Von Pflege in Funktionsabteilung zwangsversetzen ????

carpenoctem

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Ilvesheim
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Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Chirurgie (Endoprothetik)
Funktion
Krankenschwester
Hallo Liebe Kollgen:innen,

wollte mal aus gegebenen Anlass nachfragen ,ob generell eine PDL seine MA´s von einer Pflegestation in eine Funktionsabteilung versetzen darf ohne Zustimmung des MA ?

Nach dem was ich gelesen habe, darf eine PDL nur eine Krankenschwester ,die auch auf einer Pflegestation auf eine andere Pflegestation versetzten. Ist das richtig ?



lt. dieser Webseite :

Der AG darf Sie nicht an einen weniger verantwortungsvollen und/oder schlechter bezahlten Arbeitsplatz versetzen. Dies würde eine klare Benachteiligung Ihrerseits darstellen, weshalb die Versetzung rechtswidrig wäre.

Wobei zweite Variante schlechtere Bezhaltung auf meine Kollegin zutreffen würde.


Vielen dank schonmal im Voraus und ein schönes Wochenende
 
Was steht in deinem Arbeitsvertrag? Bist du im Haus angestellt oder auf einer konkreten Station? Allein das macht schon einen Unterschied.
 
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Mit dem Direktionsrecht kann die PDL dich dahin versetzen, wohin sie möchte, sofern Ausgleichszahlungen zum bisherigen Verdienst berücksichtigt werden müssen. Allerdings nur im Bezug zum Grundgehalt.

Abgesehen davon, dass im Funktionsdienst eine Entgeltgruppe von 8 vergütet wird, die über einer Vergütung auf Peripherie steht. Sorich: Höherwertig ist.
Zusätzlich fallen auch in Funktionsdienst Zusatzentgelte in Form von Bereitschaftsdienst an, die anders vergütet werden.
 
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Hallo Liebe Kollgen:innen,

wollte mal aus gegebenen Anlass nachfragen ,ob generell eine PDL seine MA´s von einer Pflegestation in eine Funktionsabteilung versetzen darf ohne Zustimmung des MA ?
Kommt drauf an; ich zitiere mal @Joerg :

"Bei einer Versetzung im Bereich des Betriebsverfassungsrechts, also Betriebsrat, hat dieser bei der Versetzung eine Mitbestimmung. Der Arbeitgeber kann nur bis zu max. 4 Wochen ohne die Genehmigung des Betriebsrats versetzen."



Hier das Gesetz: § 95 BetrVG - Einzelnorm
 
Jörg sagte aber auch, dass der Betriebsrat Versetzungen nicht grundsätzlich verhindern kann. In der Regel haben wir Verträge mit dem Haus, nicht mit einer bestimmten Abteilung. Die Versetzung auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz ist zulässig. Das Direktionsrecht des AG ist mit Sicherheit nicht ausschließlich auf die Versetzung von einer Allgemeinstation auf eine andere beschränkt.

Gibt es einen bestimmten Grund, warum ausgerechnet diese Kollegin versetzt werden soll?
 
Jörg sagte aber auch, dass der Betriebsrat Versetzungen nicht grundsätzlich verhindern kann.
Wo schreibt er das?

Aber - klar, es gibt feste Regeln, warum der Betriebsrat die Zustimmung verweigern kann oder auch nicht.
Siehe z. B. § 99 BetrVG ⚖️ Betriebsverfassungsgesetz.net

Grundsätzlich wäre ja noch die Frage, um was für einen AG es überhaupt geht. Ist es ein kirchlicher, schaut es schlecht aus - denn MAVs haben im Prinzip überhaupt nichts zu sagen.
 

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