Beruferaten: „Krankenpfleger“ oder "Gesundheits- und Krankenpfleger"? Oder beides?

pflegeprofi64

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[FONT=Arial, sans-serif]Hab gerade eine „Identitätskrise“. Für ein wichtiges Schreiben benötige ich meine „offizielle“ Berufsbezeichnung“. In meiner Urkunde von 1984 steht „Krankenpfleger“, laut KrPpflg 2004 ist diese Bezeichnung ja zu "Gesundheits- und Krankenpfleger“ umgewandelt worden. Nachdem ich den Gesetzestext etwa 42 mal durchgelesen habe, weiß ich gar nicht mehr was ich bin. Wenn ich den Text richtig verstanden habe, dürfen Personen, die zwischen 1985 und 2004 ihr Examen gemacht haben, beide Berufsbezeichnungen verwenden. Was ist aber mit denen, die 1984 examiniert wurden? Dürfen die sich „nur“ Krankenpfleger oder auch "Gesundheits- und Krankenpfleger“ nennen? [/FONT]


[FONT=Arial, sans-serif]Für das Schreiben werde ich jedenfalls „Krankenpfleger“ verwenden. Würde mich aber über eine erhellende Antwort, was ich eigentlich bin, sehr freuen.[/FONT]


[FONT=Arial, sans-serif]Schon mal vielen Dank,[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]pflegeprofi64[/FONT]
 
So weit ich weiß, dürfen die jenigen die vor 2004 gelernt haben beiden Berufsbezeichnungen verwenden...
Die die ab 2004 nach dem neuen Gesetz gelernt habe dürfen sich nur "Gesundheits- und Krankenpfleger/in" nennen...
Ich würde für Schreiben/Bewerbungen die neue Berufsbezeichnung verwenden, da es in der späten Zukunft nur noch wenige bzw. keine Krankenschwester/Pfleger mehr geben wird...
 
Hallo,
ich würde den Titel verwenden, den ich offiziell führen darf. Auf Deiner Urkunde zur Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung steht "Krankenpfleger".....also kannst Du das auch so schreiben.
 
Hallo,
ich habe das gleiche Problem, habe aber erst 1992 mein Examen gemacht. Wenn ich Bewerbungen schreibe, dann mit der Bezeichnung Krankenschwester, da man ja auch die Kopie der Urkunde "Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Krankenschwester" mit zu den Bewerbungsunterlagen gibt. Und dann ist die Bezeichnung des Berufes übereinstimmend.
 
So weit ich weiß, dürfen die jenigen die vor 2004 gelernt haben beiden Berufsbezeichnungen verwenden...
Die die ab 2004 nach dem neuen Gesetz gelernt habe dürfen sich nur "Gesundheits- und Krankenpfleger/in" nennen...

ich habe 2004 ausgelernt und habe nach dem alten krankenpflegeausbildung gelernt , in meiner Urkunde steht aber schon gesundheits und krankenpflegerin lol ich fande diese Umstellung einfach nur quatsch , weil uns wurde damals gesagt das wie nicht mehr Schwester..... heissen sondern Frau R..... ich finde die bezeichnung schwester viel schöner viel persönlicher als Frau R...... :knockin:
 
weil uns wurde damals gesagt das wie nicht mehr Schwester..... heissen sondern Frau R..... ich finde die bezeichnung schwester viel schöner viel persönlicher als Frau R...... :knockin:
Das ist aber nicht das Thema des Threads...
 

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