- Registriert
- 25.05.2010
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[FONT=Arial, sans-serif]Hab gerade eine „Identitätskrise“. Für ein wichtiges Schreiben benötige ich meine „offizielle“ Berufsbezeichnung“. In meiner Urkunde von 1984 steht „Krankenpfleger“, laut KrPpflg 2004 ist diese Bezeichnung ja zu "Gesundheits- und Krankenpfleger“ umgewandelt worden. Nachdem ich den Gesetzestext etwa 42 mal durchgelesen habe, weiß ich gar nicht mehr was ich bin. Wenn ich den Text richtig verstanden habe, dürfen Personen, die zwischen 1985 und 2004 ihr Examen gemacht haben, beide Berufsbezeichnungen verwenden. Was ist aber mit denen, die 1984 examiniert wurden? Dürfen die sich „nur“ Krankenpfleger oder auch "Gesundheits- und Krankenpfleger“ nennen? [/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Für das Schreiben werde ich jedenfalls „Krankenpfleger“ verwenden. Würde mich aber über eine erhellende Antwort, was ich eigentlich bin, sehr freuen.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Schon mal vielen Dank,[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]pflegeprofi64[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Für das Schreiben werde ich jedenfalls „Krankenpfleger“ verwenden. Würde mich aber über eine erhellende Antwort, was ich eigentlich bin, sehr freuen.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Schon mal vielen Dank,[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]pflegeprofi64[/FONT]