Wochenend-Arbeitsregelung

Jair1986

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13.09.2010
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Hallo an alle!

Ich habe eine sehr dringliche Frage, die mich sehr beschäftigt- ich hoffe ihr könnt mir helfen:

Also, ich (Ende 2. LJ) bin seit heute auf einer neuen Station eingesetzt und soll im Oktober die ersten drei Wochenenden am Stück jeweils im Frühdienst arbeiten und dafür unter der Woche halt meine zwei freien Tage nehmen- soweit ich mich errinern kann ist das laut Ausbildungsvertrag (leider bei meinen Eltern) nicht zulässig- hab ich da recht?

Ich mein, drei Wochenenden hintereinander arbeiten? Wie soll ich das mit meiner Beziehung (150KM Entfernung) machen? Mal ein WE geht ja problemlos- aber so würde ich ja fast einen Monat meine Freundin nicht sehen können!!!

Wär toll wenn ihr mir sagen könnt ob das zulässig ist oder nicht!

LG
 
Es kann Dir keiner sagen was in Deinem Ausbildungsvertrag drin steht.
Rein arbeitsrechtlich ist das jedoch in Ordnung, dass Du 3 Wochenende am Stück arbeitest, da Du ja unter der Woche frei hast.

Ob Du Deine Freundin sehen kannst, dürfte Deinem AG sicherlich reichlich egal sein. Andererseits, wieso kann sie Dich nicht besuchen?
 
Ich vermute fast, dass auch für Schüler die Regelung gilt, dass ihnen 15 freie Sonntage im Jahr zustehen.

lg
Narde
 
Das Arbeitszeitgesetz gilt auch für Schüler. Aber die 15 freien Sonntage müssen nicht regelmäßig übers Jahr verteilt sein.

Gegen das Arbeitszeitgesetz liegt also kein Verstoß vor - ob es im Ausbildungsvertrag davon abweichende Regeln gibt, können wir natürlich nicht sagen.

Betriebsrat und /oder JAV müssten den Inhalt solcher Verträge kennen und wären die richtigen Ansprechpartner.
 
Gegen das Arbeitszeitgesetz liegt also kein Verstoß vor - ob es im Ausbildungsvertrag davon abweichende Regeln gibt, können wir natürlich nicht sagen.
Aber schon unwarscheinlich...


Übrigens finde ich das Ganze jetzt nicht sooo schlimm.

Es ist halt so, dass ein WE eingesprungen werden muss. Dafür wird sogar direkt rein Ausgleich geplant. Damit ist alles in trockenen Tüchern und auch nicht weiter tragisch. Wird noch häufiger vorkommen im Leben.
 
Bei uns im Haus regelt eine Dienstanweisung das "Kleingedruckte" bei der Dienstplanerstellung. Ich darf z.B. niemandem mehr als vier Nachtdienste hintereinander geben - es sei denn, der Mitarbeiter wünscht das so. Ähnliches kann es auch in Jairs Haus geben. Nachfragen kostet nichts.

Ich persönlich find's auch nicht so tragisch (und hab auch schon öfters mehrere Wochenden nacheinander gearbeitet), aber das interessiert Jair doch nicht, den stört's.
 
Bei uns im Haus regelt eine Dienstanweisung das "Kleingedruckte" bei der Dienstplanerstellung. Ich darf z.B. niemandem mehr als vier Nachtdienste hintereinander geben - es sei denn, der Mitarbeiter wünscht das so. Ähnliches kann es auch in Jairs Haus geben. Nachfragen kostet nichts.
Ich finds trotzdem unwarscheinlich, dass das so im Ausbildungsvertrag festgehalten ist :-)

Mag sein, dass das nicht interessiert - und wenn doch, freut es mich auch für ihn/sie. Ich glaube nur trotzdem nicht daran :)


Übrigens gibt es die 4ND-Regel auch bei uns. Aber nur mündlich von der PDL. Und auch auf Wunsch wird nicht davon abgewichen. Leider.
 
Also, erstmal danke für eure Antworten.

Ich war jetzt bei der Personalabteilung, laut denen ist es in Ausnahmefällen (Personalmangel usw) schon möglich, jedoch eher unüblich.
Da der Dienstplan in einem Monat erst gilt würde ich mal vermuten das kein "Ausnahmefall" vorliegt.
Und die freien Tage sind alle drei Wochen Mittwoch und Freitag- wobei ich Donnerstag Schule habe. Demzufolge sind meine "Wochenend-ersatztage" nicht einmal zusammenhängend, das finde ich schon störend.
Natürlich weiß ich das ich auch an Wochenenden arbeiten muss- aber das finde ich schon unfair.

Warum ich nicht unter der Woche zu meiner Freundin fahre? Nunja, anders als ich muss Sie unter der Woche von 8-17 Uhr arbeiten und hat an den Wochenenden frei- und da ich gute zweieinhalb Stunden zu ihr brauche lohnt es sich nicht, weil ich ja nie zwei Tage hintereinander frei habe und an den meisten auf mein "frei" folgenden Arbeitstagen Frühdienst bzw. Schule...

Ich werde morgen nochmal mit der Stationsleitung reden, wollte nur vorher mal wissen wie es rechtlich ausschaut.
Ich komm mir halt so ein bisschen wie eine billige Arbeitskraft vor, wenn ich diesen Plan sehe.
 
Natürlich kann schon im Voraus eine Ausnahmesituation bekannt sein. Z.B., wenn ein Mitarbeiter längere Zeit krank ist, oder wenn er eine geplante OP hat und schon im Voraus bekannt ist, dass er danach erst mal ausfällt.

Dein Dienstplan ist nicht wirklich ungewöhnlich, und du wirst voraussichtlich auch nach dem Examen mal so wie jetzt geplant arbeiten müssen.

Warum besucht Deine Freundin nicht dich? Die hat ja zwei Tage nacheinander frei.