Bezahlung des Bereitschaftsdienstes

Soll der Arbeitgeber seinen Teil zur Beachtung der Richtlinien des AZG beisteuern?

  • Ja, umbedingt!

    Stimmen: 5 62,5%
  • Nein!

    Stimmen: 1 12,5%
  • keine konkrete Meinung

    Stimmen: 2 25,0%

  • Umfrageteilnehmer
    8

th.giese

Junior-Mitglied
Registriert
29.09.2007
Beiträge
93
Ort
Saarland
Beruf
ehemaliger Fachkrankenpfleger Operationsdienst und Endoskopie, Hygienebeauftrager in der Pflege
Akt. Einsatzbereich
Allgemeinchirurgie, Urologie, Gefäßchirurgie, Gynäkologie, Unfallchirurgie
Funktion
Datenschutzbeauftrager
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen im OP,

ich bin der Thomas und auch schon einige Zeit Mitglied in diesem Forum, welches bei mir leider ein wenig in Vergessenheit geraten ist
Ich arbeite seit rund 14 Jahren als OP-Pfleger und habe vor ca. 10 Jahren die Fachweiterbildung OP und Endoskopie abgeschlossen.
Jetzt ist es an der Zeit mich konkret an KollgegInnen im OP zu wenden. Es geht dabei um die Bezahlung des Bereitschaftsdienstes. Diese basiert wie einige von Euch sicher wissen, auf einer Belastung im Bereitschaftsdienst wie sie in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts der Fall war. Doch die Zeiten haben sich stark verändert. Die Arbeitsbelastung im Bereitschaftsdienst hat zweifelsfrei zugenommen und vor dem Hintergrund ausgedünnter Personaldecken auch die Anzahl der zu leistenden Dienste.
Der Gesetzgeber sagt Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit :besserwisser: Dabei interessiert die Bezahlung nicht, das ist in der Regel eine traifvertragliche Regelung, bei der nur ein Bruchteil der in der Klinik verbrachten Zeit vergütet wird. Und genau an diesem Punkt möchte ich ansetzen und unsere Vertreter der Gewerkschaft endlich wieder einmal dazu bewegen im Besonderen für die KollegInnen im OP bzw. diese, welche Bereitschaften leisten, zu berücksichtigen. Mal abgesehen von den Zusatzurlaubstagen und dem Nachtzuschlag für die Stunden zwischen 21.00 und 06.00 Uhr hat sich da in der Vergangenheit nicht viel getan. Lediglich die Erhöhungen der Tabellenentgelte hat man mehr oder weniger gespürt. Verdiensteinbrüche gab es erstmals als es hieß, nach 24-stündigem Bereitschaftsdienst darf ein Mitarbeiter nicht mehr arbeiten. Er muss eine Ruhezeit von mind. 10 Stunden einhalten. Ergo, der Mitarbeiter fehlt am nächsten Tag.
Auf der Seite des Arbeitgebers hat man es sich sehr einfach gemacht und den TVöD angewendet. In §8.1 Abs. 8 TVöD heißt es:

An Beschäftigte, die nicht von Absatz 7 erfasst werden, wird das Bereitschaftsdienstentgelt gezahlt (§ 24 Abs. 1 Satz 3), es sei denn, dass ein Freizeitausgleich zur Einhaltung der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes erforderlich ist]

Die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit wird von den "erwirtschafteten" Stunden erst einmal abgezogen, der Rest wird dann mit dem trariflichen Satz vergütet. Doch genau da ist der Pferdefuß: Der Arbeitgeber hört in Abs. 8 hier einfach auf zu lesen! Der Satz geht noch weiter:

oder eine entsprechende Regelung in einer Betriebs- oder einvernehmlichen Dienstvereinbarung getroffen wird oder die/der Beschäftigte dem Freizeitausgleich zustimmt. In diesem Fall gilt Absatz 7 entsprechend.

