Abmahnung rechtens?

Eine umfassende Rechtsberatung darf nur ein Rechtsanwalt leisten:

„Rechtsdienstleistungsbefugnis​

Wer umfassend rechtlich beraten will, muss Volljurist sein, das heißt er muss beide juristischen Staatsexamen bestanden haben. Darüber hinaus muss er als Rechtsanwalt zugelassen sein.“​

Quelle Außergerichtliche Rechtsdienstleistungen.

Natürlich dürfen (stark eingeschränkt) auch weitere Personen beraten, aber wenn’s „ans Eingemachte“ geht, müssen auch die an einen echten Juristen verweisen. Das betrifft übrigens nicht nur Gewerkschaften und Betriebsräte, sondern auch Berufsverbände (die man hier geflissentlich unter den Tisch hat fallen lassen) und Pflegekammern.

Bevor man solche Sachen postet, sollte man das wissen. :wink:
Mir ist das bekannt. Bei den Gewerkschaften beraten dort angestellte Juristen. Personalräte nutzen diese auch in Regel für ihre Mitglieder. Ob Berufsverbände Juristen beschäftigen kann ich nicht sagen. Wenn nein dürfen sie rechtlich auch nicht beraten!
 
Naja, wenn hier geraten wird sich an die Pflegekammer zur Beratung wegen der Frage zu wenden, die Pflegekammer aber keine Rechtsberatung machen darf….., und das selbst auf ihrer Website auch so schreibt! Dann hat das sehr wohl was mit dem Thema zutun!
Du hast Recht....aber auch die die Unterstützung kann helfen. Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz schreibt weiter: ...Bei aktuellen rechtlichen Fragestellungen helfen wir Ihnen aber gerne als erster Ansprechpartner und Berater weiter und stehen Ihnen mit fachlichem Rat zur Seite, wenn Sie mal nicht weiterwissen ..."

Bei konkreten rechtlichen Fragen oder im Klagefall ist natürlich ein Anwalt der einzige richtige Ansprechpartner. Aber jede Art von Unterstützung kann helfen. Auch vielleicht die Namen von passenden Anwälten oder die Art, wie die konkrete Anfrage an einen Anwalt gestellt werden soll, kann schon helfen. Man ist dann nicht mehr so ganz allein.

Da wir aber weder wissen, ob der Teilnehmer in NRW oder RLP arbeitet und auch nicht, ob er in einer Gewerkschaft ist , hilft ihm dieser Teil der Diskussion nicht.



Einer

P.S. Ergänzende Info: Ich bin selbst weder in einer Gewerkschaft noch arbeite ich in NRW oder RLP.
 
Mir ist das bekannt. Bei den Gewerkschaften beraten dort angestellte Juristen. Personalräte nutzen diese auch in Regel für ihre Mitglieder. Ob Berufsverbände Juristen beschäftigen kann ich nicht sagen. Wenn nein dürfen sie rechtlich auch nicht beraten!
der DBfK hat einen Juristen. einst war der mit dem ich dort sprach jetzt nicht unbedingt der beste. ;)

Der DBfK darf nicht rechtsberaten. Kann aber Anlaufstellen nennen.
 
Ich habe auf Claudias Beitrag geantwortet, weil darin der Einsruck vermittelt wurde, die Pflegekammer könnte Rechtsberatung anbieten für ihre Mitglieder. Da die Kammer dies selbst negiert und dies hier korrigiert wurde, reicht mir dass. Wenn der dbfk (der mich nicht interessiert, weil er meine Meinung nicht vertritt) einen Rechtsanwalt beschäftigt, können sie beraten, wen auch immer!

Eine Gewerkschaft wie ver.di oder GdS z. B. darf eine Rechtsberatung anbieten, weil sie groß genug sind und Juristen dafür beschäftigt. Und Betriebs- und Personalräte sind häufig gewerkschaftlich organisiert und über den Weg nutzen sie das!

Ich wollte nur nicht so stehen lassen, dass hier etwas über die Pflegekammer berichtet wird, was einen falschen Eindruck erweckt!
 
Ich habe auf Claudias Beitrag geantwortet, weil darin der Einsruck vermittelt wurde, die Pflegekammer könnte Rechtsberatung anbieten für ihre Mitglieder.
Ich habe nie von Rechtsberatung gesprochen. Der TE benötigt vorläufig "nur" eine Beratung darüber, wie er sich zu verhalten hat. Und eine solche Beratung bieten sowohl die Pflegekammer als auch die Gewerkschaften oder Berufsverbände. Natürlich nur für Mitglieder.

Die Mitgliedschaft beim DBfK (und die anderer Berufsverbände möglicherweise auch) beinhaltet eine Berufsrechtsschutzversicherung.
 
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Reaktionen: Martin H.
Unabhängig der rund 25 letzten Beiträge scheint mir ein Aspekt des TE irgendwie unterzugehen:

In jeder guten Pflegeeinrichtung sollte es Standard sein regelhaft die Medikamente zu kontrollieren. Dazu sollte es eine Vorgabe im QM geben. Dazu gehört unter anderem die Kontrolle von Anbruchsdaten bei Medikamenten mit begrenzter Haltbarkeit nach Anbruch. Dies ist ein extrem fehlerbehafteter Bereich, die Begründung liefert der TE ja gleich mit. „Ein Auge drauf haben“, wie es der TE ausdrückt, ist weder ausreichend noch zielführend. Und einer (oder mehrere) muss es halt machen. Ob man dafür einen bestimmten Titel vergibt oder schlicht jemanden bestimmt ist Aufgabe von Leitungskräften. Dafür braucht es keine Weiterbildung, das ist schlicht und ergreifend Aufgabe von (dafür bestimmten) Pflegefachkräften.

In einem guten QM mit einer guten Fehlerkultur werden solche Defizite im Rahmen der Kontrollen behoben, dokumentiert und anschließend ohne Schuldzuweisungen bewertet. Das dient dazu Maßnahmen zu ergreifen um die gleichen Defizite in Zukunft zu minimieren oder im günstigsten Fall ganz auszuschließen. Gründe können zum Beispiel mangelndes Wissen, zu knappe Zeitvorgaben oder aber auch unzuverlässige Kontrollen sein. Ersterem kann man beispielsweise mit Schulungen, zweiterem mit mehr zeitlichem Spielraum und dritterem mit klaren Vorgaben begegnet werden. Wenn aber die Vorgaben fortlaufend nicht beachtet werden kann es dann in letzter Instanz natürlich dennoch zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.

Wenn jemand, der zur Kontrolle der Medikamente beauftragt ist, und dies gewissenhaft nach Vorgabe durchführt und dokumentiert, dennoch für Fehler anderer verantwortlich gemacht wird, verstehe ich dessen Unmut. Dann kann eine (Rechts-) beratung sinnvoll sein.
 

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