Bewerbung als... - Berufsbezeichnung in Bewerbung

P

Piratte

Gast
Mal eine etwas blöde Frage...

Es werden Gesundheits-und KrankenpflegerInnen gesucht.
Ich hab aber noch die Berufsbezeichnung Krankenschwester.

Was schreib ich dann in meine Bewerbung?
Bewerbung als...??
 
Dann würd ich mich als Krankenschwester bewerben.

Du legst ja auch das Zertifikat "Führung der Berufsbezeichnung" bei, da steht ja auch Krankenschwester drauf, würd etwas blöd ausschauen, wenn du zwei verschiedene Bezeichnungen hast. so würd ich das machen!

LG
steffi
 
Du darfst beide Bezeichnungen verwenden. Laut dem neuen Gesetz dürfen wir "alten" die neue Bezeichnung ebenfalls tragen.

Ulrich
 
Jetzt muss ich mich hier mal selbst korrigieren! Das hier
Du darfst beide Bezeichnungen verwenden. Laut dem neuen Gesetz dürfen wir "alten" die neue Bezeichnung ebenfalls tragen.
stimmt nämlich nicht. Wir müssen/dürfen ausschließlich die Bezeichnung "Gesundheits- und KrankenpflegerIn" tragen. Auch wenn in unserer Urkunde was anderes steht.
Siehe KrPflG § 1 ff.

Ulrich
 
Jetzt muss ich mich hier mal selbst korrigieren! Das hier
stimmt nämlich nicht. Wir müssen/dürfen ausschließlich die Bezeichnung "Gesundheits- und KrankenpflegerIn" tragen. Auch wenn in unserer Urkunde was anderes steht.
Siehe KrPflG § 1 ff.

Ulrich

Hmmmm, ich habe das anders verstanden, so, wie Du es in Deinem vorangegangenen Posting geschirben hattest: Wir dürfen die neue Bezeichnung führen, müssen es aber nicht. Siehe:KrPflG 2004 § 23
Weitergeltung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnungen
(1) Eine vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erteilte Erlaubnis als "Krankenschwester"
oder "Krankenpfleger" oder als "Kinderkrankenschwester" oder "Kinderkrankenpfleger"
oder eine einer solchen Erlaubnis durch das Krankenpflegegesetz vom 4. Juni 1985
(BGBl. I S. 893), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 27. April 2002
(BGBl. I S. 1467), gleichgestellte staatliche Anerkennung als "Krankenschwester" oder
"Krankenpfleger" oder "Kinderkrankenschwester" oder "Kinderkrankenpfleger" nach den
Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gilt als Erlaubnis nach § 1 Abs. 1
Nr. 1 oder 2.
(2) "Krankenschwestern", "Krankenpfleger", "Kinderkrankenschwestern",
"Kinderkrankenpfleger", die eine Erlaubnis oder eine einer solchen Erlaubnis
gleichgestellte staatliche Anerkennung nach dem in Absatz 1 genannten Gesetz
besitzen, dürfen die Berufsbezeichnung weiterführen. Die Berufsbezeichnung
"Krankenschwester", "Krankenpfleger", "Kinderkrankenschwester",
"Kinderkrankenpfleger" darf nur unter den Voraussetzungen des Satzes 1 geführt
werden.
 
Hmmmm, ich habe das anders verstanden, so, wie Du es in Deinem vorangegangenen Posting geschirben hattest: Wir dürfen die neue Bezeichnung führen, müssen es aber nicht. Siehe:KrPflG 2004 § 23
Interressanterweise steht das bei meiner Fassung in § 24:-?

Weitergeltung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnungen
(1) Eine vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erteilte Erlaubnis als "Krankenschwester"[...] gilt als Erlaubnis nach § 1 Abs. 1
Nr. 1 oder 2.
Heißt erst mal, dass wir uns auch mit der neuen Berufsbezeichnung schmücken dürfen.

(2) "Krankenschwestern", "Krankenpfleger", "Kinderkrankenschwestern",
"Kinderkrankenpfleger", die eine Erlaubnis oder eine einer solchen Erlaubnis
gleichgestellte staatliche Anerkennung nach dem in Absatz 1 genannten Gesetz
besitzen, dürfen die Berufsbezeichnung weiterführen. Die Berufsbezeichnung
"Krankenschwester", "Krankenpfleger", "Kinderkrankenschwester",
"Kinderkrankenpfleger" darf nur unter den Voraussetzungen des Satzes 1 geführt
werden.
Hm, da werd' ich auch noch mal nachfragen müssen. Ich verstehe diesen Satz so wie Du, habe aber gerade gelernt, dass das falsch ist...
Kann ein paar Tage dauern, ich meld' mich auf jeden Fall noch mal!

Ulrich
 
Ich glaube, ich würde mich als Gesundheits- und Krankenpflegerin bewerben, aber im Bewerbungsschreiben erwähnen, dass ich die Ausbildung zur Krankenschwester gemacht habe. Das kann ja nicht wirklich ein Problem sein. Die Arbeitgeber wissen doch von der Änderung der Berusbezeichnung.
@Piratte: Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, das weisst Du doch, oder?:D
 
Moin,
da ich meine Ausbildung vor dem neuen Krankenpflegegesetz (2004) erfolgreich abgeschlossen habe, bin ich ein Krankenpfleger und würde mich auch als dieser bewerben.
Ich kann das Geld, daß das Verwaltungsamt für die Umtragung der Berufsbezeichnung haben möchte, für deutlich wichtigere Dinge gebrauchen.
Erst wenn ich eine Urkunde besitze, in der meine Berufbezeichnung G & Kpflegehelfer bezeichnet wird, würde ich mich auch als dieser bewerben.
Wenn ich überlege welche Namen mein Beruf aus meinem ersten Leben schon alles hatte, bin ich doch stolz darauf, daß ich noch ein Werkzeugmacher bin.
Damit können die meisten was anfangen.