Wurde von Euch jemals jemand gefragt ob er diesem Zeitausgleich zustimmt? Ich nicht! Ich habe es so wie viele andere auch, einfach mal so hin genommen. Ich stelle jetzt einfach mal die These auf, dass wir hier über den Tisch gezogen werden und das bereits seit Jahren!

Der Verdianer Tobias Michel (Autor und Betreiber von Schichtplanfibel.de) interpretiert diesen Absatz wie folgt:

Der erste Fall tritt nur auf, wenn Du für einen BD einspringst und deshalb am Folgetag eine geplante Schicht nicht arbeiten kannst.
Der zweite Fall ist dringend zu vermeiden!
Der dritte Fall liegt allein bei Euch: Widersprecht umgehend und fordert Eure volle Vergütung!

Klingt irgendwie logisch wie ich finde.
Aber selbst wenn jemand sagt, ich möchte die Freizeit nach meinem Dienst, da gibt es meines Erachtens ein weiteres Problem:
Das Arbeitszeitgesetz fordert eine Ruhezeit von mindestens 10 Stunden. Setzt man mal voraus, dass keine Schichtarbeit im OP geleistet wird, dann brauche ich an diesem Tag nach 10 Stunden nicht mehr zur Arbeit habe also frei. Aber: wo steht denn bitte geschrieben dass ich als Arbeitnehmer alleine die Zeit erbringen muss, um die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes zu beachten? Ich darf nicht mehr Arbeiten, mein Arbeitgeber darf mich aber auch nicht mehr beschäftigen nach 24 Stunden. Im Gegenteil, der Arbeitgeber hat während der Bereitschaftszeit den Vorteil mich in vollem Umfang zu beschäftigen wenn es erforderlich ist, dafür bekomme ich dann von jeder geleisteten Stunde Arbeit nur einen Bruchteil der Zeit vergütet. Was spricht dagegen, dass der Arbeitgeber dann auch seinen Teil dazu beiträgt die Vorgaben des Arbeitsgesetzes zu beachten?

Wie seht Ihr das? Gibt es in Deutschland Kliniken, in denen sogar der Arbeitgeber seinen Teil dazu beisteuert? Ich finde das sollte den Tarifpartnern auch einmal bewusst gemacht werden!
Ich bin gespannt auf Eure Antworten!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich verstehe nicht auf was du hinaus willst.
Wenn der AG dich in der Bereitschaftsdienstzeit beschäftigt, dann wird das voll angerechnet als Arbeitszeit.

Was steuert der AG bei und was sollte den Tarifpartnern bewußt gemacht werden bzw. warum?
 
Ich verstehe nicht auf was du hinaus willst.
Wenn der AG dich in der Bereitschaftsdienstzeit beschäftigt, dann wird das voll angerechnet als Arbeitszeit.

Anhand der Abkürzungen deiner Berufsbezeichnung in Deinem Profil würde ich vermuten, dass Du im Bereich einer Verwaltung arbeitest aber nicht im OP. Es kann auch sein, dass ich mich ein wenig umständlich ausdrücke. Fakt ist aber, dass auch bei uns in der Klinik die Leute aus der Verwaltung keinen Schimmer davon haben was im OP los ist und wie da die Bezahlung geregelt ist. Die rechnen zusammen und überweisen Dein Gehalt. Es kann ihnen ja auch keiner verdenken, der OP ist eine nach außen geschlossene Einheit, in die man noch so einfach rein spazieren kann.
Im Geltungsbereich des TVöD mit der Sondervereinbarung Krankenhaus wird die Beschäftigung während des Bereitschaftsdienst eben nicht voll als Arbeitszeit angerechnet! Da gibt es eine pauschale Bezahlung entsprechend der ermittelten Bereitschaftsstufe. Da kann man ja noch drüber streiten, ob das noch auf der Höhe der Zeit ist oder nicht. Die Belastungen im Bereitschaftsdienst sind nahezu überall gestiegen. Dienst in denen man nicht mindestens einmal in der Nacht raus muss sind eher selten.
Konkret geht es mir darum, dass von der anrechenbaren Zeit aus dem Bereitschaftsdienst der nächste Arbeitstag allein von meinem Zeitkonto abgezogen wird. Ich bin der Meinung der Arbeitgeber hat einen klaren Vorteil davon, dass er innerhalb der Bereitschaftsdienstzeit eine recht günstige Arbeitskraft hat. Ich darf nach den Bestimmungen des AZG nicht mehr weiterarbeiten, der Arbeitgeber darf mich aber auch nicht mehr beschäftigen. Die Zeit zum "Abfeiern" erbringe ich alleine, der Arbeitgeber erbringt da gar nichts!
Und genau da will ich ansetzten.

