Ärger nach Kündigung

Sunny1984

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21.03.2006
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36
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Anästhesie
Hallo,

weiß nicht ob der Beitrag hier rein gehört oder in eine andere Untergruppe

ich habe ein Problem, mein alter Arbeitgeber schickt mir weder meine Lohnsteuerkarte noch mein Lohnsteuerbescheid von 2010 zu. Kennt jemand irgendwelche Möglichkeiten, außer Emails schreiben und Anrufen?
Es ist Monate her das ich dort gearbeitet habe. Welche Möglichkeiten habe ich? Mein neuer Arbeitgeber ist auch schon genervt.

2 weitere Ex-Kollegen haben das gleiche Problem, das ist also der Dank für Ausbeutung und Aufopferung, ich bin einfach nur sauer und extrem genervt.

Es wäre wirklich gut wenn einer von Euch Hilfe und Rat hat.

Liebe Grüße Sunny
 
Hallo Sunny,
ich würde an deiner Stelle zunächst einen förmlichen Brief mit Fristsetzung per Einschreiben an den ehem. Arbeitgeber schicken.
Darin auch darauf bezug nehmen, dass du mehrfach um die Aushändigung der dir zustehenden Unterlagen gebeten hast.
Sollte die Frist verstreichen, würde ich einen Anwalt aufsuchen (vorher nach den Kosten fragen, habe einen gefunden der solchen "Kleinkram" für eine Pauschale von 30€bis40€ aufsetzt).
Insbesondere wenn du von Kollegen weisst, die eben so lange warten zeigt sich, dass dieser AG gegenüber freundlichen Bitten "taub" ist. Oft hilft da schon der Briefkopf einer Anwaltskanzlei um die Sache zu beschleunigen:-)
Ich wünsche dir viel Erfolg und gute Nerven!
Liebe Grüße
Monika
 
Hallo Monika,

danke für die Antwort, die Sache mit dem Anwalt habe ich auch schon überlegt, eigentlich eine frechheit, das etwas das mir gehört einfach nicht gegeben wird... vorallem, da es nur 2 Stück Papier sind die in einen einfachen Umschlag gepackt werden, habe denen auch schon angeboten es mir zu schicken mit dem Vermerk "Porto zahlt Empfänger" :P

Die anderen Kollegen waren schlauer als ich und haben schon im letzten Jahr Ersatzlohnsteuerbescheinigungen beantragt ich werde nächste Woche die Rennerei haben.

Ne, ich rege mich gerade schon wieder auf, und das alles nachdem man für die Firma jegliches Leben und Freizeit geopfert hat...

naja das ist ein anderes Thema, falls mal jemand einen Laden wissen will in NRW wo er auf keinen Fall anfangen sollte, fragt mich :besserwisser:, tja das ist ja auch so eine Sache, im Bereich der Pflege gibt es kaum öffentliche Beschwerden, erst wenn man mal jemanden kennt der irgendwo gearbeitet hat und im Gespräch stellt man fest es war der gleiche Betrieb, auch für Mitarbeiter sollte es die Möglichkeit geben die Pflegeeinrichtung zu bewerten... Denn Missstände werden ja sowieso verschleiert...

Oh mann ich werde gerade richtig sauer wenn der alte Kram wieder hoch kommt... ich lass es lieber

dennoch noch mal danke für die schnelle Antwort

LG Sunny
__________________
 
Lohnsteuerkarte noch mein Lohnsteuerbescheid von 2010 zu.
Die Karte gibts ab diesem Jahr sowieso nicht mehr, also vergiss es.
Den Lohnsteuerbescheid erhältst du vom Finanzamt und nicht vom AG.
 
das ist Quatsch!!! Die Lohnsteuerkarter von 2010 gilt auch noch 2011, und wenn du deinen Arbeitgeber wechselst musst du die von 2010 abgeben!

Mit solchem Quatsch argumentiert mein alter AG auch...
 
achso und mit Lohnsteuerbescheid meine ich nicht den Kram den man nach der Steuererklärung bekommt sonder den Zettel auf dem dein Gesamtverdienst des Jahres steht... bekommt man entweder im Januar oder aber wenn man vorher aufhört, nach der letzten Abrechnung... wenn man sie denn bekommt.
 
das ist Quatsch!!! Die Lohnsteuerkarter von 2010 gilt auch noch 2011, und wenn du deinen Arbeitgeber wechselst musst du die von 2010 abgeben!
Ja und - hab ich irgendwo behauptet das wäre nicht so:dudu:

Ach so, da du dich eh Auskennst - Viel Erfolg

Kein weiterer Kommentar.
 
Die Karte gibts ab diesem Jahr sowieso nicht mehr, also vergiss es.

stimmt du hast nichts gesagt....

klar wer letztes und dieses jahr im gleichen Betrieb arbeitet, dem kann es egal sein, allen anderen die den Job wechseln müssen die Karte von2010 abgeben...
 
