Als Krankenpflegehelferin in einem Altenheim...

AnnCee

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25.05.2006
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35
Ort
Castrop-Rauxel
Beruf
KPH
Mich interessiert als Kph frischling was eurer meinung eine Kph in einem Altenheim machen darf. Denn ich bin quasi verunsichert was das betrifft meine Chefin und ich kommen ned so auf einen grünen Zweig.... :angry:
 
Hi AnnCee,
ich kenne die genauen Ausbildungsinhalte des KPHs nicht, aber ich denke dass er dem APH doch nahe kommt oder?
APHs übernehmen meines Wissens alle grundpflegerischen Tätigkeiten sowie sc Injektionen.

Grüße Sheila
 
Vielleicht hilft Dir und Deiner Chefin das weiter:


Krankenpflegehelfer/innen unterstützen examinierte Pflegefachkräfte in Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Sie helfen den Patienten bei Verrichtungen des täglichen Lebens, die diese momentan nicht selbst übernehmen können. Sie leisten Hilfestellung beim Aufstehen, bei der Nahrungsaufnahme, beim Toilettengang und bei der Körperpflege. Sie begleiten Patienten zu Untersuchungen und Behandlungen, teilen Essen aus, bereiten Getränke zu und messen Puls, Temperatur und Blutdruck. Auch für Sauberkeit und Hygiene sind sie zuständig: Sie reinigen und pflegen Instrumente, räumen die Krankenzimmer auf und richten die Betten. Außerdem führen sie einfache ärztliche Anweisungen und Verordnungen durch, helfen bei der Pflegedokumentation und -organisation mit und stehen examinierten Pflegekräften bei den Nachtwachen zur Seite.


Altenpflegehelfer/innen unterstützen Altenpfleger/innen bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker alter Menschen. Sie übernehmen pflegerische Aufgaben wie die Hilfe bei der Körperpflege und beim Essen, verabreichen nach ärztlicher Anordnung Medikamente und helfen älteren Menschen, ihren Alltag zu bewältigen. Außerdem planen und organisieren sie gemeinsam mit anderen Pflegekräften Programme zur Freizeitgestaltung für Senioren und Seniorinnen.

Quelle: www.arbeitsagentur.de
 
Hallo, ich habe auch erst KPH gemacht und dies ist definitv NICHT mit dem Altenpflegehelfer gleichzustellen. Ein KPH darf s.c Injektionen durchführen, Vitalzeichenkontrollen, Med. austeilen und natürlich sämtliche Grundpflege, Katheter-, PEG-, Sondenpflege, sofern du dir das zutraust. Ich hatte selber Probleme, dass dies anerkannt wird. Aber rechtl. ist es so. Wir haben ja schießlich ein Examen gemacht und ich darf die Berufsbezeichnung "staatl. anerk. Krankenpflegehelferin" führen. Also, lass dich nicht unterkriegen! Und wenn Du es schriftlich brauchst, schreib deine Schule an, die müßten so ein Schrieb haben! LG
 
Also, lass dich nicht unterkriegen! Und wenn Du es schriftlich brauchst, schreib deine Schule an, die müßten so ein Schrieb haben! LG


Schon gesehen wie alt der Thread ist ??? Nach 2 1/2 Jahren sollte sich das inzwischen aufgeklärt haben.....:)
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Is doch egal, viell. interessierts ja noch einen anderen....
 
Hallo, ich habe auch erst KPH gemacht und dies ist definitv NICHT mit dem Altenpflegehelfer gleichzustellen. Ein KPH darf s.c Injektionen durchführen, Vitalzeichenkontrollen, Med. austeilen und natürlich sämtliche Grundpflege, Katheter-, PEG-, Sondenpflege, sofern du dir das zutraust. Ich hatte selber Probleme, dass dies anerkannt wird. Aber rechtl. ist es so. LG
Und wo siehst du den Unterschied zur 3jährig gelernten Kraft? Nur in der Planung der genannten Dinge?

Was mich konkret stutzig macht: Medikamente als KPH?
 
Die 3 Jährig Examinierten machen natürlich noch viel mehr Dinge als die KPH! Wie i.m. Injektionen, Medikamente stellen, Visiten, Pflegeplanung usw....da ist schon ein Unterschied.
 
Wenn du Med verabreichen darfst, darfst du sie auch stellen.
Da ist dann kein Unterschied mehr. Bei beiden Dingen brauchst du dieselben Voraussetzungen.
 
Wenn du Med verabreichen darfst, darfst du sie auch stellen.
Da ist dann kein Unterschied mehr. Bei beiden Dingen brauchst du dieselben Voraussetzungen.


Moin!

Welche Voraussetzungen braucht man denn zum Medikamentestellen ausser die, lesen zu können???
Warum wird das Stellen von Medikamenten so hoch angesiedelt, braucht es dafür Pflegekräfte? Jeder, der den Namen auf der Packung mit dem auf der Anordnung vergleichen kann, kann sie auch stellen, dafür braucht es keine Ausbildung.
Die Ausbildung braucht es, um den Patienten in bezug auf die Einnahme zu schulen, auf mögliche Änderungen in der Lebensweise und Ernährung hinzuwiesen und Nebenwirkungen zu beobachten.

Aber wer macht das schon...?

Gruss Hartwig
 
Keine Ahnung, warum es so ist...ich weiß nur, das es so ist!
 
Mal lesen, ich habe vor der Krankenschwester Ausbildung, das Examen zur KPH gemacht.
 
Mal lesen, ich habe vor der Krankenschwester Ausbildung, das Examen zur KPH gemacht.
Du verwirrst uns und schimpfst dann mit uns, wir sollen lesen.....

Links in deinem Profil steht : Altenpflegerin (geschützte Berufsbezeichnung!! wie Krankenschwester auch), nun bist du plötzlich Krankenschwester?

Das einzige, was im Moment steht, ist, dass dur irgendwann mal ne Ausbildung zur KPH gemacht hast.
 
Jedes Pflegeheim hat einen Versorgungsvertrag mit den Kassen. In diesem Vertrag ist geregelt, welcher Personenkreis welche Versorgungen durchzuführen hat.
In aller Regel wird dort festgeschrieben, dass behandlungspflegerische Tätigkeiten von Fachkräften auszuführen sind.

Und deswegen ist es egal, ob eine KPH das in der Schule gelernt hat oder nicht - sie ist keine Fachkraft und der Versorgungsvertrag sieht nicht nicht vor, dass sie das tun darf.

Ausserdem lernen auch APH's s.c. Injektionen, das ist kein Unterschied der KPH's zu den APH's.

So lonG!
FeliX
 

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