Arbeiten an dem Examentag (dringend)

Birke

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Hallo,
ich habe sehr dringende Frage, und zwar:
Ein Schüler hat in der Woche um 10 Uhr ein praktisches Examen auf der Station.
Er soll aber, nach dem Dienstplan, an dem Prüfungstag auf der Station um 6 Uhr, also von der Prüfung, ein normales Praktikum machen, und in der Morgenspflege, bis zu seiner Prüfung, die Patienten versorgen.
Ist das in Ordnung ?

Ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen.
 
Kurz gesagt: Ja.

Das klingt nach dem ersten Examenstag, also der Auswahl der Patienten sowie dem Schreiben der Pflegeplanung. Dafür gibt's normalerweise zwei Stunden. Selbst wenn die Auswahl und Information der Patienten eine Stunde in Anspruch nähme, ist der Schüler damit um 13.00h fertig - Arbeit von 6.00h bis 13.00h gestattet das Arbeitszeitgesetz locker.

Im Krankenpflegegesetz ist die Prüfungszeit festgelegt (maximal sechs Stunden) und auch die Möglichkeit der Verteilung über zwei Tage, aber es steht nirgendwo, dass der Schüler an diesen beiden Tagen nur diese sechs Stunden arbeiten soll. Schließlich wird er in der Zeit für mindestens 14 Stunden bezahlt!

Am ersten Examenstag ist das Arbeiten bis zum Prüfungsbeginn bei uns im Haus ausdrücklich gestattet.
 
Bei uns wäre es nicht ok.
Vielleicht solltest Kontakt mit deiner Schule aufnehmen und nachfragen wie es bei euch üblich ist.
 
Bei uns geht das auch nicht. Im DP steht ein das Kürzel EX für Examen und damit ist der Schüler für die Station tabu!
 
Gut, aber dies sind hausinterne Regelungen. Ein Gesetzesverstoß liegt nicht vor. (Ich arbeite ja auch im öffentlichen Dienst und bei uns geht's.)

Und die Station bzw. der Dienstplanschreiber sollte den hausinternen Usus kennen. Aber bei der Schule nachzufragen kostet ja nichts.
 
Hi,
danke für die Antworten.

@ Claudia,
vielleicht ( intern geregelt ) ist das in Ordnung.

Da aber die Schüler in der Regel schon unter einem starken Examenstress stehen, und über nichts anderes denken können, werde ich sie selber, direct von dem Examen, nicht in die tägliche Arbeit der Station rein ziehen, weil in dem Examenstress ensteht eine große Wahrscheinlichkeit, in der Pflege Fehler zu begehen, die können schwer Konsequenzen haben.
Außerdem müssten dann die Schüler, die um 6 Uhr den Examen Machen, noch nach dem Examen auf der Station normal arbeiten, was, wie ich das weiß, nicht passiert.

Und hier frage ich :

Wenn ein Schüler von seinem Examen um 10 Uhr noch 4 Stunden auf der Station abarbeiten muss. Und der Schüler, der um 6 Uhr seinen Examen hatte, direkt nach dem Examen nach Hause gehen darf.
Wo ist die GLEICHBEHANDLUNG, die gesetzlich geregelt ist, geblieben ?
 
Es gibt keine gesetzlich geregelte Gleichbehandlung bei Prüfungen. Oder hast Du einen Gesetzestext gefunden, der diese Deine Aussage belegt?

Prüfungen sind immer ungerecht: Der Eine bekommt ein Fallbeispiel zu seinem persönlichen Spezialgebiet, der Andere hat ausgerechnet bei diesem Bereich Mut zur Lücke bewiesen. Beim Einen verhalten sich die Prüfungspatienten vorbildlich wie in der Pflegeplanung, beim Anderen kriegen sie plötzlich Schmerzen oder Übelkeit oder Blutdruckabfall und bringen alles durcheinander...

Die Regelung ist legal, wahrscheinlich auch hausintern gestattet (ließe sich leicht feststellen) und ob sie Dir gefällt, interessiert in diesem Zusammenhang nicht.

Wir reden doch vom ersten Prüfungstag, oder nicht? Wer schreibt denn schon um sechs Uhr seine Pflegeplanung?
 
Halo Claudia,
irgendwie, Du und ich, sprechen wie über zwei andere Sachen.
Ist Dir etwas beim Lesen meiner Beiträge entkommen ?

