Rein rechtlich gesehen darfst Du theoretisch natürlich durchführen wofür du im Rahmen deiner Ausbildung zum Altenpfleger die Qualifizierungen erworben hast. Aber: Es kann natürlich sein dass es in dem Krankenhaus,wo Du die Ausbildung zum GuK machst, ähnlich oder genauso geregelt ist wie bei uns: Kurz gesagt bedeutet dies Du darfst nichts machen was Du in der GuK-Ausbildung noch nicht gelernt hast. Nichts was die Kompetenzen eines Schülers im entsprechenden Ausbildungsjahr bzw.Ausbildungsstand überschreitet. Eben weil Du als Schüler und nicht als exam.AP angestellt bist.
Über den Sinn oder Unsinn solch einer Regelung kann gestritten werden.Ich persönlich finde es nicht so verkehrt .