Beobachter, Praxisanleiter bei Prüfung

onaaa

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azubi
Wer kann Beobachter sein bei praktischen Prufung?

Wer bewertet den Prufung: Lehrer und Praxisanleiter?

Kann eine Praxisanleiterin die, keine 2 Jahrige Erfahrung als Praxisanleiterin hat den Prufung bewerten?

Kann der Beobachter dann bei Wiederholungsprufung der Prufer sein?
 
Ein Blick in die Ausbildungs- und Prüfungsordnung schafft Klarheit:

Beide Prüfer, Lehrer und Praxisanleiter, geben unabhängig voneinander ihre Empfehlung zur Benotung ab. Beide halten dieses in einem Prüfungsprotokoll fest; es gibt je Fachprüfer ein Protokoll. Anhand dieser Protokolle vergibt der Prüfungsvorsitzende die Note.

Der Praxisanleiter muss zwei Jahre Berufserfahrung haben, bevor er die Weiterbildung überhaupt beginnen kann (die DKG ist da sehr streng); mit bestandener Weiterbildung darf er sofort prüfen.

Es gibt meines Wissens keine Vorschrift, die verbietet, bei der Wiederholungsprüfung die gleichen Prüfer zu haben, jedoch scheint es Usus zu sein, dann automatisch andere Prüfer zuzuweisen, schon um die Prüfer vorm Vorwurf der Befangenheit zu schützen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer ist Vorsitzende? Jemand aus der Schule? oder von Aussen?

Welche Rolle hat Beobachter?

Wenn ich Ansicht in der Akte beantrage, sehe ich nur 1 Protokoll oder beide einzeln, von Lehrerin und Praxisanleiterin?
Schreiben Die Lehrerin und Praxisanleiterin unabhangig nach Beendung der Prufung die Protokolle oder besprechen erstmal was bei der Prufung war und danach schreiben die Protokolle?

Ich kann mich nicht vorstellen, das ich so schlechte Note bekommen habe, das muste 4,5 sein. Ich hatte 2 Tage davor gleichen Zimmer mit meiner Praxisanleiterin betreeut und sie sagte zu mir, es war Gut. Zur Prufung habe alles fast gleich durchgefuhrt. Dazwischen konnten vielleicht 2 Fehler kommen.

Es wird mir keiner hier glauben, aber ich hatte sein halbes Jahr Konflikt mit meiner Pruferin.
Ich kann gerne den W.prufung machen aber aber wahnsinn Angst vor Ungerechten Beurteilung. Ich bin in eine sehr kleine Schule, die alle zusammen halten.
 
Das sind viele Fragen, deshalb hab ich direkt ins Zitat geantwortet:
Wer ist Vorsitzende? Jemand aus der Schule? oder von Aussen? Der Prüfungsvorsitzende kommt von der zuständigen Behörde, das kann je nach Bundesland ein Regierungspräsidium oder das Gesundheitsamt sein.

Welche Rolle hat Beobachter? Ein Beobachter bei der praktischen Prüfung ist mir nicht bekannt. Wäre eine weitere Person bei Deiner Prüfung anwesend gewesen, müssten Name und Funktion im Protokoll vermerkt sein.

Wenn ich Ansicht in der Akte beantrage, sehe ich nur 1 Protokoll oder beide einzeln, von Lehrerin und Praxisanleiterin? Selbstverständlich bekommst Du Einsicht in alle Unterlagen.
Schreiben Die Lehrerin und Praxisanleiterin unabhangig nach Beendung der Prufung die Protokolle oder besprechen erstmal was bei der Prufung war und danach schreiben die Protokolle? Ich kenne es nur so, dass bereits während der Prüfung protokolliert wird. Die geht über Stunden, das kann man sich doch unmöglich alles merken. Haben sich Deine Prüfer während der Prüfung keine Notizen gemacht?

Ich kann mich nicht vorstellen, das ich so schlechte Note bekommen habe, das muste 4,5 sein. Ich hatte 2 Tage davor gleichen Zimmer mit meiner Praxisanleiterin betreeut und sie sagte zu mir, es war Gut. Zur Prufung habe alles fast gleich durchgefuhrt. Dazwischen konnten vielleicht 2 Fehler kommen. Deshalb: Einsicht beantragen und schauen, was kritisiert wurde. Ich habe schon praktische Examen abgenommen und weiß, dass die Wahrnehmung von Schülern und Prüfern weit auseinander liegen kann.

Es wird mir keiner hier glauben, aber ich hatte sein halbes Jahr Konflikt mit meiner Pruferin. Doch, glaub ich Dir gern, sowas kommt vor, aber die Note muss aus dem Prüfungsprotokoll her begründet werden können und da kann keine Prüferin Dinge kritisieren, die im letzten halben Jahr geschehen sind, das ist eine Momentaufnahme.

Ich kann gerne den W.prufung machen aber aber wahnsinn Angst vor Ungerechten Beurteilung. Ich bin in eine sehr kleine Schule, die alle zusammen halten. Deine Sorge ist verständlich, aber weder kleine noch große Schulen haben ein Interesse daran, Schüler durchfallen zu lassen. Was hätten sie schließlich davon?
 
