Elisabeth Dinse
Poweruser
- Registriert
- 29.05.2002
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- Beruf
- Krankenschwester, Fachkrankenschwester A/I, Praxisbegleiter Basale Stimulation
- Akt. Einsatzbereich
- Intensivüberwachung
Gerade bei Schädel-Hirn-Verletzten kann man eben nicht in einer Akutphase entscheiden. Die prognostische Breite geht halt leider von (nahezu) völliger Reversibilität bis hin zu einem vegetativen Zustand/Apallisches Sysndrom. Oder (wenn Glück) "freiwilliges" Sterben natürlich...
Hier muss die Entscheidung getroffen werden, wenn keine Besserung mehr zu erwarten ist - soweit dies aus medizinischer Sicht machbar ist. Über den Zeitpunkt kann man trefflich streiten - aber er wird oft Wochen oder Monate nach der Akutphase liegen.
@PePaMel
Ich finde es mehr als perfide, erst mal alles zu machen um dann zu sagen: Pech gehabt- da stellen wir jetzt mal die Ernährung ein, denn der Pat. wollte das ja so.
Ab wann darf eine Patientenverfügung denn gelten? 4 Wochen nach dem akuten Ereignis? 3 Monate? 1 Jahr? 5 Jahre? 10 Jahre?
Es gehört eine eindeutige Aufklärung von entsprechenden Fachexperten zur Patientenverfügung. Die aktuellen Patientenverfügungen von Laien sind selten so ausformuliert, dass sie als Anhaltsmöglichkeit dienen könnten.
"Ich will nicht an Apparaten und Schläuchen enden" impliziert nicht unbedingt, dass derjenige verhungern will.
Wenn wir davon ausgehen, dass der Pat ja eigentlich alles gemacht haben will um zu überleben, dann muss man auch davon ausgehen, dass er seine Meinung immer in Richtung (Über-)Leben korrigieren wird. Was beim aktuellen Beispiel auch naheliegend ist. Der starke ÜberLebenswille hat über Jahre Bestand gehabt.
Selbstbestimmung ist der Kern der Menschenwürde. Zitat vom Bundesverfassungsgericht: " Die Freiheit des Einzelnen besteht in der Selbstbestimmung eben dieses Einzelnen über den eigenen Lebensentwurf und seinen Vollzug"
Solange Du nur sagst "Ich will eine PEG", habe ich damit kein Problem. Sobald Du sagst: "Weil ich mit diesem Aspekt der passiven Sterbehilfe ein Problem habe, setze ich mich über den Willen des Patienten hinweg" greift das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Deine eigene Freiheit berechtigt Dich nicht dazu, die Freiheit Deiner Patienten zu beeinträchtigen.Zitat vom Bundesverfassungsgericht: " Die Freiheit des Einzelnen besteht in der Selbstbestimmung eben dieses Einzelnen über den eigenen Lebensentwurf und seinen Vollzug"
Du solltest akzeptieren, dass eben nicht alle Menschen alles gemacht haben wollen. Offensichtlich willst ja auch Du nicht "alles", sonst wäre Deine eigenen Patientenverfügung ja nicht nötig gewesen.Wenn wir davon ausgehen, dass der Pat ja eigentlich alles gemacht haben will um zu überleben,
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