Was ist richtig?

lenpattynama

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19.12.2013
Beiträge
55
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegeschüler
Akt. Einsatzbereich
Evangelisches Krankenhaus Bielefeld Gynäkologie/Neugeborenenstation
Hallo.
Ich mache ab September die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger und momentan ein FSJ .


Es gibt ja auch einige die die Ausbildung zum Gesundheits - und Krankenpflegehelfer machen. Was dürfen die in der Ausbildung und danach gesetzlich festgelegt, und sind diese examiniert, weil ich gelesen hatte, dass der Begriff examiniert für diese irrerführend ist.

Danke für eine Antwort
 
Die KPHs machen genau wie die GuKPs eine staatliche Prüfung, die aus einem schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil besteht. Insofern ist der Begriff "examiniert" für beide ebenso zutreffend wie unnötig: "examinierte Krankenschwester" ist sowas wie "weißer Schimmel". Ohne bestandene Prüfung keine Berufsbezeichnung.

Es gibt keine gesetzlich geregelten Vorbehaltsaufgaben. Du darfst, was Du gelernt hast. Die KPHs lernen halt hauptsächlich Grundpflege.
 
Eine bestandene Prüfung bedeutet noch keine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung und bis 2008 vor dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz, was sich nicht nur auf die Pflegeversicherung bezieht, war es schwierig selbst mit bestandenem Examen, also betreffend des primärqualifizierenden grundständigen Pflegestudiengang, die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in Deutschland zu erhalten und damit die Arbeitserlaubnis. Die wechselseitige Anerkennung der EU- Länder machte es nur den Bachelorabsolventen aus anderen EU- Ländern möglich in Deutschland die Berufsbezeichnung anerkannt zu bekommen und damit auch die Arbeitserlaubnis zu erhalten, aber im eigenen Land hatten die Absolventen eines primärqualifzierenden grundständigen Pflegestudiengangs Schwierigkeiten (vor allem beim Hessen- Modell, aber selbst das Berliner Modell brachte wenig Erfolg) Ja trotz Modellklausel und Co....bremsten die Pflege- Gesetze dennoch gewaltig aus. Es war schlichtweg nicht erwünscht. Mittlerweile in diesem Kontext kein Problem mehr. Ich bin examinierte Krankenschwester und es ist kein weißer Schimmel!!
 
Ich bezog mich auf die Ausbildungsgänge in Deutschland.

Eine bestandene Prüfung bedeutet noch keine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

Stimmt. Hab ich aber auch nicht behauptet. Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung bedeutet, dass der- oder diejenige eine entsprechende Prüfung bestanden hat.
 

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