Was steuert der AG bei und was sollte den Tarifpartnern bewusst gemacht werden bzw. warum?

Der AG steuert zur Zeit eben nichts bei und das soll sich ändern. Beide Seiten sind gehalten sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Die Zeche zahlen tut zur Zeit alleine der AN und das will ich ändern!
Die Leute, die in Berlin am Verhandlungstisch sitzen, haben keinen Schimmer davon was an der Basis los ist. Selbst im Fachbereich 3 von ver.di, welcher für unseren Zweig des ÖD zuständig ist, ist es schwer diesen Missstand zu vermitteln. Jeder Arbeiter der seine Nachschicht am Fließband abarbeites packt sich an den Kopf, wenn er erfährt, dass von 5 Stunden Arbeit in der Nacht nur 3,75 pauschal bezahlt werden.
Ich hoffe, es wird nun klarer worauf ich hinaus will!
 
Weiß jetzt nicht was dein ausladender Absatz zur Klärung beitragen soll.
und eine Nichtinterpretation deinerseits von Abkürzungen führt bei dir zur Abwertung deines Gesprächspartners?
Merkwürdige Reaktion?

Fakt ist aber, dass auch bei uns in der Klinik die Leute aus der Verwaltung keinen Schimmer davon haben was im OP los ist und wie da die Bezahlung geregelt ist.
Ja und?
Ist das notwendig?
Würde das was Ändern?
Und wenn ja, dann mach es ihnen in kurzen, klaren Worten deutlich was dir/euch wichtig daran ist, dass diese das Wissen sollten oder müssten.

Wenn es dich beruhigt - auch ich mache Bereitschaftsdienst und auch Rufbereitschaft mit unterschiedlichen Stufenanrechnungen.
Ja - bei 12,5% bekomme ich 1Std. bei 8Std. Bereitschaftsdienst, wenn ich keinen Einsatz habe.
Wenn ich aber zum Dienst gerufen werde, dann ist das volle Arbeitszeit, ab dem Zeitpunkt, ab dem ich die Arbeit aufnehme, bei Rufbereitschaft ab dem Zeitpunkt, ab dem ich meine Wohnungstür verlasse bzw. der Anruf eingeht und ich mit auf den Weg mache und es wird immer auf 30Min. bzw. 60Min aufgerundet, durch BR vereinbart - das wäre der richtige Ansprechpartner.

dass von 5 Stunden Arbeit in der Nacht nur 3,75 pauschal bezahlt werden.
scheint mir nach den Regelungen des TVÖD nicht möglich zu sein? Vielleicht lässt du dich doch nochmal durch BR oder Rechtsbeistand bei verdi beraten?
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j...JoNdk51C0P152C6LlYtuhSw&bvm=bv.55123115,d.Yms
 
Wenn es ab Arbeitsbeginn als Arbeitszeit gewertet wird, heisst das für mich: Bei einem geplanten 24std-Bereitschaftsdienst, muss man nach 10,75h wieder nach Hause gehen (incl. der 45min Pause), wenn man durcharbeitet? Und nach 10h Zwangspause kann man wiederkommen und noch 3,25h arbeiten.
 
