- Registriert
- 29.09.2007
- Beiträge
- 93
- Ort
- Saarland
- Beruf
- ehemaliger Fachkrankenpfleger Operationsdienst und Endoskopie, Hygienebeauftrager in der Pflege
- Akt. Einsatzbereich
- Allgemeinchirurgie, Urologie, Gefäßchirurgie, Gynäkologie, Unfallchirurgie
- Funktion
- Datenschutzbeauftrager
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen im OP,
ich bin der Thomas und auch schon einige Zeit Mitglied in diesem Forum, welches bei mir leider ein wenig in Vergessenheit geraten ist
Ich arbeite seit rund 14 Jahren als OP-Pfleger und habe vor ca. 10 Jahren die Fachweiterbildung OP und Endoskopie abgeschlossen.
Jetzt ist es an der Zeit mich konkret an KollgegInnen im OP zu wenden. Es geht dabei um die Bezahlung des Bereitschaftsdienstes. Diese basiert wie einige von Euch sicher wissen, auf einer Belastung im Bereitschaftsdienst wie sie in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts der Fall war. Doch die Zeiten haben sich stark verändert. Die Arbeitsbelastung im Bereitschaftsdienst hat zweifelsfrei zugenommen und vor dem Hintergrund ausgedünnter Personaldecken auch die Anzahl der zu leistenden Dienste.
Der Gesetzgeber sagt Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit
Dabei interessiert die Bezahlung nicht, das ist in der Regel eine traifvertragliche Regelung, bei der nur ein Bruchteil der in der Klinik verbrachten Zeit vergütet wird. Und genau an diesem Punkt möchte ich ansetzen und unsere Vertreter der Gewerkschaft endlich wieder einmal dazu bewegen im Besonderen für die KollegInnen im OP bzw. diese, welche Bereitschaften leisten, zu berücksichtigen. Mal abgesehen von den Zusatzurlaubstagen und dem Nachtzuschlag für die Stunden zwischen 21.00 und 06.00 Uhr hat sich da in der Vergangenheit nicht viel getan. Lediglich die Erhöhungen der Tabellenentgelte hat man mehr oder weniger gespürt. Verdiensteinbrüche gab es erstmals als es hieß, nach 24-stündigem Bereitschaftsdienst darf ein Mitarbeiter nicht mehr arbeiten. Er muss eine Ruhezeit von mind. 10 Stunden einhalten. Ergo, der Mitarbeiter fehlt am nächsten Tag.
Auf der Seite des Arbeitgebers hat man es sich sehr einfach gemacht und den TVöD angewendet. In §8.1 Abs. 8 TVöD heißt es:
Die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit wird von den "erwirtschafteten" Stunden erst einmal abgezogen, der Rest wird dann mit dem trariflichen Satz vergütet. Doch genau da ist der Pferdefuß: Der Arbeitgeber hört in Abs. 8 hier einfach auf zu lesen! Der Satz geht noch weiter:
Wurde von Euch jemals jemand gefragt ob er diesem Zeitausgleich zustimmt? Ich nicht! Ich habe es so wie viele andere auch, einfach mal so hin genommen. Ich stelle jetzt einfach mal die These auf, dass wir hier über den Tisch gezogen werden und das bereits seit Jahren!
Der Verdianer Tobias Michel (Autor und Betreiber von Schichtplanfibel.de) interpretiert diesen Absatz wie folgt:
Klingt irgendwie logisch wie ich finde.
Aber selbst wenn jemand sagt, ich möchte die Freizeit nach meinem Dienst, da gibt es meines Erachtens ein weiteres Problem:
Das Arbeitszeitgesetz fordert eine Ruhezeit von mindestens 10 Stunden. Setzt man mal voraus, dass keine Schichtarbeit im OP geleistet wird, dann brauche ich an diesem Tag nach 10 Stunden nicht mehr zur Arbeit habe also frei. Aber: wo steht denn bitte geschrieben dass ich als Arbeitnehmer alleine die Zeit erbringen muss, um die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes zu beachten? Ich darf nicht mehr Arbeiten, mein Arbeitgeber darf mich aber auch nicht mehr beschäftigen nach 24 Stunden. Im Gegenteil, der Arbeitgeber hat während der Bereitschaftszeit den Vorteil mich in vollem Umfang zu beschäftigen wenn es erforderlich ist, dafür bekomme ich dann von jeder geleisteten Stunde Arbeit nur einen Bruchteil der Zeit vergütet. Was spricht dagegen, dass der Arbeitgeber dann auch seinen Teil dazu beiträgt die Vorgaben des Arbeitsgesetzes zu beachten?
