Das Problem ist, dass ich einfach Angst habe mir was zu fangen und ich nicht gegen Alles geimpft werden möchte. Und wenn dann irgendwas schief geht bin ich die Doofe, das Krankenhaus nimmt sich doch nichts an. Danke für eure Antworten.
Könnt ihr mir denn konkret Tipps geben, wie ich/ die MAV argumentieren können? Argumente, die das Direktionsrecht des Arbeitgebers behindern?
Danke.
Hallo, ich bin Mitarbeitervertreterin im Bereich AVR Caritas.
Die MAV kann nichts tun, solange es sich um eine Versetzung innerhalb des Hauses handelt und die Tätigkeit nicht höherrangiger oder niederrangiger zu bewerten ist. Höherrangig bedeutet z.B., Du wirst ständige Vertretung der Stationsleitung.
Wenn Du allgemein als Krankenschwester eingestellt bist und im Dienstvertrag keine Vereinbarung auf einen bestimmten Bereich erfolgt ist, dann kann Dich der Dienstgeber ohne Zustimmung der MAV auf eine andere Fachabteilung versetzen. Die MAV muß das dulden und hat keine rechtliche Handhabe.
Einzige Ausnahme wäre, wenn der Betriebsarzt z.B. eine Immunschwäche bei Dir attestiert, dann ist der Dienstgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht verpflichtet, Dich auf einer Station einzusetzen, die Deine Gesundheit nicht gefährdet. Aber die gängigen Hygienestandards und Vorschriften sorgen normalerweise ausreichend für den Schutz des Mitarbeiters. Du hast gegenüber anderen Stationen sogar den Vorteil, dass Du bei jedem Patienten, der auf Deine Infektionsstation kommt, schon weißt, dass er infektiös ist. Ich arbeite auf einer geriatrischen Reha und wie oft haben wir Patienten, mit denen wir schon eine Woche lang Kontakt hatten, und plötzlich stellt sich heraus: Oh, der hat ja einen MRSA. Dann ist strengste Isolierung angesagt und wir gehen nur noch vermummt ins Zimmer.
Ich würde versuchen, mit dem Dienstgeber über Deine Ängste zu sprechen. Du kannst ihn bitten, dass er nicht gerade Dich dahin versetzt. Man kann oft im offenen Gespräch mehr erreichen, als man über Gesetze durchsetzen kann. Wenn ein Gespräch aber nichts bringt und er auf die Versetzung besteht, dann mußt Du Dich leider fügen, und ich würde es Dir auch sehr empfehlen. Denn wenn Du Dich weigerst verstößt Du gegen Deine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag und das wäre ein Grund für eine Kündigung nach vorheriger Abmahnung. Das mußt Du sehr ernst nehmen!
Alles Liebe Dir.
