Ausbildungsvergütung TVöD
Tarifvertrag
für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)
- Besonderer Teil Pflege -
§ 8
Ausbildungsentgelt
(1) 1Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt für Schülerinnen/Schüler in der Gesundheits-
und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege
und Altenpflege, für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung
finden,
(Bund und Kommunale AG Tarifgebiet WEST)
im ersten Ausbildungsjahr 729,06 Euro,
im zweiten Ausbildungsjahr 788,57 Euro,
im dritten Ausbildungsjahr 884,44 Euro.
2Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt im Bereich des Bundes für Schülerinnen/
Schüler in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege,
Entbindungspflege und Altenpflege, für die die Regelungen
des Tarifgebiets Ost Anwendung finden,
(Bund Tarifgebiet OST)
im ersten Ausbildungsjahr 674,38 Euro,
im zweiten Ausbildungsjahr 729,43 Euro,
im dritten Ausbildungsjahr 818,11 Euro,
3Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt im Bereich der Mitgliedverbände der
VKA für Schülerinnen/Schüler in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits-
und Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege und Altenpflege, für die die
Regelungen des Tarifgebiets Ost Anwendung finden,
(Kommunale Arbeitgeber im Tarifgebiet OST)
a) ab 1. Oktober 2005
im ersten Ausbildungsjahr 685,32 Euro,
im zweiten Ausbildungsjahr 741,26 Euro,
im dritten Ausbildungsjahr 831,37 Euro,
b) ab 1. Juli 2006
im ersten Ausbildungsjahr 696,25 Euro,
im zweiten Ausbildungsjahr 753,08 Euro,
im dritten Ausbildungsjahr 844,64 Euro,
c) ab 1. Juli 2007
im ersten Ausbildungsjahr 707,19 Euro,
im zweiten Ausbildungsjahr 764,91 Euro,
im dritten Ausbildungsjahr 857,91 Euro,