Wie seht Ihr das? Gibt es in Deutschland Kliniken, in denen sogar der Arbeitgeber seinen Teil dazu beisteuert? Ich finde das sollte den Tarifpartnern auch einmal bewusst gemacht werden!
Ich bin gespannt auf Eure Antworten!
ich bin der Thomas und auch schon einige Zeit Mitglied in diesem Forum, welches bei mir leider ein wenig in Vergessenheit geraten ist
Ich arbeite seit rund 14 Jahren als OP-Pfleger und habe vor ca. 10 Jahren die Fachweiterbildung OP und Endoskopie abgeschlossen.
Jetzt ist es an der Zeit mich konkret an KollgegInnen im OP zu wenden. Es geht dabei um die Bezahlung des Bereitschaftsdienstes. Diese basiert wie einige von Euch sicher wissen, auf einer Belastung im Bereitschaftsdienst wie sie in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts der Fall war. Doch die Zeiten haben sich stark verändert. Die Arbeitsbelastung im Bereitschaftsdienst hat zweifelsfrei zugenommen und vor dem Hintergrund ausgedünnter Personaldecken auch die Anzahl der zu leistenden Dienste.
Der Gesetzgeber sagt Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit

Auf der Seite des Arbeitgebers hat man es sich sehr einfach gemacht und den TVöD angewendet. In §8.1 Abs. 8 TVöD heißt es:
An Beschäftigte, die nicht von Absatz 7 erfasst werden, wird das Bereitschaftsdienstentgelt gezahlt (§ 24 Abs. 1 Satz 3), es sei denn, dass ein Freizeitausgleich zur Einhaltung der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes erforderlich ist]
Die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit wird von den "erwirtschafteten" Stunden erst einmal abgezogen, der Rest wird dann mit dem trariflichen Satz vergütet. Doch genau da ist der Pferdefuß: Der Arbeitgeber hört in Abs. 8 hier einfach auf zu lesen! Der Satz geht noch weiter:
oder eine entsprechende Regelung in einer Betriebs- oder einvernehmlichen Dienstvereinbarung getroffen wird oder die/der Beschäftigte dem Freizeitausgleich zustimmt. In diesem Fall gilt Absatz 7 entsprechend.
Wurde von Euch jemals jemand gefragt ob er diesem Zeitausgleich zustimmt? Ich nicht! Ich habe es so wie viele andere auch, einfach mal so hin genommen. Ich stelle jetzt einfach mal die These auf, dass wir hier über den Tisch gezogen werden und das bereits seit Jahren!
Der Verdianer Tobias Michel (Autor und Betreiber von Schichtplanfibel.de) interpretiert diesen Absatz wie folgt:
Der erste Fall tritt nur auf, wenn Du für einen BD einspringst und deshalb am Folgetag eine geplante Schicht nicht arbeiten kannst.
Der zweite Fall ist dringend zu vermeiden!
Der dritte Fall liegt allein bei Euch: Widersprecht umgehend und fordert Eure volle Vergütung!
Klingt irgendwie logisch wie ich finde.
Aber selbst wenn jemand sagt, ich möchte die Freizeit nach meinem Dienst, da gibt es meines Erachtens ein weiteres Problem:
Das Arbeitszeitgesetz fordert eine Ruhezeit von mindestens 10 Stunden. Setzt man mal voraus, dass keine Schichtarbeit im OP geleistet wird, dann brauche ich an diesem Tag nach 10 Stunden nicht mehr zur Arbeit habe also frei. Aber: wo steht denn bitte geschrieben dass ich als Arbeitnehmer alleine die Zeit erbringen muss, um die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes zu beachten? Ich darf nicht mehr Arbeiten, mein Arbeitgeber darf mich aber auch nicht mehr beschäftigen nach 24 Stunden. Im Gegenteil, der Arbeitgeber hat während der Bereitschaftszeit den Vorteil mich in vollem Umfang zu beschäftigen wenn es erforderlich ist, dafür bekomme ich dann von jeder geleisteten Stunde Arbeit nur einen Bruchteil der Zeit vergütet. Was spricht dagegen, dass der Arbeitgeber dann auch seinen Teil dazu beiträgt die Vorgaben des Arbeitsgesetzes zu beachten?
Wie seht Ihr das? Gibt es in Deutschland Kliniken, in denen sogar der Arbeitgeber seinen Teil dazu beisteuert? Ich finde das sollte den Tarifpartnern auch einmal bewusst gemacht werden!
Ich bin gespannt auf Eure Antworten!
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