LG Tobias
 
Ich kann das Geld, daß das Verwaltungsamt für die Umtragung der Berufsbezeichnung haben möchte, für deutlich wichtigere Dinge gebrauchen.
Ich habe bei dem entsprechenden Landesprüfungsamt für Niedersachsen angerufen und da wurde mir gesagt, dass es keine Umschreibungen gibt, da ja bereits im Gesetz geregelt ist, dass sich alle Krankenschwester/-pfleger auch GuK nennen dürfen. Insofern braucht es laut Auskunft dieser Behörde weder eine Umschreibung, noch muss dafür Geld gezahlt werden.
 
Kann ein paar Tage dauern, ich meld' mich auf jeden Fall noch mal!
Meld!
Also der Dozent meinte, dass das z. Z. schon noch so ist (das wir uns beides nennen dürfen), dass dieser § aber 2007 (geplanterweise) rausfliegt - also in dem Jahr in dem die ersten nach dem neuen Gesetz ausgebildeten fertig sind.

Ulrich
 
Gesundheits- und Krankenpflegerin: falsche Berufsbezeichnung in Bewerbung?

oh, oh, es heißt doch gesundheits- und krankenschwester, nicht? und mir ist grad aufgefallen, dass ich in meinen bewerbungen als gesundheits- und krankenpflegerin geschrieben hab. wie schlimm oder falsch ist das denn wohl? peinlich ists auf jeden fall...
 
naja, ich hab noch das "alte" examen gemacht, da steht noch krankenschwester.
ich bin jetzt nur verunsichert, weil ich überall gesundheits- und krankenschwester lese... oder gehen beide bezeichnungen?
noch ein paar meinungen vielleicht bitte.....

ah, aber nach dem gesetztext heißt es wohl sogar pflegerin, nicht schwester, seh ich das richtig?
ich bin etwas verunsichert grad...
 
Lies einfach mal hier oben drüber, da wurde das schon ausführlich diskutiert!
 
Gesundheits-und Krankenpfleger/in heisst es richtig
 
Hallo zusammen!
KrPflG 2004 § 23
Weitergeltung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnungen

(1) Eine vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erteilte Erlaubnis als "Krankenschwester" oder "Krankenpfleger" oder als "Kinderkrankenschwester" oder "Kinderkrankenpfleger"
oder eine einer solchen Erlaubnis durch das Krankenpflegegesetz vom 4. Juni 1985 (BGBl. I S. 893), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467), gleichgestellte staatliche Anerkennung als "Krankenschwester" oder "Krankenpfleger" oder "Kinderkrankenschwester" oder "Kinderkrankenpfleger" nach den Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gilt als Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2.(des neuen Gesetzes)
Hervorhebungen sagen aus: Gleichstellung der Erlaubnis nach dem alten Gesetz mit der nach dem neuen Gesetz !

(2) "Krankenschwestern", "Krankenpfleger", "Kinderkrankenschwestern", "Kinderkrankenpfleger", die eine Erlaubnis oder eine einer solchen Erlaubnis gleichgestellte staatliche Anerkennung nach dem in Absatz 1 genannten Gesetz besitzen, dürfen die Berufsbezeichnung weiterführen.
Die Berufsbezeichnung "Krankenschwester", "Krankenpfleger", "Kinderkrankenschwester", "Kinderkrankenpfleger" darf nur unter den Voraussetzungen des Satzes 1 geführt werden.
Danach darf die "Krankenschwester" etc. weiterhin die Bezeichnug "Krankenschwester" führen.

Wer also die alte Bezeichnung führt, kann in einer Bewerbung also auch "Krankenschwester" oder "Gesundheits- und Krankenpflegerin" benutzen.
Die lernfähigen Arbeitgeber können sicher mit beiden Bezeichnungen umgehen, sicher auch die alte Bezeichnung "Krankenschwester" auf der Erlaubnisurkunde mit der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpflegerin" in Bewerbungsanschreiben ins Verhältnis setzen.
 
Gesundheits- u. Krankenpflegerin oder Krankenschwester bei Bewerbung?

Hallo!

Ich habe im September 2003 ausgelernt und in meiner Urkunde die Berufsbezeichnung "Krankenschwester", mittlerweile heißt es ja "Gesundheits- und Krankenpflegerin". Was schreibe ich nun in die Bewerbung?

Eigentlich habe ich ja diese neue Ausbildung nicht, sondern die alte.

Freu mich schon auf Eure Anworten,
Nightnurse25
 
Hallo Nightnurse,

würde Dir empfehlen die neuere Version zu verwenden, also "Gesundheits- und KRankenpflegerin", sieht doch gleich "professioneller" aus und man sieht, Du weißt Bescheid:flowerpower:

Wünsch Dir auf jeden Fall viel Erfolg bei Deinen Bewerbungen und dass Du eine Stelle findest!

Gruß
Bruder Joe
 
Hi,
jedoch hat man doch in diesem Falle "nur" die Erlaubnis die Bezeichnung Krankenpfleger/-schwester zu tragen, da der neue Titel ja noch nicht vorhanden war, oder?

Gruß
Synapse
 
Hallo Nightnurse,

Selbstverständlich darfst du dich auch als GuKP bewerben und diese Berufsbezeichnung führen.
Siehe Post Nr. 16 in diesem Thread.

Liebe Grüsse
Narde
 
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