.......Womit ich nicht konform gehe, dass der Sterbeprozess künstlich aktiviert wird. Und das geschieht nun mal, wenn man einen vor Jahren mit einer PEG versorgten komatösen Menschen die Nahrung verweigert... Elisabeth
Es ist durchaus gängig und möglich in einer Akutphase, z.B. nach einem Hirninfarkt, SHT (.....)vorübergehend voll abhängig zu sein, eine enterale Ernährung zu brauchen und auch noch nach Monaten auf ein Level zu kommen welches ein selbstbestimmtes Leben möglich macht, eben weil man zu Beginn der Erkrankung noch die Chance und Hoffnung auf Besserung hatte und alles getan hat was nötig war.
Genau das soll auch weiter möglich sein und ist hier nicht das Thema.
Es geht um ein jahrelanges (Beginn 2002, seitdem Wachkoma), so nicht gewolltes Leiden mit Amputation eines Armes - 2006, das ziehen aller Zähne, Imobilität, Kontrakturen...
Die Frau wollte nie in ein Pflegeheim, keine künstliche Ernährung - das zu beenden ist für mich eher ein Akt der Menschlichkeit.
Da war doch nicht der Wunsch auf einen schnellen Tod der Mutter,
sondern der ursprüngliche Wille der Frau, um den es doch eigentlich und ausschließlich gehen sollte. Nach 5 Jahren durfte davon ausgegangen werden, dass sich nichts mehr ändert und ein natürlicher Prozess fand sein Ende.
Ist es denn noch menschlich, willenlose, kommunikationunfähige Menschen hin- und herzukarren, entgegen dem Wunsch des Betroffenen, in Vertretung dessen dem der Betreuer, die immer wieder und zum Teil ergebnislos und in frustrierender Weise um den schriftlich oder mündlich bekundeten Willen des Angehörigen kämpfen müssen?
Wenn man weiterdenkt im Falle der Frau, so stellt sich die Frage, ob nicht das Heim verklagt werden sollte, das widerrechtlich die Verlegung ins Krankenhaus vorgenommen hat, der Arzt verklagt werden sollte der ebenso widerrechtlich erneut eine PEG gelegt hat, sowas könnte man auch Körperverletzung nennen. Mit dieser Meinung stehe ich nicht nicht alleine da, "unser" IBF - Rechtsanwalt würde nämlich genau das tun. Die IBF fand diese Woche statt und das aktuelle BGH Urteil war natürlich Bestandteil der Veranstaltung.
Fuchsig werden tue ich auch wenn jemand sagt oder schreibt ...sie wollen doch nicht ihren Angehörigen verhungern und verdursten lassen....dieses Vokabular gehört endlich abgeschafft. Damit erzeugt man Schuldgefühle die nicht angebracht sind.
Nochmal: Es geht nicht um den Willen der Angehörigen, sondern ausschließlich um den des Betroffenen, den die Angehörigen zu respektieren haben, auch wenn sie eigentlich was anderes wollen.
Dass es wie bei alesig nur knapp geschafft wird den Willen den Betroffenen bis zum Tod zu unterstützen, ist schwer durchzustehen und auszuhalten, wer will sich das mal vorstellen, 6 Monate damit konfrontiert zu werden, wenn der Druck aus dem Heim ständig steigt, Angehörige ständig bedrängt und fast genötigt werden und das alles entgegen dem ausdrücklichen Willen der hochbetagten Dame. Wie ging es ihr wohl dabei, sie wurde täglich damit konfrontiert, wie hat sie das nur aushalten können.
In der Printausgabe von DER SPIEGEL 26/2010 geht die Autorin Gisela Friedrichsen noch einen, nachvollziehbaren, Schritt weiter, der einem durchaus selbst ab und zu kommen kann:
"...Das Heim sprach von einem bestehenden "Vertrauensverhältnis" zu einer Komapatientin, die regunglos im Bett liegt, mit der man nicht kommunizieren kann, die auf nichts reagiert, sondern nur gewindelt und gebettet und schematisch zweimal täglich mit Sondennahrung versehen wird. Oder hat das "Vertrauensverhältnis" etwas damit zu tun, dass solche Patienten beliebt sind beim Personal und den Heimleitern, weil sie still sind, nicht aus dem Bett fallen oder gar davonlaufen? Schätzt nicht auch mancher Heimträger das Vertrauen dieser Patienten deshalb, weil sie zuverlässig langfristige Pflegesatzeinnahmen gewährleisten?..."
Kein Mensch muss sich gegen seinen Willen behandeln lassen, keiner essen wenn er nicht will, keiner sich operieren lassen, selbst wenn der Eingriff lebensnotwendig ist, keiner sich Blut verabreichen lassen.
Einem Teil unserer alten Mitmenschen sprechen wir diese Rechte ab, obwohl wir kein Recht dazu haben.
Der BGH hat dazu endlich Stellung bezogen und ein richtungsweisendes und überfälliges Urteil gesprochen.