Androhung einer Straftat in der Psychiatrie - was tun?

Micha29

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01.06.2007
Beiträge
4
Ort
Karlsruhe
Beruf
Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
Akutpsychiatrie
Funktion
Pflegekraft
Vor kurzem hatten wir bei uns in der Klinik (psychiatrisches Fachkrankenhaus) den Fall, das ein Patient ganz klar eine Straftat androhte. Er schrieb einen Brief in dem er beschrieb wie er seine ganze Familie "kaltstellen wolle"! Das fing bei dem Vater an und hörte bei den Kindern seiner Schwester auf. Nähere Details will ich allen "lesenden " ersparen.Wie kann man mit solch einer Situation umgehen? Greift hier die Schweigepflicht oder ist man in diesem Falle verpflichtet die Polizei einzuschalten?In unserem Falle ist nichts geschehen, der Patient wurde entlassen.Wenn er nun aber wirklich seine Androhungen wahr machen würde hätte ich schon ein schlechtes Gewissen und ein sehr ungutes Gefühl im Bauch!!!Was meint Ihr dazu???
 
Hallo,
zur Verhinderung einer Straftat bist Du von der Schweigepflicht entbunden!
Ob Du davon gebrauch mast, kannst nur Du netscheiden...Du hast die Situation erlebt und kannst die Ernsthaftigkeit der Drohnung (oder "Rachephantasie") evenetuell besser einschätzen als wir hier im Fourm.
 
Kann mich Lillebrit nur anschließen.
Wir hier wissen viel zuwenig über die genauen Umstände in denen dieser Brief geschrieben wurde.
Ich gehe mal davon aus, das auch eure Ärzte diesen Brief kennen? Wie haben sie sich denn dazu gestellt?
Es wäre in meinen Augen wichtig, so etwas im Team zu besprechen,um fest zustellen in wie weit eine Fremdgefährdung durch den Pat. besteht um dann die jeweiligen Maßnahmen zu ergreifen.

lg tochter46
 
Danke schon einmal für Eure Antworten- echt toll die schnelle Resonanz!!!
Der beschriebene Patient hatte eine extrem schwere Kindheit, wo Gewalt, Unterdrückung und Missbrauch an der Tagesordnung waren. Diese Kindheit zu verarbeiten war Ihm bisher noch nicht gelungen. Sein Vater war in der Zwichenzeit schon selbst verstorben. Also projezierte er all seine Probleme und Erinnerungen auf seine noch verbliebene, aber gehasste Verwandtschaft.Ich selbst habe diese Drohungen in diesem Brief ernst genommen, da dieser Patient für mich unberechenbar war. Er ist jetzt schon einige Monate entlassen, bisher ist nichts passiert. Es muss aber bedacht werden dass er auch angegeben hat daß er diese tat begehen will wenn seine eigenen Kinder ein gewisses Alter erreicht haben, und dies liegt ja in seinem eigenen Ermessen... was bleibt ist auf jeden Fall ein ungutes Gefühl in der Magengrube...
 
Ich finde das Schweigen unverantwortlich. Nun gut, es ist nichts passiert.
Aber was wäre wenn? Dann wärt ihr zur Verantwortung gezogen worden und
es hätte ein Familiendrama gegeben. Und das auch noch bei einer schriftlichen
Morddrohung?!

Und: eine traumatische Kindheit ist kein rechtfertigender Grund für Gewalt(androhung)
 
Hier müssen deutliche Worte gefunden werden:
für die Behandlung des Patienten ist der behandelnde Arzt zuständig und selbstverständlich ist es eine dienstliche Obliegenheit, dass die betreffende Krankenpflegekraft als Miutglied des therapeutischen Teams sofort den Arzt diesbezüglich verständigt.
Das gehört in den Bereich Basics.
 
Nur zur Info:Die Ärzteschaft war inbegriffen Chefarzt mit informiert!!!!
 
hai hai
bin etwas erschrocken da bei uns Patienten mit verdacht auf Eigen oder Fremdgefährdung(in diesem Falle mehr als deutlich) niemals entlassen werden....
 

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