Weiß jetzt nicht was dein ausladender Absatz zur Klärung beitragen soll.
und eine Nichtinterpretation deinerseits von Abkürzungen führt bei dir zur Abwertung deines Gesprächspartners?
Merkwürdige Reaktion?

Ich wollt dich nicht angreifen, ausladen, abwerten oder sonst irgend etwas in der Form. Falls das so bei Dir so rüber kommt, dann entschuldige ich mich in aller Form!

Ja und?
Ist das notwendig?
Würde das was Ändern?
Und wenn ja, dann mach es ihnen in kurzen, klaren Worten deutlich was dir/euch wichtig daran ist, dass diese das Wissen sollten oder müssten.

Konkrete Forderung meinerseits: Die Stunden, welche zum Abfeiern des Bereitschaftsdienstes (=Anwesenheitsdienst in der Klinik, meinen Aufenthaltsort kann ich nicht bestimmen) zur Beachtung der Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz sollen in gleichen Teilen von AN und AG erbracht werden, Folge: bessere Bezahlung und mehr Zufriedenheit der AN.

Wenn es dich beruhigt - auch ich mache Bereitschaftsdienst und auch Rufbereitschaft mit unterschiedlichen Stufenanrechnungen.
Ja - bei 12,5% bekomme ich 1Std. bei 8Std. Bereitschaftsdienst, wenn ich keinen Einsatz habe.
Wenn ich aber zum Dienst gerufen werde, dann ist das volle Arbeitszeit, ab dem Zeitpunkt, ab dem ich die Arbeit aufnehme, bei Rufbereitschaft ab dem Zeitpunkt, ab dem ich meine Wohnungstür verlasse bzw. der Anruf eingeht und ich mit auf den Weg mache und es wird immer auf 30Min. bzw. 60Min aufgerundet, durch BR vereinbart - das wäre der richtige Ansprechpartner.

Das ist nach der Definition des TVöD Rufdienst und keine Bereitschaft, da gibt es Unterschiede. Klar muss man sich in irgend einer Art und Weise bereithalten, aber die telefonische Erreichbarkeit (Festnetz oder Handy) reicht da aus. Du kannst im Grunde dort aufhalten wo es Dir gerade passt. Beim Bereitschaftsdienst schreibt der AG den Aufenthaltsort vor (in der Regel die Klinik) und die Bezahlung erfolgt auf Basis der errechneten durchschnittlichen Belastung pauschal!

Das Beispiel welches ich das gebracht habe hinkt ein wenig, das gebe ich zu. Konkret ist es bei uns so geregelt, dass ich unter der Woche ab 17.30 Uhr Bereitschaft habe bis zum nächsten Morgen um 07.00 Uhr. Das sind 13,5 Stunden. Diesen werden mit 75% pauschal vergütet. Bleiben 10,1 Stunden. Von diesen 10,1 Stunden werden 7,8 Stunden abgezogen weil ich in den nächsten 10 Stunden nicht mehr beschäftigt werden darf bzw. nicht mehr da bleiben darf. Bleiben noch 2,3 Stunden übrig, welche dann finanziell vergütet werden. Teilen sich AG und AN die Freistellung (was nach meiner Rechtsempfinden so sein sollte) dann bekäme man 6,2 Stunden bezahlt. Da ist schon ein kleiner Unterschied.
 
Wenn es ab Arbeitsbeginn als Arbeitszeit gewertet wird, heisst das für mich: Bei einem geplanten 24std-Bereitschaftsdienst, muss man nach 10,75h wieder nach Hause gehen (incl. der 45min Pause), wenn man durcharbeitet? Und nach 10h Zwangspause kann man wiederkommen und noch 3,25h arbeiten.

