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ronja1982
Gast
Hallo!
Immerwieder taucht bei uns in der Rettungsstelle das Problem der Zwangseinweisungen auf. Ich kenne es normalerweise so, daß diese Pflicht dem diensthabenden Notarzt obliegt.
Falls bei uns eine Zwangseinweisung, zum Beispiel wegen Suizidandrohung ansteht, gibt es bei uns immer sehr sehr große Probleme und ein ewiges Spiel auf Zeit. Der Notarzt weigert sich mit der Begründung zu kommen, da das Krankenhaus genug Ärzte hat, die eine Befugnis zur Zwangseinweisung haben. Das stimmt aber leider nicht, es sind genau 2 Anästhesisten, die auch nicht ständig im Dienst sind. Letztens hat sich die Amtsärztin auch geweigert zu kommen und erklärte der Assistenzärztin, daß jeder Krankenhausarzt diese Zwangseinweisung unterschreiben darf, da die Patienten sowieso erst am nachfolgenden Tag von einem Richter gehört werden. Die Assistenzärztin unterschrieb die Papiere und bekam natürlich Ärger mit dem Oberarzt.
Wer darf bei Euch Zwangseinweisungen vornehmen? Oder ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?
Immerwieder taucht bei uns in der Rettungsstelle das Problem der Zwangseinweisungen auf. Ich kenne es normalerweise so, daß diese Pflicht dem diensthabenden Notarzt obliegt.
Falls bei uns eine Zwangseinweisung, zum Beispiel wegen Suizidandrohung ansteht, gibt es bei uns immer sehr sehr große Probleme und ein ewiges Spiel auf Zeit. Der Notarzt weigert sich mit der Begründung zu kommen, da das Krankenhaus genug Ärzte hat, die eine Befugnis zur Zwangseinweisung haben. Das stimmt aber leider nicht, es sind genau 2 Anästhesisten, die auch nicht ständig im Dienst sind. Letztens hat sich die Amtsärztin auch geweigert zu kommen und erklärte der Assistenzärztin, daß jeder Krankenhausarzt diese Zwangseinweisung unterschreiben darf, da die Patienten sowieso erst am nachfolgenden Tag von einem Richter gehört werden. Die Assistenzärztin unterschrieb die Papiere und bekam natürlich Ärger mit dem Oberarzt.
Wer darf bei Euch Zwangseinweisungen vornehmen? Oder ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?