Vergütung mit Masterabschluss

hartwig

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338
Beruf
Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
Dozent, Stationäre Pflege
Moin, moin!

Hab mal eine Frage bezüglich der Vergütung mit einem Masterabschluss in Deutschland nach TVöd: Habe in einer Tabelle gesehen, dass man mit einem Masterabschluss in der Regel zwischen Stufe 13 und 15 eingestuft wird, andererseits werden Pflegekräfte üblicherweise nur auf Stufe 7 oder 8 (9 als Leitung) eingestuft. Was ist nun, wenn ich als Pflegekraft einen Masterabschluss habe?

Gruss Hartwig
 
Hallo Hartwig,

ich weiß nichts offizielles, kann dir aber sagen, dass derzeit bei uns im Hause ein Diplompflegewirt nicht höher eingestuft wird als 9 (TVöD)
Inwieweit Masterabschlüsse im Pflegebereich in Deutschland überhaupt existent sind weiß ich noch nichtmal,das entwickelt sich doch gerade erst.
Ich studiere an der HFH und da wurde bis auf Weiteres davon abgesehen, den Pflegemanagement Studiengang in einen Bachelor um zu wandeln, sodass ich in einem Diplom Studiengang bin.
Vielleicht weiß lillebret mehr.
LG
joe
 
Hallo Hartiwg,

das geht in DE nach Tätigkeit und Position.
In sehr großen Kliniken mit vielen Dir untergeordneten Mitarbeitern bist Du als PDL höher eingestuft als in einem kleinen AH.

Auf der Stationsleitungsbene werden in Zukunft eher die Bachelor angesiedelt sein; die Master werden eher als pflegerische Klinileitung fungieren.
Bedenke bitte, dass Du den TVÖD-K heranziehen musst.
Als Stationsletung fängst Du in der 9c, Stufe 3 an. Das sind etwa 2.900,- Einsteigsgehalt und endet bei eitwa 3.200,- (gerundet).

Das ist in etwas soviel, wie Du auch als wiss. MA an einer Hochschule bekommst ;-)

Die jetzigen Stationsleitungen haben meistens nur eine 1-Jährige Weiterbildung und erhalten dasselbe. Gemessen an deren Qualifikation ist das sogar sehr viel Geld!
 
Das ist eines der großen Probleme in der akademischen Pflege - eine Abbildung im TVÖD existiert nicht.
Ändert sich hoffentlich, aber bis dahin ist es immer spannend, was die Personalstellen sich da so vorstellen....
Blöderweise haben z.B. die SozPäds eindrucksvoll bewiesen, dass man sich auch hervorragend unter Wert verkaufen kann...
 
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... die Master werden eher als pflegerische Klinileitung fungieren.

Hmm, was ist, wenn jemand mit einem Masterabschluss "am Bett" arbeitet im Sinne von advanced practice nursing? Ich weiss, solche Abschlüsse entwickeln sich erst in Deutschland, aber ist es nicht illegal, jemanden auf einer tieferen Stufe einzugruppieren, als der TVöd eigentlich vorsieht? Was machen den die Pfegepâdagogen mit Masterabschluss???

Gruss Hartwig
 
Hallo,

der TVÖD definiert die Tätigkeit und legt die Entgeldgruppe für diese Tätigkeit fest.
Wenn Du also einen Abschluss als GuKP hast und als solche arbeitest, dann wirst Du auch dort eingruppiert. Ungeachtet desen, was Du "sonst noch so vorzuweisen hast".
Hier ist irgendwo mal der begriff "Entgeldkommunismus" geprägt worden- das trifft es meiner Meinung nach recht gut!

Der TVÖD ist in sofern ungerecht, dass er sich an der Minimalstqualifikation orientiert und Mitarbeiter, welche sich kontinuierlich um neue Qualifikationen und Bildungsabschlüsse (sogar in der Regel in der Freiezit und auf eigene Rechnung) bemühen, nicht durch eine höhere Vergütung berücksichtigt.

Die Begründung ist halt die, dass Leute mit derselben Tätigkeit auch dasselbe verdienen sollen. Hier wird allerdings auser Acht gelassen,das ein höherer Abschluss durchaus zu differenzierteren Fertigkeiten und umfassenderen Kompetenzen führt, was sich ja auch die Qualität der erbrachten Arbeit niederschlägt.

Auch bei uns in der Schule wurden alle gleich vergütet....egal ob Praxisanleiter, Lehrer mit WB, Berufspädagogen mit Diplom oder Master.
das "weicht" erst so allmählich auf durch Aushandlung von aussertariflichen Regelungen!
 

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