Bei einem geplanten 24 Std Bereitschaftsdienst kannst du nicht nach Hause gehen! 24 Stunden Bereitschaft kommen im Übrigen nur am Wochenende oder an Feiertagen zu Stande. Unter der Woche sind es meist weniger, weil vor Beginn des Bereitschaftsdienst häufig eine normale Schicht von max. 10 Stunden vorgeschaltet ist. Ich bei Beginn der Bereitschaftszeit noch ein OP-Saal am Laufen muss die Bereitschaft diesen fertig machen. Kommen dann noch Notfälle oder dringliche Eingriffe muss weitergearbeitet werden, zu einer geringeren Vergütung gemäß Einstufung der Bereitschaftsdienstes.
Es gibt Kliniken die haben 2 Leute im Bereitschaftsdienst. Andere Häuser haben einen Bereitschaftsdienst und einen Rufdienst, andere wiederum 2 Rufdienste, das hängt halt mit der grundsätzlichen Dienstauslastung und den Fachbereichen zusammen, die ab zudecken sind.
 
Wenn ihr einen Haustarifvertrag habt, dann musst du halt versuchen da in den nächsten Tarifverhandlung eine Erhöhung dieser Vergütungsquote hinzu bekommen. Damit kannste dann wählen ob es zusätzliche freie Tage sind, oder ob du dir sowas als Überstunden auszahlen lässt.
Meine Unterstützung hätte die OP-Pflege jederzeit, weil ja gerade erst deren Solidarität im Gegenzug einen wirksamen Arbeitskampf für alle Bereiche ermöglicht.
 
Hallo Fleschor_Max

Leider haben wir keinen Haustarifvertrag, sondern sind dem TVöD bzw. dem Pandant Knappschaft Bahn See unterworfen. Ich denke aber mal dass solch ein Vorhaben auch den KollegInnen generell im ÖD gelegen kommt.
Leider ist aber gerade Pflege relativ schlecht gewerkschaftlich organisiert. Und Funktionspflege ist leider nur ein ganz kleiner Teil der Pflege. Dennoch ist Solidarität aller Berufsgruppen im Krankenhaus unabdingbar. Nur gemeinsam können wir richtig etwas erreichen.
Unterm Strich will ich auch genau das erreichen was Du da ansprichst. Gerechte Aufteilung der Stunden die ich benötige um das AZG zu beachten. So kommen unterm Strich mehr Stunden zusammen, welche ich dann ganz gerne auf einem Arbeitszeitkonto sammeln würde wie es der TVöD vorsieht. Leider ist auch das Thema Arbeitszeitkonto ein Thema auf das immer noch viele AG allergisch reagieren. Bei uns sind zur Zeit einige Umstrukturierungen im Gange, man hat einiges schon von uns verlangt und erwartet, dass weiter auch versetzte Dienste usw. in Kauf genommen werden. Ein Arbeitszeitkonto ist aber nach wie vor nicht möglich für den AG, leider.
Aber wir arbeiten daran.

Gibt es eigentlich Kliniken, welche im Funktionsdienst erfolgreich Arbeitszeitkonten nach TVöD führen?
 
Und anderswo möchte man die Arbeitszeitkonten wieder abschaffen weil sie dem AG ermöglichen, die Fristen für den Freizeitausgleich zu strecken.

Elisabeth
 
Und anderswo möchte man die Arbeitszeitkonten wieder abschaffen weil sie dem AG ermöglichen, die Fristen für den Freizeitausgleich zu strecken.

Elisabeth

Hallo Elisabeth,

und wo genau ist anderswo? Ist das ein Arbeitszeitkonto nach TVöD? Da würden mich schon generelle Erfahrungen interessieren. Man muss ja nicht um bedingt die gleichen Fehler machen wie andere. Unterm Strich ist alles ja eine Form von einer Dienstvereinbarung.
 
Dann solltest du in deine Arbeitsvereinbarung mit aufnehmen, dass ab Ü-Stunden X zusätzlich eine entsprechende Vergütung zu zahlen ist. Die sollte so hoch angelegt sein, dass es für den AG lukrativer ist, mehr Personal einzustellen statt weiterhin Über-und Mehrarbeitsstunden aufzubauen. Gerade letztere sind bekanntlich sehr beliebt.

