Urlaubsstunden bei Teilzeitkräften

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sunair76

Gast
Hallo meine Lieben!

Ich habe da ein Problem und ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Thema Urlaubstundenberechnung: Bei einer Vollzeitkraft werden ja 7,7h pro Urlaubstag gerechnet, also ein ganz normaler " Arbeitstag".
Wieviele Stunden berechne ich bei einer 50% Kraft? ich weiß das ich in meiner alten Klinik ebenfalls 7,7 h( auch bei 20h Kräften) berechnet wurden.Aber bei meiner neuen Stelle wurde mir von der Vertretung gesagt dass es nur 3,5h sind,bin jetzt etwas verwirrt.
Ich meine , wenn die da sind arbeiten die ja auch 7,7h!
Bitte um dringende Antwort!!!!

Danke
 
Na kommt halt drauf an, wieviel TAGE du hast.
Sonst hätte eine TZKraft ja genauso viel Urlaub wie eine Vollkraft.

Ob man das jetzt prozentual auf den Tag oder auf die STunde runterbricht, ist im Prinzip wurscht...
Korrekt ausrechnen sollte es dann das Dienstplanprogramm.
 
Also: wir haben eine 38,5h Woche,( TvöD).Also eine 5 Tage Woche.
Ein Tag ist also 7,7h.

Problem ist:das Haus in dem ich begonnen habe HAT kein eigenes Dienstplanprogramm (ich war mehr als entsetzt) und jede Station kocht ihr eigenes Süppchen.Ich habe jetzt aus eigener Tasche einen Schichtplaner gekauft.Doch so ganz das wahre ist der auch net,muss ich sagen.Weil wenn ich zum Beispiel jemanden habe der nur 3,5 Stunden am Urlaubstag bekommt muss ich einen neuen "Abwesenheitsdienst" eintragen zB. Kürzel Ur1 und ich glaube das würde zu Verwirrungen führen.Kann das leider nicht für jeden MA persönlich machen.

Ich krieg echt noch die Krise.
 
Es zählen stets die Wochenstunden.

Beispiel: 50%
Wochenstunden: 20 / Arbeitstage: 5 = 4 Stunden pro Tag.
Wenn du tgl. 8 Stunden arbeitest, hast du nach 2,5 Tageh dein Soll erfüllt.
Wenn du Urlaub hast, gilt: 5 Tage á 4 Stunden = 20.

Hattest du gehofft, dass hier gerechnet wird: 5 Tage á 8 Stunden? Dann würden dir ja doppelt soviele Urlaubstage wie den Vollzeitkollegen zustehen. So ist das mit der Teilzeit net gemeint. *g*

Elisabeth

PS Eine Teilzeitkraft erhält bei der oben angewandten Berechnung die gleiche Anzahl Urlaubsatge wie ihr Vollzeitkollege.
 
Elisabeth war schneller, hatte die selbe Berechnung.
 
Hallo!

Es geht hier gar nicht um mich...ich arbeite in Vollzeit.Um mir das jetzt deutlich zu machen: Ich muss also den Urlaubstag mit diesen 3,5 Stunden berechnen? Ich mein jetzt für die 50% Kraft?
Anbei möcht ich gleich mal fragen ob einer von euch ein praktikables Dienstplanprogramm kennt.

Übrigens danke für die Antworten.
 
Hallo
Bis letztes Jahr hatten ich als Teilzeitkraft 15 Tage Urlaub im Jahr a`7,7 Stunden. Seit diesem Jahr darf ich 30 Tage in Urlaub gehen a`3,85 Stunden. Unsere Personalabteilung hat dies für das ganze Haus einheitlich geregelt.
Und was das Dienstplanprogramm angeht, Papier und Stift sind bei uns immer noch der Renner.
Ohne jetzt Klug******ern zu wollen, sollte mir jemand als 50% Kraft nur 3,5 Stunden pro Urlaubstag anrechenen wäre in echt angefressen.
Alesig
 
Ich würd die 3,5 Stunden nehmen, garantieren sie mir doch den 30-Tage-Urlaub- meint ich bin für den AG weniger frei verfügbar.
Bei 7 Stunden sind nur 15 Tage blockiert. Den Rest darf er mich "herumschubsen"- heute frei, morgen Dienst und übermorgen vielleicht Dienst. Ne, ne- ich will auch wirklich echt frei haben, wenn ich frei habe und das ist mittlerweile nur noch im Urlaub garantiert.

@sunair76 - bist du Leitungskraft, oder warum interessiert dich dieses Thema?

Elisabeth
 
Hallo!

Es geht hier gar nicht um mich...ich arbeite in Vollzeit.Um mir das jetzt deutlich zu machen: Ich muss also den Urlaubstag mit diesen 3,5 Stunden berechnen? Ich mein jetzt für die 50% Kraft?
Ganz sooo einfach ist es nicht. Es gibt durchaus auch Berechnungen je nach Tagewoche. Viele TZ-Kräfte bei uns haben z.B. feste Rhytmen, sprich sie arbeiten immer an den gleichen Tagen, so viele Stunden wie die VZ. Zur Zeit ist es noch so, dass sie nur an den Tagen Urlaub nehmen müssen, die sie auch gearbeitet hätten, entsprechend weniger Urlaubstage haben sie.
Demnächst gibt es die Umstellung wie von Elisabeth geschildert. Ich mag mir nicht ausmalen, was dann los ist und wie lange es dauert, bis der letzte es verstanden hat.

