Hallo!
Ich habe eine Frage bezüglich eines nicht bestückten ZVKs.Es wurde bis jetzt bei uns so gehandhabt, dass wenn ein ZVK nicht befahren wird ein Bionecteur angeschlossen wurde, der ZVK nicht abgeklemmt wird.Nun soll es aber diesbezüglich eine Änderung geben,da wie es heißt der Bionecteur abfallen könnte soll der ZVK vorsichtshalber abgeklemmt werden. Wobei nun aber der Sinn und Zweck eines Bionecteurs als Rückschlagventil nicht mehr gegeben ist und der ZVK folglich mit Heparin verplombt werden müßte. Man also auch keinen Bionecteur mehr bräuchte. Hat jemand darüber genauere Erkenntnisse?

Ich habe eine Frage bezüglich eines nicht bestückten ZVKs.Es wurde bis jetzt bei uns so gehandhabt, dass wenn ein ZVK nicht befahren wird ein Bionecteur angeschlossen wurde, der ZVK nicht abgeklemmt wird.Nun soll es aber diesbezüglich eine Änderung geben,da wie es heißt der Bionecteur abfallen könnte soll der ZVK vorsichtshalber abgeklemmt werden. Wobei nun aber der Sinn und Zweck eines Bionecteurs als Rückschlagventil nicht mehr gegeben ist und der ZVK folglich mit Heparin verplombt werden müßte. Man also auch keinen Bionecteur mehr bräuchte. Hat jemand darüber genauere Erkenntnisse?
