Hallo, ich habe auch erst KPH gemacht und dies ist definitv NICHT mit dem Altenpflegehelfer gleichzustellen. Ein KPH darf s.c Injektionen durchführen, Vitalzeichenkontrollen, Med. austeilen und natürlich sämtliche Grundpflege, Katheter-, PEG-, Sondenpflege, sofern du dir das zutraust. Ich hatte selber Probleme, dass dies anerkannt wird. Aber rechtl. ist es so. Wir haben ja schießlich ein Examen gemacht und ich darf die Berufsbezeichnung "staatl. anerk. Krankenpflegehelferin" führen. Also, lass dich nicht unterkriegen! Und wenn Du es schriftlich brauchst, schreib deine Schule an, die müßten so ein Schrieb haben! LG