er wird Palliativ betreut und auch vom Hospitz begleitet. Er ist Schmerzfrei auch beim Verbandswechsel,dafür haben wir gesorgt. Für mich steht immer das Wohlergehen des Bewohners im Vordergrund.
 
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Hhhmmm....
Ihr verbindet täglich ? Ihr habt eine Digitalkamera ? Ihr habt einen Zollstock (`tschuligung "Gliedermaßstab") oder ein Maßband ?
Dann macht doch täglich ein Foto, auf dem der (danebengelegte) Maßstab zu sehen ist. Und fertig. Scheffe kann dann (selber an seinem Rechner) die Abmessungen der Wunde anhand des Maßstabs auszirkeln (wenn er das tun möchte) --- oder das Bild speichern.
Die Bilddateien sollten dem MDK vollauf reichen.
 
Zum Vermessen der Wunde, habe ich noch folgendes, im Internet gefunden: Tracing / Planimetrie.
Vielleicht bekommt ihr das dazu gehörige Material, vom Arzt gestellt.
 
ich denke gerade und vor allem in einer palliativsituation und wenn der pat im sterben liegt geht es in erster linie um das wohlbefinden des betroffenen. was verspreche ich mir von einer täglichen (foto-) doku?? was will ich mit meiner tgl. wundversorgung erreichen??

man muss auch mal die kirche im dorf lassen und den gesunden menschenverstand einschalten. täglicher vw und fotodoku, nur dass der chef/mdk zufrieden ist und die kasse stimmt????

dass ist nicht mein verständnis von palliative care und da gehn die mir sonstwo vorbei. wenn es dem pat. gut geht und der vw das wohlbefinden fördert, okay.. ansonsten, voll daneben und prinzip einer palliativ versorgung nich verstanden.

leute, der mann liegt im sterben, die wunde ist sein kleinstes problem...

wegen was soll dir der mdk nen strick drehn bitte?????
 
Damals als junge Pflegefachkraft (1992), habe ich die Anordnung des Arztes umgesetzt.

Ok. Heut´zu Tage, sehe ich die Sache, aus einem anderen Blickwinkel. Jetzt setze ich mich in aller Ruhe, mit Ärzten auseinander und überlege mit ihnen gemeinsam, was das beste für den Menschen, in der Finalenphase ist.

Die Lebensqualität und Schmerzfreiheit, des mir anvertrauten Menschen will ich bewahren.
 
Hallo,

erstmal, die TE arbeitet in der stationären Altenpflege, da wird die Behandlungspflege nicht vergütet, die ist im normalen Heimentgelt enthalten. Es geht nicht um Geld.

Meiner Meinung nach geht es hier um falsch verstandene/interpretierte Vorgaben.

Wenn aus eurer Doku eindeutig hervorgeht, dass der Klient sich in einer palliativen Situation befindet ggf. auch schon präfinal ist wird auch der MDK dafür Verständnis haben, dass hier nicht ausgemessen wird. Wichtig wäre hier eine ansonsten gute Wunddokumentation, nicht für den MDK sondern für euch selbst (Haftungsrecht).
Das er schmerzfrei ist hast du schon beschrieben. Für mich wäre es ggf. noch eine Steigerung der Lebensqualität, wenn ihr vom täglichen VW weg kommen könntet, da dies eine große Belastung für die meisten Menschen darstellt.
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, der Hospizdienst kann euch da sicherlich unterstützen.

Nur so am Rande. Gewogen muss er natürlich auch nicht werden in der Situation.
 
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Von täglich ausmessen steht hier ja garnichts. Wird das verlangt?

Ansonsten macht ihr doch wöchentlich eine Fotodoku, dann halt ein Maß"band" mit drauf und die Zahlen in den Bericht!?

Und wenn schon von wochenweise gesprochen wird, dann ist der Patient auch nicht präfinal; im Sterbeprozess sind wir alle :)
 
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Hallo wilde Schwester,

interessanter Link.

Man beachte die Wortwahl :"Der Anspruch nach Satz 1 besteht über die dort genannten Fälle hinaus ausnahmsweise auch für solche Versicherte in zugelassenen Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 43 des 11. Buches, die auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben.

