Arbeitszeit beim Pflegeprozess

BaKu

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17.07.2013
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Hallo,

meine Schwiegermutter arbeitet in der ambulanten Pflege (Caritas). Die Chefin hat ihr im letzten Monat angefangen Arbeitsstunden abzuerkennen weil sie zum beispiel zu lange für die Pflegeplanung gebraucht habe.
Nun bin ich auf der Suche nach Argumenten und Rechten meiner Schwiegermutter als Arbeitnehmerin. Kann mir da einer helfen?

Grüße
 
Hallo,

meine Schwiegermutter arbeitet in der ambulanten Pflege (Caritas). Die Chefin hat ihr im letzten Monat angefangen Arbeitsstunden abzuerkennen weil sie zum beispiel zu lange für die Pflegeplanung gebraucht habe.
Nun bin ich auf der Suche nach Argumenten und Rechten meiner Schwiegermutter als Arbeitnehmerin. Kann mir da einer helfen?

Grüße

Hallo

ja was sonst es ist Arbeitszeit weil der AG hat es gefordert und geleistete Zeit zu streichen ist rechtswidrig

Zur weiteren Planung von Arbeitszeit gibt mein AG mir vor für z.B. eine Pflegeplanung 30min zu haben und ich nach 30 min noch nicht fertig bin dann hab ich 2 Möglichkeiten geb ihm das teilweise fertige kann er sonstwas mit machen..oder frage ob ich weiter machen soll natürlich mit Bezahlung....

aber da braucht man ein starken Willen um es durchzusetzen evtl. mit einem Anwalt drohen und dann auch nicht zögern wenn kein Weg vorwärts geht

Es wird auf Zeit bezahlt in den meißten üblichen Verträgen und nicht nach geleisteter Arbeit und manche sind halt langsamer andere schneller.....aber es gibt noch kein Gesetz was man schaffen muss...

mfg
 
Hallo,
Die Chefin hat ihr im letzten Monat angefangen Arbeitsstunden abzuerkennen weil sie zum beispiel zu lange für die Pflegeplanung gebraucht habe.
Grüße

Was es alles gibt. Das Schreiben einer Pflegeplanung ist Arbeitszeit und als solche auch zu vergüten. Es gibt Einrichtung, da werden ganze "Aktentage" eingeführt, in denen man die Planungen schreiben kann. Natürlich ist dies dann auch ein ganz normaler Arbeitstag, der eben nicht unbezahlt bleibt.
 
Ein Vertreter einer großen Arbeitsrechtskanzlei schreibt auf Überstunden ? ein Leitfaden | Monster.de
"Daraus folgt jedoch auch umgekehrt, dass der Arbeitnehmer nicht eigenmächtig Überstunden leistet und dafür gegen den Willen des Arbeitgebers eine Vergütungspflicht herbeiführen kann."

Wenn die Überstanden gebilligt wurden, müssen sie allerdings bezahlt werden (Ärger um freiwillige Überstunden, "Entscheidend ist aber, dass die Überstunden von den Vorgesetzten der ehemaligen Mitarbeiterin geduldet wurden.").

Für die bereits geleisteten Überstunden stehen die Chancen also gut. Wenn der Arbeitgeber aber jetzt deutlich macht, dass explizit keine Überstunden erwünscht sind, wird es in Zukunft wohl keine Vergütung mehr geben.
 
Hi BaKu,

was war denn abgemacht? Es gibt in der amb.Pflege durchaus auch AG, die ein Mittel eingeführt haben, etwa 30 Minuten zur Überprüfung einer Pflegeplanung, 1,5 für Neuanlage und Anamnese etc. da es einigen zu aufwendig ist, die exakten Minuten einzupflegen. Da kann es aber auch durchaus schon mal vorkommen, dass eine Planung schneller von der Hand geht und eine länger dauert.
Außerdem gibt es durchaus auch AN (jetzt allgemein argumentiert), die sich an einer Planung unendlich festhalten und so eben Stunden machen. Das kann auch nicht akzeptiert werden.

War die genaue Minutenzahl bisher erfasst worden? Dann kann nicht einfach gekürzt werden. Wurde bisher im Mittel gerechnet, kann es schon zur Kürzung kommen. (Es gibt auch pauschale Bezugspflegestunden pro Monat, also pro MA z.B. je nach Bezugspat., eben auch um wirtschaftlich rechnen zu können).

Aber Du hast geschrieben: "Die Chefin hat ihr im letzten Monat angefangen Arbeitsstunden abzuerkennen weil sie zum beispiel...", gibt es da noch andere Beispiele?
 

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