Wie das bei Euch gehandhabt wird weiß die Personalabteilung.
 
Hab die Leitung einer 36 Betten Station (Innere) übernommen.Bei meiner alten Stelle durfte ich nur 2 Dienstpläne schreiben, aber da hatten wir auch SPExert und der hat alles brav gerechnet.Jetzt steh ich ohne dem eben ziemlich auf dem Schlauch und den Planer den ich mir angeschafft hab ist auch net gerade das wahre und das nervt mich alles tierisch.
Finde es ja schon krass das es in dem Haus kein einheitliches Dienstplanprogramm gibt!!!!!!
In meiner Ausbildung zur STL kam das Thema DIENSTPLAN kurioserweise viel zu kurz!
 
Dann scheint der Weg zum Personaler, um dort nachzufragen, wohl zwingend zu sein. Denn spätestens die Abrechnung muss ja hauseinheitlich erfolgen.

Elisabeth
 
Hallo,

eigentlich ist das Thema "Urlaub für Teilzeitkräfte" relativ einfach und logisch geregelt, aber in der Praxis ist die Berechnung und Umsetzung in den Programmen oft eine Herausforderung.

Grundsätzlich gilt:
1.) Teilzeitkräfte haben den gleichen Urlaubsanspruch in Tagen wie eine vergleichbare Vollzeitkraft!
2.) Teilzeitkräfte haben gemäß ihrem prozentualen Stellenanteil einen anteiligen Anspruch auf alle Leistungen im Vergleich zu einer Vollzeitkraft.

Bei einer Umrechnung von Urlaubstagen in Stunden muß daher wie folgt vorgegangen werden:

a) im ersten Schritt muß der Urlaubsanspruch in Tagen berechnet werden:


Wenn z.B. eine Vollzeitkraft bei einer 5-Tagewoche 30 Tage Urlaub hat, dann hat eine Teilzeitkraft bei einer 5-Tagewoche ebenfalls 30 Tage Urlaubsanspruch.
Hätte diese Teilzeitkraft allerdings z.B. nur eine 3-Tagewoche, verkürzt sich ihr Urlaubsanspruch auf 18 Tage

b) im zweiten Schritt wird die tägliche durchschnittliche Arbeitszeit berechnet:

eine Vollzeitkraft mit einer 40 Stundenwoche bei einer 5-Tagewoche hat eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden, der Urlaubstag wäre also mit 8 Stunden zu bewerten.
eine vergleichbare Teilzeitkraft mit einem Vertrag von 20 Stunden pro Woche bei einer 5-Tagewoche hätte also in diesem Beispiel 4 Stunden, die ihr Urlaubstag wert wäre (20 Stunden / 5 Tage)
Leistet diese Teilzeitkraft aber diese Stunden in einer 3-Tagewoche, so ist der Urlaubstag 6,67 Stunden wert (20 Stunden / 3 Tage).

Da es in diesem Thema immer wieder Verwirrungen gibt, sei noch mal erwähnt, daß bei der Umrechnung von Urlaubstagen in Stunden immer von den tariflichen und arbeitsvertraglichen Vereinbarungen ausgegangen wird und nicht von den tatsächlich geleisteten Diensten gemäß Dienstplanung!

Gruß

medsonet.1
 
Hallo medsonet.1,
du hast Recht, es ist sehr verwirrend, wenn man auf Nachfrage an die Personalabteilung eine Antwort bekommt, die man trotzdem nicht verstehen kann. So ist es auch bei mir der Fall:
Ich arbeite 75% und soll jeden Monat zwei Urlaubtag bekommen, das heißt, dass ich eigentlich 24 Tagen Urlaubtagen im Jahr bekommen würde, weil ich 3 Tage in der Woche und 7,8 Std pro Tag arbeite. Tatsächlich bekomme ich allerdings nur 21 Urlaubstagen, was dienstplanmäßig nicht der Wahrheit entspricht. Ich arbeite in der Woche 6-7 Tage, danach bekomme ich immer ein paar Tage frei. Es ist echt schwierig den gesetzlichen Dschungel zu durchschauen und ich bin mir immer nicht so sicher, ob es rechtswidrig ist was die Station mit mir macht.
Kannst du mir das vielleicht erklären bzw kannst du bei meinem Fall den Dschungel durchschauen?
Danke im Vorraus,
Mecky :)
 