Mein Sohn hat am Examentag seine praktische Prüfung um 10 Uhr.
Er muss aber von der Prüfung, am Examentag, normalen Dienst ziehen, also bei der normalen Pflege aushelfen/ mitmachen ( das hat nichts aber mit Examen nicht zu tun ), wird als 4 Stunden einer normalen Pflege betrachtet, und nicht von Schule angeordnet, sondern vom Stationsleitung so verplant.
Also mein Sohn muss um 6 Uhr auf der Station antanzen, erst die normale Pflege bei anderen Patienten, die nicht zum Prüfung zugehören, durchführen, und erst um 10 Uhr darf er sich dann dem Examen widmen, und praktische Prüfung ablegen.
Also er muss erst auf der Station von 6 Uhr bis 10 Uhr aushelfen, dann darf er zu der Prüfung direkt um 10 Uhr antreten.

Mir ist nicht bekannt, dass man so dreist sein kann, und den Schüler an seinem Examentag noch für die Pflege ausnutzen.

Außerdem, die Schüler, die um 6 Uhr die Prüfung haben, müssen danach NICHT mehr in dem normalen Pflegeablauf der Station aushelfen.
Sie dürfen dann nach Hause gegen.
Das meinte ich unter der Ungleichbehandlung / Gleichbehandlung.


 
Vielleicht solltet Ihr Euch ein Prinzip im Deutschen Rechtssystem vor Augen führen: Wenn etwas nicht ausdrücklich verboten ist, ist es erlaubt.

Das Krankenpflegegesetz verbietet die Arbeit vorm Examen nicht. Gegen das Arbeitszeitgesetz wird nicht verstoßen (maximal 10 Stunden sind gestattet, die werden wahrscheinlich gar nicht ausgeschöpft. Wenn es keine hausinterne Regelung wie bei narde und Joerg gibt - was Dein Sohn leicht bei der Schule oder der JAV erfragen könnte - dann kann er gegen diese Regelung nichts machen! Es existiert keine Regelung zur Gleichbehandlung!

Warum hat sich Dein Sohn noch nicht schon längst an Schule oder JAV gewandt? Er hätte die Sache mit einem Anruf klären können.
 
Die Schüler die um 6 "antanzen" müssen, haben dann ihren Tag 2, oder? Oder müssen bei euch einige um 10 und einige um 6 ihren Tag 2 beginnen? Das habe ich jedenfalls noch nie gehört.

Das hat dein Sohn dann doch einen Tag später ebenso. Wäre wieder gleich behandelt.

Vielleicht solltest du dich erstmal wirklich informieren, wie wann an welchem Tag von wem gearbeitet wird, bevor du mit Gleichbehandlung kommst.


Überhaupt, was meinst du mit gesetzlich geregelter Gleichbehandlung? GG - alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich??
 
Oder müssen bei euch einige um 10 und einige um 6 ihren Tag 2 beginnen? Das habe ich jedenfalls noch nie gehört.
Doch Maniac, das gibt es tatsächlich, praktische Examina einmal um 6/7:00h und dann um 10/11:00h.

Ich kann auch nicht ganz nachvollziehen, wieso Dein Sohn nicht einfach in der Schule nachfragt. Wenn es eine hausinterene Regelung gibt muss diese es wissen und innerhalb kürzester Zeit hätte er Klarheit.
 
Tippfehler. Ich meinte "Tag 1". Um den ging es ja.

Einige Schüler haben ihren Tag 1 um 6, andere um 10? Wenn ja - Wieso?
 
Vielleicht, damit ein Prüfungsteam mehrere Examina am gleichen Tag über die Bühne kriegt? Wobei der Zeitabstand schon recht groß ist.
 
Jetzt wirds noch interessanter: Gibt es bei euch für Tag 1 "Prüfungsteams"?

bei uns holt sich der Schüler nur seinen Pat ab (im übertragenen Sinne) und geht dann los machen und tun was er meint. Nach 2h gibt er dann den Kram ab und er ist fertig.

Wenn es also bei uns dafür ein Prüfungsteam gäbe, könnte es somit pro Stunde 12 Schüler abhandeln, die im 5min Takt kommen könnten.
 
Hallo,

die Auswahl der Patienten erfolgt mittags, dann hat der Schüler 2 Stunden Zeit sich alle entsprechenden Informationen über den Patienten auf Station einzuholen.
Pflegeplanung, Ablaufplanung wird in der Schule geschrieben, auch hier hat der Schüler 2 Stunden zeit diese anzufertigen.