Dies ist der Fall, wenn die ständige Anwesenheit einer geeigneten Pflegefachkraft zur individuellen Kontrolle und Einsatzbereitschaft oder ein vergleichbar intensiver Einsatz einer Pflegefachkraft erforderlich ist, insbesondere weil behandlungspflegerische Maßnahmen in ihrer Intensität oder Häufigkeit unvor-hersehbar am Tag oder in der Nacht erfolgen müssen oder die Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes i.S.d. Nr. 8 der Anlage am Tag und in der Nacht erforderlich ist.“

Passt aber beim o.g. Fall nicht, da dies bei der Wundversorgung beispielsweise nicht gegeben ist.

susanne

PS: Exkurs: Ab 2017 werden unter bestimmten Voraussetzungen Behandlungspflegen über den Pflegegrad mit abgegolten.
 
Von täglich ausmessen steht hier ja garnichts. Wird das verlangt?

Ansonsten macht ihr doch wöchentlich eine Fotodoku, dann halt ein Maß"band" mit drauf und die Zahlen in den Bericht!?

Und wenn schon von wochenweise gesprochen wird, dann ist der Patient auch nicht präfinal; im Sterbeprozess sind wir alle :-)
Danke für den letzten Abschnitt!

"Palliativ" ist nicht gleichzusetzen mit "im Sterbeprozess befindlich". Wir betreuen einen Teil unserer Palliativpatienten über Jahre. Der beschriebene Patient ist wahrscheinlich unheilbar erkrankt, seine Lebenszeit wird begrenzt sein und eine Heilung der Wunden (nach der unzureichenden Beschreibung zu urteilen) aller Wahrscheinlichkeit nach ausgeschlossen; die Gefahr einer Sepsis besteht sicherlich auch, aber er befindet sich nicht im unmittelbaren Sterbeprozess.

Wo ist jetzt das Problem, beim Verbandswechsel - der ja erfolgen muss, wenn auch vielleicht nicht täglich - eine Messung vorzunehmen? Wie lange dauert das?
 
Hallo Claudia,

Hallo Maniac,

Mimi800, schreibt am Donnerstag, um 18.31 Uhr, in der ersten Zeile, das der Patient im Sterben liegt.

Es grüßt

pepita - sheep
 
Ich bin jetzt nicht der Wundexperte, aber was soll eine tägliche Ausmessung bewirken. Wenn grosse Wunden behandelt werden istbdas doch über einen längeren Zwitraum von Wochen und Monaten notwendig. Was soll da innerhalb eines Tages passieren was dokumentiert werden muss?



Man sollte nicht nur den ersten Link lesen und auch alles lesen. Behandlungspflege in einem "normalen" Ausmaß ist im Heimentgeld inbegriffen. Zusätzlich werden nur besonders schwere Fälle, u.a. bei Wachkomapatienten oder Dauerbeatmete, die eine permanente Betreuung benötigen, Susanne2807 schrieb es bereits.
 
Ich bin jetzt nicht der Wundexperte, aber was soll eine tägliche Ausmessung bewirken. Wenn grosse Wunden behandelt werden istbdas doch über einen längeren Zwitraum von Wochen und Monaten notwendig. Was soll da innerhalb eines Tages passieren was dokumentiert werden muss?
Von einer täglichen Messung hat die TE nicht gesprochen und es wäre mir auch neu, dass der MDK eine tägliche Messung fordert.
 
Von einer täglichen Messung hat die TE nicht gesprochen und es wäre mir auch neu, dass der MDK eine tägliche Messung fordert.

Habe ich auch nicht behauptet! Die TE hat von 1x wöchentlicher Fotodoku geschrieben, die ihrer Meinung nach ausreichend ist. Es wird aber wohl regelmäßiges Ausmessen (mehr als wöchentlich) gefordert, von wem auch immer...., sonst hätte sie die Frage wohl nicht gestellt.
Ich habe keine Ahnung was der MdK fordert und das auch nirgends geschrieben.
Ich halte es für unnötig, weil solche Wunden sich nicht innerhalb weniger Tage ändern.
Was da rechtlich gefordert wird, keine Ahnung!