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Kube

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Hallo zusammen,

beginne bald die Ausbildung zum G.u.Kp.
Habe vor zwei Jahren die Ausbildung zum Altenpfleger abgeschlossen. Was ändert sich nun konkret an Theorie/ Praxis?
 
Der inhaltliche Schwerpunkt verschiebt sich, aber Du dürftest auch einige bekannte Themen wieder entdecken.
Die Praxis findet hauptsächlich im Krankenhaus statt. Je nach Station hast Du auch jüngeres Klientel. Es gibt mehr Behandlungspflege und Assitenz bei ärztlichen Eingriffen.

Ansonsten: Die Grundpflege machen wir auch nicht anders als ihr. Wie sagt eine Userin hier so schön: "Gefüttert wird oben, trocken gelegt unten." :biggrin:
 
Okay das wusste ich schon. Ich steige direkt ins 2. Ausbildungsjahr ein. Verpasse ich dann viel vom ersten Jahr?
 
Im ersten Jahr werden quasi die "Basics" vermittelt.Grundpflege, Anatomie, Prophylaxen, Handlungsabläufe etc. Gibt natürlich Unterschiede von Schule zu Schule. Aber in den Dingen solltest Du ja eigentlich fit sein.Ich weiß nicht wie es an den anderen Schulen ist, aber Krankheitslehre fängt bei uns erst so richtig im zweiten Jahr an.Die geht halt mehr in die Tiefe und ist breiter gefächert als in der AP-Ausbildung. Aber da du im 2.Jahr einsteigst wirst Du da nicht benachteiligt sein.
Hilfreich ist für dich vielleicht wenn du die Anatomie nochmal durchgehst. In 2 Jahren "verdrängt" man ja doch einiges:p
Noch einen kleinen Tipp von mir: auch wenn Du bereits examiniert bist...lass dich in der GuK-Ausbildung in der Praxis von den Stationen nicht zu sehr einbinden bzw." ausnutzen",genieße es wieder Schüler zu sein und nicht(mehr) die ganze Verantwortung zu tragen die man als Exam. ja hat. Aus eigener Erfahrung weiß ich dass es nicht so einfach ist, sich wieder in die "Schüler-Rolle" einzufinden.Da muss man sich echt erstmal dran gewöhnen.
Ich wünsche dir einen guten Start und viel Spaß :-)
 
Okay danke. Ja daran habe ich auch schon gedacht wie das wohl ist. Aber wie sieht das wohl rein rechtlich aus? Ob ich schon einige Dinge selbstständig durchführen darf.
 
Okay danke. Ja daran habe ich auch schon gedacht wie das wohl ist. Aber wie sieht das wohl rein rechtlich aus? Ob ich schon einige Dinge selbstständig durchführen darf.

Ich wüsste nicht, warum du die Verrichtungen für die du im Rahmen der Altenpflegeausbildung eine Durchführungsberechtigung erworben hast jetzt nicht mehr durchführen dürftest. Rein rechtlich!
 
Weil ich dann nur "Schüler" bin ? Aber das erfahre ich dann .
 
Rein rechtlich gesehen darfst Du theoretisch natürlich durchführen wofür du im Rahmen deiner Ausbildung zum Altenpfleger die Qualifizierungen erworben hast. Aber: Es kann natürlich sein dass es in dem Krankenhaus,wo Du die Ausbildung zum GuK machst, ähnlich oder genauso geregelt ist wie bei uns: Kurz gesagt bedeutet dies Du darfst nichts machen was Du in der GuK-Ausbildung noch nicht gelernt hast. Nichts was die Kompetenzen eines Schülers im entsprechenden Ausbildungsjahr bzw.Ausbildungsstand überschreitet. Eben weil Du als Schüler und nicht als exam.AP angestellt bist.
Über den Sinn oder Unsinn solch einer Regelung kann gestritten werden.Ich persönlich finde es nicht so verkehrt .
 
Über den Sinn oder Unsinn solch einer Regelung kann gestritten werden.Ich persönlich finde es nicht so verkehrt .

Das interessiert mich, warum findest du das nicht verkehrt? Ich weiß dass es solche Regelungen in den Schulen gibt, habe den Sinn aber noch nie richtig verstanden....
 
Weil ich u.a.denke dass sonst eine nicht unerhebliche Gefahr besteht, als zusätzliche( billige) Arbeitskraft "mißbraucht" zu werden und die Möglichkeit/die Aufgabe zu lernen dann eben im Hintergrund verschwindet.Es hat ja einen Grund, weswegen man (auch als bereits examinierte/r) noch 2 Jahre lernen soll. Eben weil es zwar Schnittstellen gibt in den beiden Ausbildungen aber die Schwerpunkte doch andere sind. Eine weitere Gefahr sehe ich darin dass es dann vielleicht Schüler gibt die sich zu viel zutrauen. Die eben zu eigenständig arbeiten.Wenn dann etwas passiert... .Als GuK-Schüler hat man ja Einsätze in Fachbereichen wo man mit Patienten/Erkrankungen/Notfälle als AP schlicht überfordert ist. Eben weil man dafür nicht ausgebildet wurde.Weil der Fokus der beiden Ausbildungen ein anderer ist.Es gibt AP die in Krankenhäusern arbeiten.Dann aber generell eher auf geriatrischen Stationen.
 
Du bist dann Auszubildender in der Krankenpflege, du bleibst aber auch examinierter Altenpfleger und darfst die erlernten Tätigkeiten auch ausführen, rein rechtlich!
@Kube: eindeutig nein - da du jetzt den Status eines Schülers hast und auch so eingestellt bist und nicht als AP.

Du wirst allerdings wahrscheinlich öfters in die Verlegenheit kommen, dass du mit dem Hinweis - ach das kannst du ja schon, du bist ja AP - alleine losgeschickt wirst.
Du bist aber primär dazu da zu Lernen und nicht die Station zu entlasten.
Du kannsst nicht als AZUBI und gleichzeitig als AP arbeiten oder/und Verantwortung übernehmen.
Wie du mit solchen Situationen umgehst musst du dir überlegen.
Das wird sicherlich ein Spannungsfeld sein, aber du brauchst ja keinem auf die Nase zu binden, dass du schon AP bist.
 
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Ich muss Renje zustimmen: Du bist wieder als Schüler, nicht als Altenpfleger eingestellt, mit den entsprechenden Konsequenzen.


Es gibt AP die in Krankenhäusern arbeiten.Dann aber generell eher auf geriatrischen Stationen.
Das ist so nicht richtig, ich kenne Altenpfleger in verschiedenen anderen Fachgebieten, und das in einer Universitätsklinik. Es gibt weder ein Gesetz, das dagegen spräche, noch kann ein Altenpfleger nach dem Examen nichts Neues mehr lernen.
 
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