Am nächsten Tag beginnt morgens mit der Übergabe die praktische Prüfung.
Dauer 3 Stunden incl. Reflexionsgespräch.

Beginn morgens um 7.00 Uhr - vorher bekommt der Schüler die Übergabe vom Nachtdienst.
So würden die Tage bei uns ablaufen.
Ausgesucht werden die Patienten übrigens von der Unterrichtskraft, der PA und der SL oder Vertretung.
 
Ich galube ihr redet alle gerade ein bissel aneinander vorbei:

Tag1: Pflegeplanung 4h meist nur eine Ausfsichtsperson
Tag2: Praktische Prüfung auf Station mit Prüfungsteam (1-3Personen) um mehrere Examina an einem tag abnehmen zu können, werden die dann halt nacheinander abgewickelt der erste Prüfling 6-10, der zweite 10-14Uhr ...

Allerdings habt ihr bei dem ganzen hin und her vergessen, dass es eine Schulordnung gibt, die einen Examenstag zum Schultag erklärt und arbeiten an einem Schultag ausschließt. Somit ist die Diskussion doch überflüssig. Arbeiten am Tag des Examens verboten, da lt. Schulordnung arbeiten an Schultagen verboten bzw. nicht erlaubt.
 
Hallo Phoenix79,

:flowerpower:

Das genau wollte ich wissen.

Allerdings hat sich die Sache auch erledigt.
Mein Sohn muss nicht mehr direkt am Examentag auf der Station zusätzlich aushelfen.
Es wurde anerkannt, dass der Tag als Schultag gilt.

P.S.
Ich hatte auch ein Gefühl, dass die Beiträge nicht genau gelesen werden, weil die Antworten in größtem Teil an meiner Frage vorbei gingen.:spopkorns:
 
Allerdings habt ihr bei dem ganzen hin und her vergessen, dass es eine Schulordnung gibt, die einen Examenstag zum Schultag erklärt und arbeiten an einem Schultag ausschließt. Somit ist die Diskussion doch überflüssig. Arbeiten am Tag des Examens verboten, da lt. Schulordnung arbeiten an Schultagen verboten bzw. nicht erlaubt.
Es gibt keine bundesweite Schulordnung. Wenn überhaupt gibt es landesweite Regelungen.

Ich arbeite im selben Freistaat wie Narde. Bei mir an der Schule ist Arbeit am ersten Examenstag gestattet, bei ihr nicht.

@Maniac: Mit Prüfungsteam meinte ich den ersten und zweiten Fachprüfer, also Lehrkraft und Praxisanleiter.


@Phönix: vier Stunden Pflegeplanung und vier Stunden praktische Arbeit am Patienten? Das wären zwei Stunden mehr als das Krankenpflegegesetz bzw. die Ausbildungs- und Prüfungsordnung gestattet.
 
Mal als Vergleich:
Wir dürfen am Tag vor Tag 1 nicht auf Station. Da waren die Patienten (es sind immer 2, manchmal auch 3) von den Lehrkräften ausgesucht und befragt.
Am Tag 1 müssen wir dann um 7.30 in der Schule sein und uns die Patienten abholen. Um 8 Uhr müssen wir auf Station sein und dürfen bis 12.30 treiben was wir wollen: Waschen, ISt-Erfassung, Patienten befragen, Ärtze löchern... Um 12.30 beginnt eine 1 1/2 stündige Pause. Diese endet um 14 Uhr.
Um 14 Uhr müssen wir wieder in der Schule sein und unter Aufsicht Pflegeplanung schreiben. Diese wird um 15.30 angegeben und wie die Ist-Erfassung 2x kopiert. Alle drei Papierstapel werden in einem Briefumschlag versiegelt.
Dann ist es für uns fertig - wir können den Breifumschlag noch selbst auf Station bringen, wenn wir wollen, müssen aber dafür unterschreiben.

Am Tag 2 geht es meist um 7 Uhr los - außer der Lehrer kann zB wegen Kinderbetreuung nicht, dann um 8 Uhr.
Dann haben wir 4 1/2 Stunden Prüfung mit einer 1/2 Stunde Pause.
Nach dem Ende der 4 1/2 Stunden haben wir nochmal kurz Pause, dann ein kleines Gespräch. Und alles ist fertig ^^
 

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