Ich erinnere mich, es hat nur meine Lehrerin hat Notizen gemacht. Meine Praxisanleiterin nicht. Es war fur meine Praxisanleiterin erste Prufung. Sie ist sehr jung.

Beobachter war meine andere Lehrerin. Ich weiss aber nicht was fur ein Sinn hatte den Beobachter?
Bei anderen Schuler war kein Beobachter. Ich habe jetzt gehort von meine Lehrerin, die meine neue Pruferin sein soll, das sie auch einen Beobachter nimmt. Wozu?
Ich bin jetzt sehr misstraurisch geworden.

Sie werden mir abraten die Schule zu wechseln?
 
Ich habe Angst dass in meine Schule geht alles nach Sypmathie/Antipathie.
Bin sehr misstraurisch geworden.
Es ist bekannt in dem Betrieb (Meinung ehemaligen Schulern) das meine Pruferin sehr schwere Person ist, die immer durchsetzt was sie will.
 
Ich erinnere mich, es hat nur meine Lehrerin hat Notizen gemacht. Meine Praxisanleiterin nicht. Es war fur meine Praxisanleiterin erste Prufung. Sie ist sehr jung. Das Alter hat nichts mit der Qualifikation zu tun. Für jeden ist es einmal die erste Prüfung. Das ist kein Formfehler, aufgrund dessen sich Widerspruch einlegen ließe.

Beobachter war meine andere Lehrerin. Ich weiss aber nicht was fur ein Sinn hatte den Beobachter?
Bei anderen Schuler war kein Beobachter. Ich habe jetzt gehort von meine Lehrerin, die meine neue Pruferin sein soll, das sie auch einen Beobachter nimmt. Wozu? Das kann ich auch nicht beantworten. Warum fragen Sie nicht mal die andere Lehrerin? Sofern die "Beobachter" bei der Behörde gemeldet wurden (und davon gehe ich aus) gibt es daran formal nichts auszusetzen.

Ich bin jetzt sehr misstraurisch geworden. Das verstehe ich, aber ich wüsste nicht, inwiefern eine Beobachterin sich auf die Notengebung auswirken sollte. Wie gesagt: Die eigentliche Note gibt es vom Prüfungsvorsitzenden, und der stützt sich auf die Protokolle der Prüfer. Was der Beobachter zum Prüfungsablauf zu sagen hätte, wird er gar nicht erfahren. Die Notengebung des Vorsitzenden verringert übrigens auch die Sympathie-Antipathie-Geschichte.

Sie werden mir abraten die Schule zu wechseln? Ich rate grundsätzlich davon ab. Es ist aufwändig und nicht einfach; Sie müssen ja erstmal in recht kurzer Zeit eine Schule finden, die sie aufnimmt. Die können sich ja dort denken, warum sie so kurz vor Schluss wechseln möchten. Wenn Sie es sich gar nicht vorstellen können, weiter an ihrer jetzigen Schule zu bleiben, versuchen Sie einen Wechsel, aber ich halte das für zusätzlichen Stress. Sie brauchen Ihre Kraft für die Examensvorbereitung.
 
Danke Claudia, ich uberlege das alles…
Das stimmt, das ich bald viel Kraft brauche
Ich verstehe auch das Prufungsvorsitzende gibt die Endnote, aber er kennt mich nicht und hat nie in der Praxis gesehen, stutzt sich eigentlich nur an Protokollen von meinen Prufern.
Noch eine Frage, zahlen die Sachen die ich bei Patienten nicht gemacht habe aufgrund Zeit, als grosse Fehler, zb. die Einreibung mit Eucobal, Wenn ich die Sache dann bei Ubergabe genant habe und Hinweis gegeben, das noch zu machen ist….war das okay, oder zahltauch als Minuspunkt?
 
Richtig, der Prüfungsvorsitzende stützt sich aufs Protokoll, und da stand mit Sicherheit nicht drin: "onaaa ist mir persönlich nicht sympathisch und bekommt deshalb die Note 5." Es handelt sich wie gesagt um eine Momentaufnahme; bewertet wird nur die Leistung im Examen, nicht die in den drei Jahren zuvor. Ist wie in der Führerscheinprüfung.

Nicht durchgeführte Pflegemaßnahmen können Abzugspunkte bedeuten, ja. Es kommt darauf an, weshalb sie nicht durchgeführt wurden. Bei einer fachlichen Begründung (wegen niedrigem Blutdruck nicht wie geplant mobilisiert) wird die Bewertung recht positiv ausfallen; werden Sachen vergessen oder fallen unter den Tisch, weil der Prüfling das Arbeitstempo einer Schnecke an den Tag legt (hatte ich schon) sieht es anders aus.

Beantrage Einsicht ins Prüfungsprotokoll (schriftlich an Deiner Schule) und nimm jemanden Deines Vertrauens mit, der sich das auch durchliest. Danach dürftest Du klarer sehen.
 
