Kompetent?!

Eher das Gegenteil. Und überhaupt... wo waren denn die bisherigen Antworten inkompetent, wenn du das so schreibst?!
Bei der Stellenausschreibung scheint eher so, dass es das Klinikum Saarbrücken bedauerlicherweise noch nicht verstanden hat, wo es mit der Pflege allgemein & speziell in den Notaufnahmen hingeht (Thema: Notfallpflegefachweiterbildung und deren Zukunftsperspektive)... das ist nämlich alles Andere als zukunftssicher... Okay, zugegeben, es ist denkbar, dass die da eine präzise Stellenbeschreibung für NotSans in der Notaufnahme - neben dem Fachpflegepersonal - formulieren und somit eine weitere Berufsgruppe dort einsetzten, wenn es aber in Zukunft um die Vorbehaltstätigkeiten von Pflegepersonal geht, wir das Team damit nur unflexibler. So wie sich die Stellenausschreibung (für die Notaufnahme, nicht für eine Intensivstation) lesen lässt sind die NotSans dann wohl auf den Pflegepersonalschlüssel angerechnet. In meinen Augen allerhöchstens eine kurzfristige Lösung. ...und btw... auf der Seite des Klinikums Saarbrücken lässt sich diese Ausschreibung schon gar nicht mehr finden/aufrufen - vielleicht haben sie die Stelle schon besetzt - oder es zwischenzeitlich schon gecheckt. Auf jeden Fall haben sie Xing nicht mehr aktualisiert.
Und bloß weil sich ein Pflegedienst einbildet seine Personalnot mit NotSans abzumildern anstatt dem notwendigen Fachpersonal ein gescheites Arbeitsangebot zu machen ist das keine kompetente Antwort. Zum Thema der Grundlage zur fachlichen Pflegetätigkeit bzw./und Behandlungspflege empfehle ich hier die Lektüre des SGB XI, Kapitel 2 & 11 und den aktuellen Entwurf des zukünftigen
Pflegeberufegesetzes. Dann können wir über kompetente Antworten reden...
Bei der
Breitenenzyklopädie Wikipedia ist es übrigens so zusammengefasst:
"Maßnahmen der Behandlungspflege dürfen in der häuslichen Krankenpflege und vollstationären Pflegeeinrichtungen nur von Pflegefachkräften durchgeführt und dokumentiert werden. Hierbei bezieht sich der Fachkundebegriff auf Pflegefachpersonen, die mindestens im Rahmen einer dreijährigen Ausbildung ein Examen in einem der drei Pflegeberufe oder einen pflegewissenschaftlichen Studienabschluss nachweisen können. Zu den Pflegefachberufen gehören ausschließlich Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger."
[Zitat-Quelle]
btw... ich hoffe es springen mir hier noch ein paar der geschätzten Kollegen bei um nicht solche Halbwahrheiten kommentarlos stehen zu lassen.
