Hi Leute,
Wollte was nachfragen, bezüglich unserer ZNA. Seit ein Paar Jahren sind wir eine Interdisziplinäre NOTAUFNAHME. Zuvor waren wir eine Ambulanz die für Innere und Chirurgische Aufnahme.
Die Weiterntwicklung nimmt hier bei uns rasante Schritte an und unserer Aufgabengebiete werden immer komplexer und es kommen immer neue Diagnostikmaßnahmen dazu aber unser AG will unsere Abteilung nicht als Funktionsabteilung anerkennen.
Mittlerweile haben wir eine zertifizierte CPU mit 4 Überwachnugsmöglichkeiten. Seit 2 Jahren haben wir zusäzlich noch ein BGA Gerät als Diagnostikgerät dazu bekommen und diese BGA Untersuchungen führen wir selbst durch. Zuvor wurde das vom Laborpersonal erledigt. Wir haben die Manchester Triage Ersteinschätzung eingeführt. Wie gesagt, von Jahr zu Jahr wird hier das Augagbengebiet immer komplexer und immer neue Funktionsabläufe kommen dazu. Aber es fehlt uns allen bei der Viellfalt der Augaben die wir hier durchführen die Annerkennung, dass wir eine Funktionsabteilung und dementsprechend auch vergütet werden.
Wir sind der Meinung, dass keine andere Abteilung hier im Haus soviele Aufgabengebiete und Diagnostik maßnahmen abdeckt.
Wir haben 2 hochmoderne Herzkatheter Labore und dementsprechend viele Kardiologische Notfälle die wir versorgen. Einzugsumkreis von ca. 20-30 km. Da wir die nächste Klinik mit Herzkatheter Labor sind.
Wir sind ein Haus mit ca. 350 Betten und ca. 17.000 Patienten jährlich. Gehören zu einem kirchlichen Träger.
Unsere ZNA ist der Pflegedienstleitung unterstellt.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen um eine "Funktionsabteilung" zu sein und dementsprechend auch die Funktionszulage vergütet zu bekommen.
Findet dann auch eine andere eingruppierung in der AVR statt, wenn man in einer Funktionsabteilung arbeitet ????
Wer kann mir hier helfen !?!?!?
Wollte was nachfragen, bezüglich unserer ZNA. Seit ein Paar Jahren sind wir eine Interdisziplinäre NOTAUFNAHME. Zuvor waren wir eine Ambulanz die für Innere und Chirurgische Aufnahme.
Die Weiterntwicklung nimmt hier bei uns rasante Schritte an und unserer Aufgabengebiete werden immer komplexer und es kommen immer neue Diagnostikmaßnahmen dazu aber unser AG will unsere Abteilung nicht als Funktionsabteilung anerkennen.
Mittlerweile haben wir eine zertifizierte CPU mit 4 Überwachnugsmöglichkeiten. Seit 2 Jahren haben wir zusäzlich noch ein BGA Gerät als Diagnostikgerät dazu bekommen und diese BGA Untersuchungen führen wir selbst durch. Zuvor wurde das vom Laborpersonal erledigt. Wir haben die Manchester Triage Ersteinschätzung eingeführt. Wie gesagt, von Jahr zu Jahr wird hier das Augagbengebiet immer komplexer und immer neue Funktionsabläufe kommen dazu. Aber es fehlt uns allen bei der Viellfalt der Augaben die wir hier durchführen die Annerkennung, dass wir eine Funktionsabteilung und dementsprechend auch vergütet werden.
Wir sind der Meinung, dass keine andere Abteilung hier im Haus soviele Aufgabengebiete und Diagnostik maßnahmen abdeckt.
Wir haben 2 hochmoderne Herzkatheter Labore und dementsprechend viele Kardiologische Notfälle die wir versorgen. Einzugsumkreis von ca. 20-30 km. Da wir die nächste Klinik mit Herzkatheter Labor sind.
Wir sind ein Haus mit ca. 350 Betten und ca. 17.000 Patienten jährlich. Gehören zu einem kirchlichen Träger.
Unsere ZNA ist der Pflegedienstleitung unterstellt.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen um eine "Funktionsabteilung" zu sein und dementsprechend auch die Funktionszulage vergütet zu bekommen.
Findet dann auch eine andere eingruppierung in der AVR statt, wenn man in einer Funktionsabteilung arbeitet ????
Wer kann mir hier helfen !?!?!?