Ausbildungsvergütung und Steuer

anna37

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06.02.2007
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Hallo,

nun habe ich auch mal eine frage. Dieses jahr werde ich meine Ausbildung zur Krankenschwester beginnen. Ich bin 37, verheiratet, ein Kind und Steuerklasse 5.
Muß ich Steuern bezahlen, während der Ausbildungszeit?

Gruß Anna
 
wie kommst Du darauf, keine Steuern bezahlen zu müssen?
 
@ Steffi

Also ich muss dazu sagen, dass ich leider null Plan von Steuern und so habe. Ich habe zwar während meiner Ausbildung Steuern bezahlt, aber auch alles wiederbekommen.....

Weiß nicht, ob das jetzt hilft....:weissnix:

Lieber Gruß
Tinussi
 
Hallo,

vielen Dank für eure Antworten. Ist ja dann nicht viel Gehalt, aber da muß ich wohl durch. Ist jedenfalls mehr, als bei einen Job auf 400 Euro Basis und ich kann dabei noch lernen und was für mich und meine Zukunft tun.

Gruß Anna
 
In den ersten beiden Jahren wirst du knapp unter dem Freibetrag liegen und somit keine Steuern zahlen.
Im 3. Jahr leigst du drüber und es wird der ein oder andere Euro ebgezogen. Aber minimal...
 
Hätte Maniac obigen link betätigt und die Zahlen entsprechend eingegeben, wüsst er, das da ca 98,00 € Steuern anfallen....
 
Da Maniac aber den Steuerfreibetrag nicht auswendig weiß, hat er lieber überlegt wie es bei ihm war.
Und da er die Ausbildung von 2003 bis 2006 gemacht hat, dürfte das noch ziemlich aktuell sein.

---

Schaue jetzt nach:

Meine 1. Lohnsteuer habe ich 10.05 bezahlt. Also Anfang 3. Jahr.
Und zwar hab ichs grade zusammengerechnet und die gesamte Lohnsteuer des 3. Jahres, und somit auch die gesamte Lohnsteuer der Ausbildung beläuft sich auf exakt 49,84 Euro.
Und das auch nur weil einmal 31 und einmal 15 Euro auftauchen, weiß der Geier warum ;) (Edit Urlaubs- und Weihnachtsgeld wär möglich :) )
 
hallo Maniac,

ich glaube ich muß Flexi recht geben. Denn, ich bin verheiratet und Steuerklasse V. Da ist es wieder anders.
Aber danke für deine Mühe.

Gruß Anna
 
Tja maniac, du bist halt steuerklasse1-bevorzugt !! Da hättest du recht, die Fragestellerin schreibt aber ausdrücklich "Steuerklasse 5" !
 
Ach Mist, jetzt hab ich mir auch mal die Mühe gemacht und anchgeschaut - bei 5 gibt es keinen Freibetrag... tut mir leid, das wusste ich nicht...
:weissnix:
 
Bedeutet das jetzt, dass man mit Steuerklasse I erstmal dann brutto = netto hat? *staun*
Ich hab da auch absolut keine Ahnung von *gesteh*
 
Hallöle,


in der Ausbildung habe ich in der Regel nur die Sozialabgaben geleistet und im 3 Ausbildungsjahr wurde eine Lohnsteuer von......puh ca. 2,50 € abgezogen, außer natürlich es gab Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.


Gruß
Dennis
 
Ja so sagts dieser Rechner in dem Link von Flexi auch (hab gerade nachgesehen) und dann sind es nur die Sozialabgaben und die sind ca 25% des bruto lohnes... bei steuerklasse I. Da würde ein "Wessi" so 575 im ersten Lehrjahr rausbekommen...
 