Nicht umsonst ist die Anzahl der Teilzeitler in der Pflege gestiegen. Ist in meinen Augen versteckte Zeitarbeit. Wobei ich mit nem Arbeitszeitkonto dem AN noch nicht mal mehr Lohn zahlen muss, wenn ich ihn über die vereinbarte Zeit hinaus beschäftige und das frech Mehrarbeit nenne.

Elisabeth
 
Wir arbeiten in unserem Haus seit mehreren Jahren mit Arbeitszeitkonten.

Da bei Einrichtung der AZK der BR maßgeblich beteiligt war, sind die Stammdaten entsprechend des TvöD hinterlegt worden, woran sich gehalten werden muss. Bei Änderungen ist die Personalabteilung verpflichtet die Stammdaten entsprechend anzupassen.

Wir haben z. B. bei den TZ-Kräften eine Obergrenze der Mehrarbeitsstunden. Wenn diese erreicht wird, bekommt die Leitung, die für die Kontenpflege die Berechtigung hat, eine Warnung gemeldet.
Allerdings sammeln auch unsere TZK ihre Mehrarbeitsstunden bewusst an. Denn auch TZK brauchen mal frei an einem Tag, an dem sie eigentlich Dienst haben, da unsere TZK immer an den gleichen Tagen ihren Dienst versehen. Die Mehrarbeitsstunden werden, wie bei VZK auf das AZK gebucht.

Es gibt Warnhinweise, wenn es zu Arbeitszeitüberschreitungen (mehr als 10 Stunden) oder zu Ruhezeitverletzungen (weniger als 11 Stunden) gekommen ist.

Bei Rufdienst wird die Anfahrtszeit bei jedem MA, der einen oder mehrere Einsätze hatte, nachgetragen.

Die GF hat am Monatsende sofort einen Überblick über den Überstundenanfall und Krankheitsausfall jeder Abteilung. Umgekehrt hat die Leitung die Möglichkeit bei zu hohem Anteil von beidem, Personalengpässe darzustellen und neues zu fordern.

Bei uns macht der OP keinen Bereitschaftsdienst, sondern die Notaufnahme, mit 1 MA. Dort gibt es aber keine 24-Stunden-Dienste mehr. Das Wochenende wird bei denen auf 8 Stunden BD aufgeteilt. Unter der Woche beginnt der BD um 21 Uhr und endet um 7 Uhr. Bei uns gibt es sechs verschiedene BD-Formen und jeder BD ist mit einem eigenen Kürzel sichtbar, hinter dem die genauen Stammdaten stehen.

Ich finde, dass Arbeitszeitkonten zur Gerechtigkeit und Mitarbeiterzufriedenheit beitragen. Und was ist schlimm daran, wenn ich meine Überstunden ansammeln kann und damit die Möglichkeit bekomme mal länger frei zu nehmen. Oder, wenn ich am Jahresende noch Urlaub übrig habe, lasse ich diese Tage in Überstunden umwandeln, dann können sie wenigstens nicht verfallen.

Da bei uns immer volle Tage Freizeitausgleich gewährt werden, hat auch jeder etwas von seinen Mehrarbeits- oder Überstunden.
Natürlich sollen so gut wie gar keine Überstunden anfallen, aber ich glaube ein jeder weiß, dass das Illusionen sind. Es sind auch nicht die Überstunden, die stören, sondern der Umstand, dass dem MA in vielen Fällen nicht die Möglichkeit gegeben wird, selber zu entscheiden, was er/sie mit den Überstunden macht (abfeiern, auszahlen).

LG opjutti
 
Bei uns macht der OP keinen Bereitschaftsdienst, sondern die Notaufnahme, mit 1 MA. Dort gibt es aber keine 24-Stunden-Dienste mehr. Das Wochenende wird bei denen auf 8 Stunden BD aufgeteilt. Unter der Woche beginnt der BD um 21 Uhr und endet um 7 Uhr. Bei uns gibt es sechs verschiedene BD-Formen und jeder BD ist mit einem eigenen Kürzel sichtbar, hinter dem die genauen Stammdaten stehen.

