Aufnahmeverfahren in Österreich

connyx

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12.04.2008
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Eine Bekannte erzählte mal, dass sie die Aufnahmsprüfung vor 2 Jahren gemacht hat und den 1. Teil geschafft hat. Zum zweiten Teil ist sie einfach nicht hingegangen. Ihr wurde dann scheinbar einige Tage später ein Brief geschrieben in dem Dinge standen wie .. "Was denken Sie sich dabei nicht aufzutauchen" und sogar mit einem Verbot für einige Jahre des -nicht-nocheinmal-versuchen-könnens-da-sich-anzumelden-. Was ich davon glauben kann, weiss ich nicht so wirklich. Die Bekannte neigt ab und an zu seltsamen Ideen.. aber irgendwie macht mich das doch neugierig.

Was passiert, wenn man zum 2. Teil (oder ganz allgemein) einfach nicht kommt?
 
Dann brauchst du dich da nie wieder bewerben.... aber "passieren" wird nichts, außer das dir die Schule deine Unterlagen wieder schickt.
Nur es macht halt echt keinen guten Eindruck, weil du Leuten den Platz wegnimmst, die den Ausbildungsplatz wollen!
 
Ich habe nicht vor, nicht anzutreten... aber ich bin nun mal neugierig und dachte mir, wo sonst fragen, wenn nicht hier ;-)
Danke für deine Antwort Tammy!
 
Hallo connyx,
Bewerbungsverfahren sind für die Schulen sehr Zeitaufwändig. Wenn erstmal eine engere Auswahl getroffen wurde und diese Bewerber dann zu einem Gespräch etc. eingeladen werden, dann ist es nur höflich, wenn man diesen Termin absagt...
Kommt ein Bewerber einfach nicht, ohne sich vorher abzumeolden und um einen neuen Termin zu bitten (was wir häufig erleben), dann erhält er eine Absage!
 
Hallo zusammen,

ich möchte nur darauf hinweisen, dass das Aufnahmeverfahren in Österreich anders verläuft als in D !

Connix ist Österreicherin!
 
Hallo flexi,
das ist schon klar...allerdings wollte ich den Sachverhalt eines "unetschuldigten Fernbleibens zu einem Termin" deutlich machen.
Ich persönlich deute so etwas als einsieitige Absage des Bewerbers.
 

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