hallo leute,
also cih hab vor kurzem im okrober die ausbildung zur gesundheits-und krankenpflegerin begonnen, in NRW.unsere lehrer raten uns alles "von der steuer" abzusetzten, also zb fahrtkosten, schulbücher etc...aber wir zahlen ja noch garkeine steuern, urlaubs und weihnachtsgeld bekommen wir auch, aber kann ich denn dann nun für 2009 eine steueererklärung machen oder nicht?ich hab schon so viele verschiedene meinungen und gerüchter darüber gehört aber irgendwie weiß ich nun nicht was ich glauben soll. also is es möglich die oben genannten kosten irgendwie zurück zu kriegen, wenn ja wie?vllt über eine eigene steuererklärung oder über die meiner eltern?wäre super wenn ich eine konkrete antwort kriegen könnte, danke
lieben gruß
Jenny

ps: ach nochwas ich bin 20 jahre alt, erhalte noch kindergeld und bin in steuerklasse 1 , danke
 
Hallop Babejey,

immer wenn du Steuern zahlst, dann solltest du eine Lohnsteuererklärung abgeben. Bis 7664€/Jahr zahlst du keine Lohnsteuer darüber schon. Wenn also deine Steuerlast 15%beträgt kannst du max. 15% vom z.B. Buchpreis zurückbekommen.

Ob es deine Eltern können, kann nur ein Steuerberater beantworten. Denn deine Eltern müssen nachweisen, dass sie dich unterstützen müssen.

Bei den obigen Beispielen und Beträgen blick ich ehrlich gesagt nicht so ganz durch wie ihr darauf kommt.

Anna ist verheiratet und wird damit im Ehegattensplitting (denke ich jedenfalls) gemeinsam veranlagt. Was sie also tatsächlich bezahlt hängt vom Einkommen des Mannes ab und das kennen wir alle nicht. Wenn der Mann sehr wenig verdient bekommt sie unter Umständen alles wieder retour, wenn er im Extremfall mehr als 250.000€ verdient zahlt sie 45%.

Gruß renje
 
"Bis 7664€/Jahr zahlst du keine Lohnsteuer darüber schon"

also in diesem jahr arbeite ich ja nur 3 monate, da ich ja erst im oktober angefnagen hab, dass heißt in diesem jahr hätte ich dann 2400€ brutto ungefähr bekommen, das ist ja dann unter den 7664€ wie du schriebst das heißt keine lohnsteuer, keine steuererklärung,aber im nächsten jahr arbeite ich ja komplett, also bekomme ich dann für das ganze jahr 2010 ca. 9600€ brutto, das wäre ja dann mehr als die 7664€ also könnte ich im nächsten ja steuern zahlen und dann auch eine steuererklärung machen oder hab ich das jetzt falsch verstanden?könnte ich dann im prinzip die kosten die ich bisher hatte damit absetzten?
 
Im Prinzip ja,

du hast allerdings sowieso einen Freibetrag, wenn du den übersteigst gibts was. Fällt unter Werbungskosten. Ich denke du zahlst 15% in der Ausbildung, d.h. Buch kostet 100€, dann würde sich das Finanzamt mit 15€ beteiligen.

Je mehr du Verdienst, desto höher ist deine Steuerlast, bis 42%, dann könntest du 42€ bekommen. Die mittlere Steuerlast bei einer GuK wird bei 35% liegen.

Gruß renje
 
Hallo,
ich habe noch eine frage:
bezahlt eine auszubildende weniger steuer als ein der Arbeite ?
Ich habe Lohsteuerklasse 1, habe ein kind also (0,5).
als ich gearbeitet habe (Putzen) habe ich 790 € Brutto, Netto waren dann 637,16.
also wenn ich die Ausbildung beginnen sollte(weil ich habe bald ein Bewerbunsgespräch, also weiss nocht nicht ob ich anfange oder nicht), aber ich ich anfangen sollte, wird weniger abgezogen? also bekomme ich mehr netto?
mfg
Marie
 
Was du an Jahresverdienst über 7664 Euro hast, musst du versteuern.
Das wird zu Anfang der Ausbildung (1. bis ggf 2. Jahr, je nachdem) nicht der Fall sein.
Sozialabgaben zahlst du trotzdem.
 

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