Anhand Deines Tätigkeitsprofils vermute ich mal, dass Du in einem Orthopädischen OP arbeitest. Die Orthopädie ist ja per se eher ein Fachbereich mit Elektivprogramm. Notfälle wie in der Allgemeinchirurgie, Unfallchirurgie, Urologie, sind da wohl eher die Ausnahme.

Wie habt Ihr denn erreicht, dass das Arbeitszeitkonto eingeführt wird? Nach den Erfahrungen, welche ich bisher bei uns gemacht habe, dürfte das ein langer Weg sein, bis das endlich umgesetzt ist. Bis jetzt sperrt sich unser AG dagegen. Komisch ist nur, dass das auf unseren Pflegestationen schon länger eingesetzte Dienstplanprogramm nun auch ab 2014 im OP eingesetzt werden soll. Solche Programme sind ja im Prinzip bereits eine Form von Arbeitszeitkonten, das will man nur nicht wahr haben.
 
Bei uns ging damals eigentlich die Initiative vom Betriebsrat aus. Die haben das in Absprache mit der GF angeleiert und mit der EDV-Abteilung das, für unser Haus und unsere Bedürfnisse, passende Programm herausgesucht.

Anschließend wurden die Abteilungsleitungen als Zeitbeauftragte auf dem Programm geschult und der Betriebsrat ist auf alle Stationen und in alle Abteilungen gegangen und hat die MA informiert.

Bei uns wurde das System bei allen Bereichen, einschließlich Verwaltung, gleichzeitig eingeführt.

LG opjutti
 
Bei uns wurde das System bei allen Bereichen, einschließlich Verwaltung, gleichzeitig eingeführt.

Schön, dass das bei euch so reibungslos geklappt hat. Bei uns in der Klinik gibt es immer noch reichlich dicke, alte Zöpfe, für die keiner mehr eine Schere findet, diese endlich mal abzuschneiden.
Das Dienstplanprogramm wurde bereits vor vielen Monaten auf den Pflegestationen eingeführt. Bei uns im OP erst einmal nicht. Das kam auch dem Leiter unseres OP entgegen, weil er grundsätzlich ein Problem mit "Neuem" Wir machen das schon immer so ist die Devise.
Da man das Spektrum und die Auslastung unseres Zentral-OPs optimieren will, hat man ab Januar 2014 eine niedergelassene orthopädische Gemeinschaftspraxis mit ins Boot geholt. Das führt dazu, dass die Arbeitszeiten des OP-Personals angepasst werden muss. Neueinstellungen werden angestrebt. Im Zuge der Anpassung der Arbeitszeit hat unser BR versucht das Instrument Arbeitszeitkonto gemäß TVöD zu installieren. Dagegen wehrt sich unsere Betriebsleitung mit Händen und Füßen, gleichzeitig will man aber ab 2014 das Dienstplanprogramm einführen, was ja bereits eine Form eines Arbeitszeitkontos darstellt, nur kapiert man das irgendwie nicht.
Wie du siehst brennt es hier an mehreren Fronten. Das wird noch ein langer und steiniger Weg fürchte ich....
 
Bin etwas verblüfft über diesen Thread. Bei uns im Haus werden in den meisten Abteilungen Leute, die Bereitschaftsdienst haben, i. a. am nächsten Tag nicht in den normalen Dienst eingeteilt, da die meisten Bereitschaftsdienste der Stufe III zugeschlagen sind (Arbeitszeit 40 - 49% mit Vergütung 90 %), lediglich der OP liegt bei uns in einer niedrigeren Stufe. Die schlafen aber meist durch.
Wenn bei euch die Arbeitbelastung so hoch ist, müsstet ihr doch auch in einer hohen Stufe des Bereitschaftsdienstes sein. Und wenn die anfallende Arbeitszeit 50% oder mehr beträgt, handelt es sich nicht mehr um Bereitschaft, sondern um Arbeit.