Claudia, wenn ich nenne die Fehler die ich meiner Meinung nach gemacht habe, schreiben sie mir ob das so gravirende Fehler waren?
 
Nein, denn das macht keinen Sinn. Es geht nicht um die Fehler, die Sie Ihrer Meinung nach gemacht haben, sondern um die Bewertung der Prüfer, und die erfahren Sie nach Einsichtnahme ins Protokoll. Meine Ansicht zu den Fehlern ist uninteressant; ich war bei der Prüfung nicht anwesend und kann deshalb nicht beurteilen, wie Sie zu diesem Zeitpunkt gearbeitet haben.

Ergänzend geht es nicht nur um gravierende Fehler; auch kleine harmlose Fehler ergeben ab einer gewissen Anzahl keine Note vier mehr. Es kann gut sein, dass Ihnen manches gar nicht mehr in Erinnerung ist.

Stellen Sie morgen bei Ihrer Schule einen Antrag auf Einsichtnahme. Die Protokolle werden darauf bei der zuständigen Behörde angefordert. Man wird Ihnen einen Termin mitteilen, an dem Sie die Protokolle lesen können. Nehmen Sie dazu am besten noch eine Person Ihres Vertrauens mit.
 
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Claudia, es gibt manchmal (selten, aber leider ja) Lehrer die absichtlich kleine Fehler suchen, besonders wenn jemanden nicht mogen. Ich werde den Prokoll Ansicht morgen beantragen, draus kann ich bestimmt was lernen. Da wird bestimmt alles nehative beschrieben. Andert aber alles nichts, das ich vor letzte Chance stehe - Wiederholungsprufung. Ich bin nur traurig, weil ich meine Patienten und die Arbeit sehr mag....
Wenn ich Prufungsanfeuchtung vornehme, dann kann mir , denke ich, mehr schaden als Erfolg bringen....
 
Ein Lehrer kann keine Fehler suchen, die nicht vorkommen, ob er den Schüler nun mag oder nicht. Und Fehler bedeuten Punktabzug, auch bei Schülern, die ich mag.

Sie könnten einen Anwalt zur Einsichtnahme mitnehmen, der beurteilen könnte, ob eine Anfechtung Aussicht auf Erfolg haben könnte. Mit einer erfolgreichen Anfechtung hätten Sie aber "nur" eine weitere Chance. Die Prüfung würde dann als "ungültig" betrachtet, nicht etwa als bestanden. So oder so müssten Sie also zur Wiederholungsprüfung antreten.
 
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Ich dachte, wenn es 1 Prufung ungultig wird, dann hatte ich noch 2 Chancen???
 
Ich dachte, wenn es 1 Prufung ungultig wird, dann hatte ich noch 2 Chancen???
Genauso ist es. Zwei Wiederholungsprüfungen statt einer. Weil die erste ja als ungültig gelten würde.

Nur muss es für die Anfechtung einen nachvollziehbaren Grund geben; "der Lehrer mag mich nicht" reicht nicht aus.
 
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Wie Nachvollziehen? Aussage gegen Aussage? Das bestimmt zu wenig.

Bei der Reflexionsgesprach wollte meine P. mir Z.B. was einreden, was ich nicht gemacht habe und gar nicht auf Die Idee kommen werde, sowas zu machen...Deswegen fuhle mich einfach ungerecht behandelt.
 
Einsicht in Akte kann ich erstmal nach 2 Wochen bekommen, wurde mir gesagt.

Wenn ich in eine Woche arbeiten beginne in meinen alten Betrieb, und durch Schule Antrag auf Verlangerung stelle, dann ist erledigt, kann doch nicht mehr weg gehen?
 
Wenn ich in eine Woche arbeiten beginne in meinen alten Betrieb, und durch Schule Antrag auf Verlangerung stelle, dann ist erledigt, kann doch nicht mehr weg gehen?
Schulwechsel? Doch, ist theoretisch möglich, sofern Sie eine Schule finden, die Sie aufnimmt. Sie können ja kündigen.
Ich würde wie gesagt davon abraten, aber es ist Ihre Entscheidung.

Die Ausbildung verlängert sich nur auf Ihren Antrag hin. Wenn Sie diesen nicht stellen, ist die Ausbildung ohne Abschluss beendet und Sie sind arbeitslos. Also am Montag 1. Verlängerung stellen und 2. Antrag auf Einsicht ins Prüfungsprotokoll. Alles Weitere hat noch etwas Zeit.
 
Wegen Zeitverlust, Einarbeitungszeit - abraten Sie Schulwechsel?
 
Richtig. Die Suche nach einer anderen Schule macht meines Erachtens mehr Stress als Nutzen. So furchtbar viel Zeit ist nicht mehr bis zur Wiederholungsprüfung.

Der Antrag auf weitere Ausbildung muss aber so oder so gestellt werden. Am 30.9. endet sonst Ihre Ausbildung ohne Abschluss. Ich halte es für ausgeschlossen, dass Sie innerhalb dieser einen Woche einen Ausbildungsplatz als Quereinsteigerin finden. Der Schulwechsel wäre auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
 

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