Kinderchen, seid nett zueinander! :dudu:
 
Hallo Sunny,
schwierig ist es dann, wenn es "nur" mündliche Anfragen deinerseits gibt. Diese sind eben schlecht zu dokumentieren und nachzuweisen.
Also besser zunächst in der Schriftform versuchen, dann ist nachweisbar, wann du was angefordert und eben auch NICHT bekommen hast.
Deinen Ärger kann ich gut verstehen, aber im Grunde lohnt die Energie an der Stelle nicht. Zumal du sie bei deinem neuen, und hoffentlich besseren Arbeitgeber, besser gebrauchen kannst.
Mit Sachlichkeit und Penetranz erreichst du mehr und mit Glück ärgern sich dann auch die Richtigen;-)
Grüße, Monika
 
Monika, du hast ja Recht... zählen emails und sms auch nicht? naja dann werde ich wohl Montag mal zur Post und ein Einschreiben versenden, zumal ich ja nur noch den Lohnbescheid oder wie dieses Ding auch immer heisst brauche,für die Ersatzlohnsteuerkarte habe ich gerade online ein Formular ausgefüllt und ausgedruckt und gehe Montag dann zum Finanzamt...

Ich hoffe ja immernoch das die mir das schicken, bin einfach zu naiv...

ärgerlich ist einfach nur das ich in den letzten 2 monaten falsch besteuert wurde, statt der I die VI und das ist schon ein Batzen Geld, hätte ich die von 2010, das Original noch bekommen hätte die Buchhaltung das irgendwie rückwirkend ändern können, aber der Zug ist abgefahren.


Was ist denn eine angemessene Frist? Reicht 1 Woche?
 
Sollte der alte AG die Lohnsteuerkarte noch brauchen, kann er auch eine Kopie machen und Dir geben. Das ging bei mir bisher bei jedem AG-Wechsel. Natürlich musste ich das Original nachreichen, aber zu Beginn braucht der neue AG nur die Daten, und die kann von der Kopie genausogut ablesen.
 
hallo Claudia ,

das hat man mir auch so erklärt, allerdings war jetzt Jahreswechsel und was weiß ich warum, ging es nicht, mein alter AG braucht sie nicht mehr, da ich da schon seit Monaten nicht mehr arbeite. Andere die nachmir gingen, allerdings wurde denen gekündigt haben schon fast mit dem Kündigungsschreiben alles erhalten. Eine Kopie der Lohnsteuerkarte habe ich auch nicht erhalten. Ich habe selber gekündigt und fast 3 Monate hat es gedauert bis ich endlich mal ein Arbeitszeugnis bekam.

Langsam glaube ich dass das späte Rache ist, hört sich blöd an aber die müssen wohl noch mal beweisen wer die Macht hat.

Egal, dank Monika weiß ich jetzt das ein Brief mit Frist und ein Schreiben vom Anwalt wohl das Beste ist...

Euch allen ein schönen ruhigen Freitag Abend, und all denen die morgen Dienst habe einen Ruhigen!
 
Gefühlt würde ich sagen, eine Woche reicht. Wartest ja nun schon lange genug. Kenne mich da jedoch arbeitsrechtlich nicht aus, bliebe wieder die Klärung beim Anwalt (eventuell telefonisch möglich, ist ja sonst doch auch immer viel Aufwand...) Interessant fände ich noch, wer da in der Hol- und Bringpflicht ist?!? Also muss der AG dem AN nicht nach Kündigung und Ausscheiden "seine" Unterlagen zur Verfügung stellen?
Oder ist der AN in der "Hol-Schuld" und selbstverantwortlich?
Wäre noch mal interessant für den finanziellen Schaden, der dir entstanden ist. Aber da habe ich leider auch keine Ahnung...
Fände es schön, wenn du uns über die weitere Entwicklung informierst, bin nun neugierig:-)
Viele Grüße, Monika
 
Interessant fände ich noch, wer da in der Hol- und Bringpflicht ist?!? Also muss der AG dem AN nicht nach Kündigung und Ausscheiden "seine" Unterlagen zur Verfügung stellen?

Doch, meines Wissens schon, aber nicht sofort. Bei den meisten von uns werden die Zeitzuschläge ja um einige Monate versetzt ausgezahlt. Insofern braucht auch der alte AG die Papiere noch eine Zeitlang. (Deshalb ja auch die Möglichkeit mit der Kopie.)
 
Mit Ausnahme des e-post Briefes sind SMS und Mails nicht rechtskräftig.
Falsch, bitte belegen!

Es gibt höchstens das Problem, wenn der Zugang nicht bestätigt ist. E-Mails sind jedenfalls genauso rechtsgültig wie ausgfedruckte und verschickte Verträge, Mahnungen oder sonstwas.
 
Sogar mündliche Verträge sind rechtskräftig, hier nur das Problem der Belegbarkeit.
Mails sind sogar eine schriftliche Form, wenn auch digital übermittelt.
Belegbarkeit, wie eben schon gesagt: Empfangsbestätigung!
 
Das Problem liegt bei Mails, Faxen oder mündlichen Verträgen eben in der Belegbarkeit. Eine bekannter Telefonanbieter hat mir damit vor kurzem Ärger gemacht, denn lediglich mit einem Einschreiben hätte ich zweifelsfrei nachweisen können, dass mein Schreiben fristgerecht bei denen eingetrudelt ist. (Ging dann nach einigem Hin und Her über Kulanzregelung, aber darauf kann man sich natürlich nicht verlassen.)

Ich wundere mich allerdings, wie man der Lohnabrechnung eine SMS schicken kann. Ich kenne die Handynummer meiner Sachbearbeiterin nicht.
 

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