Falls bei euch allerdings die Stufen zu niedrig ausgehandelt sind, dafür kann der TVöD nichts. Das machen die Parteien vor Ort. Und da kannst du ja selbst auch was dazu beitragen.
 
So langsam driftet das Thema in eine Richtung in die ich eigentlich gar nicht wollte.
Es geht mir nicht darum was bei uns im speziellen für eine Einstufung des Bereitschaftsdienstes erfolgt, sondern um die Tatsache, dass zur Umsetzung der Regelungen im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ausschließlich der Mitarbeiter seinen Beitrag leistet. Das Arbeitszeitgesetz ist aber für beide Seiten verbindlich und vor diesem Hintergrund fände ich es gerechter, wenn auch beide Seiten etwas dazu beitragen.
Und genau dafür kann der TVöD etwas. Der regelt es nämlich, dass der AN für die Freistellung aufkommt. Auch wir werden nach einem Anwesenheitsdienst nicht zur Regelarbeitszeit verplant, bekommen aber die Rechnung dafür in der Form, dass von dem "erwirtschafteten" Zeitguthaben aus dem Anwesenheitsdienst die Zeit abgezogen wird, weil ich nicht zur Regelarbeit herangezogen werden darf. Wenn ich die Nacht über schlafen konnte im Bereitschaftsdienst, dann könnte ich theoretisch auch weiter arbeiten am nächsten Tag, doch das darf ich nicht. Der Arbeitgeber kann mich in der Nacht aber theoretisch zu 100% auslasten muss aber nur 75% davon bezahlen. Das ist aber nicht jede Nacht der Fall, deshalb haben wir ja auch Bereitschaft und keine Schichtarbeit. Aber darum geht es mir ja auch gar nicht.
 
I-wie stehe ich auf dem Schlauch. Gegen welches Gesetz verstößt der AG genau?

Elisabeth
 
So ganz verstehe ich das Problem in seiner Gänze auch noch nicht. Ich selbst unterliege zwar nicht dem TVÖD, leiste jedoch auch Bereitschaftsdienste.
Ich verstehe das Problem erst mal so:

Zwischen 17:30 und 07:00 leistest du 13,5 Stunden Bereitschaftsdienst, die so auch nach dem ArbZG gezählt werden.
Zu Vergütungszwecken werden die faktorisiert, wodurch der Arbeitgeber deinen Bereitschaftsdienst mit 10,1 Stunden als Arbeitszeit bewertet.
Nach 07:00 MUSST du nach Hause gehen, da das ArbZG die Ruhezeit vorschreibt. Da kann der Arbeitgeber erstmal gar nichts dafür!
Hättest du keinen Bereitschaftsdienst geleistet, müsstest du auch keine Ruhezeit einhalten und könntest für den Frühdienst o.ä. geplant werden.
Wird der Ruhetag überhaupt als Soll-Arbeitszeit mit geplant oder besteht nicht (zumindest theoretisch) die Option den Tag nach dem Bereitschaftsdienst mit +/-8 Stunden, respektive +/-0 Stunden zu planen?


Einem Irrtum unterliegst du allerdings, wenn du meinst, der Arbeitgeber würde dir die rund 8 Stunden abziehen, WEIL du nicht arbeiten darfst.
Der Arbeitgeber denkt noch perfider und nutzt seine Möglichkeit dir Freizeitausgleich während der Ruhezeit zu gewähren - und DAFÜR zieht er dir deine Stunden ab. Das darf er nach Auffassung des BAG sogar, denn Freizeitausgleich bedeutet nicht zusätzliche Freizeit, sondern lediglich nicht Arbeiten müssen (ähnlich dem Ersatzruhetag für Sonntag an einem ohnehin freien Samstag).
 

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