Benötige Krankenpflegegesetz-Auszug

Wieland

Stammgast
Registriert
01.03.2005
Beiträge
233
Ort
Jena
Beruf
Gesundheits und Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
Innere Medizin (Infektologie / Gastroenterologie)
Funktion
Datenschutzbeauftragter / Sicherheitsbeauftragter
Hallo,
ich inzwischen examiniert und seit 10 Monaten fest angestellt, möchte mich nun beruflich umorientieren und habe mich für ein Lehramtsstudium entschieden.

Dafür muss man vor Beginn des Studiums ein 320h Praktikum absolvieren welches mit Pädagogik zu tun hat (Schule, Betreuung, Ferienlager usw.)

Da ich noch einiges mit meine Wohnung usw. zu regeln habe und nach 4 jahren auch endlich mal urlaub machen wollte, dachte ich mir das meine Ausblidung und die Beruferfahrung ja doch auch als Praktikum zählen könnte.
Schließlich ist im Ausbildungsgesetzt vorgeschrieben das man z.B. eine bestimmte Stundenanzahl auf einer Kinderstation verbringen muss.

Das Praktikumsamt für Lehrämter will das ich irgendeine bestätigung schicke das ich wirklich mit Kinder zu tun hatte. Das es laut Ausbidlungsgesetzt vorgeschrieben ist, interessierte ihn nicht wirklich da er dieses nicht raussuchen möchte. Orginalzitat "Auf sowas habe ich ja kein Zugriff"

nun wollte ich fragen ob jemand schon sowas mal gemacht hat?
Wo ich das Ausbildungsgesetz online finden kann, wo auch die Pflichstunden vermerkt sind.

Mit freundlichen Grüßen, der Wieland
 
Für welche Schulart soll denn Dein Lehramtsstudium sein?

LG Anika
 
Ich habe mich für Biologie/Philosophie für Gymnasium eingetragen.

Leider glaubt der zuständige Sachbearbeiter irgendwie das man in der Krankenpflege nie mit kinder zu tun hat und möchte eben noch einen Beweiß dafür haben.

Dabei gehört es ja zu Ausbildungsgesetz, es gibt schließlich auch Kinder als Patienten und als examinierter Pfleger leite ich schließlich auch Auszubildene und Praktikanten an.
 
Hol dir aus deiner Krankenpflegeschule einen Auszug über die geleisteten Praktikumsstunden.

Gruß,
Lin
 
Hallo Wieland,

leider sind die Stunden in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nicht ausreichend detailliert aufgeführt, so das dir nur ein sinnvoller Weg überbleibt:

Ruf in deiner Schule an, bitte um eine Bescheinigung "zur Vorlage bei Studienplatzbewerbung" mit dem Inhalt der praktischen Einsatzstunden im Kinderbereich.
 

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