Ich arbeite 75% und soll jeden Monat zwei Urlaubtag bekommen, das heißt, dass ich eigentlich 24 Tagen Urlaubtagen im Jahr bekommen würde, weil ich 3 Tage in der Woche und 7,8 Std pro Tag arbeite. Tatsächlich bekomme ich allerdings nur 21 Urlaubstagen, was dienstplanmäßig nicht der Wahrheit entspricht. Ich arbeite in der Woche 6-7 Tage, danach bekomme ich immer ein paar Tage frei.
Erst mal musst Du wissen wie viele Urlaubstage Dein AG den Vollzeitkräften gewährt, nur anhand dessen kannst Du Deine Urlaubstage berechnen.
Nach meinem Wissen wird das folgendermaßen berechnet.
UT der VZ, dividiert durch die Tagewoche (bei VZ 5 Tage) und dann multipliziert mit der Tagewoche.
Wären bei 30 Tagen U-anspruch der VZ:
(30:5)x3, was sogar nur 18 Tage ergibt.
Unabhängig davon wieviel Tage am Stück Du arbeitest, wenn kein Urlaub. Brauchst Du für eine Woche Urlaub 3 Urlaubstage, ansonsten entstehen Dir Überstunden.
 
@Mecky: Dein Urlaub entspricht 28 VZ-Tagen.
Bekommen sie die auch nur? Wenn nein, bekommst du zu wenig. Es sei denn du hast dich verzählt ;)
 
Brauchst Du für eine Woche Urlaub 3 Urlaubstage, ansonsten entstehen Dir Überstunden.

ich verstehe nicht was du meinst, kannst du mir das erklären?

hallo Manrac,

Danke,ich habe das gleiche Ergebnis wie du ausgerechnet. dass die VZ 28 Tagen Urlaubtagen hätten. Es soll bei mir doch n. ÖTVD bezahlt werden???? Ich bin über 45 Jahre alt, schein mir die 21 Urlaubtagen einbißchen zu wenige.... oder habe ich unrecht?

Gruß
Mecky
 
ich verstehe nicht was du meinst, kannst du mir das erklären?
Ein TZ MA arbeitet nach einem Rhythmus von 3 Tagen/Woche, ganze Schichten. Jetzt wird er planmäßig mal mit mehr und mal mit weniger Tagen eingeteilt, erarbeitet somit mal Minus und mal Plusstunden in der Woche, nur am Monatsende ist er ausgeglichen.
Wenn dieser TZ MA Urlaub haben möchte, dann braucht er für eine Woche 3 U-Tage und hat sein Soll erfüllt, sprich den Rest der Woche hat er frei und darf, zumindest bei uns nicht gerufen werden. Diese Berechnung gilt, wenn der TZ MA an seinen Arbeitstagen volle Schichtlängen arbeitet und somit zählt dann auch der UTag volle Schichtlänge, außerdem hat er weniger U-Tage.
Zählz der U-Tag nur 75% der Schichtlängen, so muss er für eine Woche 5 Tage U nehmen, aber der U-Tag zählt auch nur 75% Arbeitszeit, dafür hat er genau die gleiche Anzahl U wie ein VZ-MA.
Ich weiß, ein bisserl schwer zu verstehen, aber eben auch schwer zu erklären.
 
iEs soll bei mir doch n. ÖTVD bezahlt werden???? Ich bin über 45 Jahre alt, schein mir die 21 Urlaubtagen einbißchen zu wenige.... oder habe ich unrecht?
Du solltest schon wissen ob bei Dir nach TVöD bezahlt wird, da andere Tarifverträge abweichen können. Schein und Sein können voneinander abweichen.
Bring also zuerst in Erfahrung nach welchem Tarif Du bezahlt wirst und wie viele U-Tage Du als VZ-MA erhalten würdest. Dann erkundige Dich wie Deine U-Tage berechnet werden. Erst wenn Du diese Fakten hast kannst Du nach/ausrechnen, ob die Rechnung Deiner Perso richtig ist oder nicht, bzw. ob Deine Leitung Dich richtig einteilt oder nicht. Vorher können wir alle hier nur spekulieren, oder erzählen wie es bei uns läuft.
Ich habe in meinen Berufsjahren die Erfahrung gemacht, dass es ganz unterschiedliche Berechnungen gib, ich habe sogar Berechnungen in Stunden erlebt. Ich kann mich allerdings an nicht eine einzige Falschberechnung der Personalabteilung erinnern. Falsche Eintragungen auf dem DP gab es allerdings öfters.
 
hallo Manrac,

Danke,ich habe das gleiche Ergebnis wie du ausgerechnet. dass die VZ 28 Tagen Urlaubtagen hätten. Es soll bei mir doch n. ÖTVD bezahlt werden???? Ich bin über 45 Jahre alt, schein mir die 21 Urlaubtagen einbißchen zu wenige.... oder habe ich unrecht?

Gruß
Mecky

Hallo,

sorry, aber bei den vielen Beiträgen habe ich so langsam etwas den Faden verloren.

Wenn du nach TVÖD bezahlt wirst, müsstest du vom Grundsatz her eigentlich 30 Tage Erholungsurlaub haben bei eine 5-Tage Woche (also genau 6 Wochen).

Bei einer angenommenen 39-Stundenwoche für eine Vollzeitkraft hättest du dann eine wöchentliche Sollarbeitszeit von 29,25 Stunden bei 75% dies wäre auf alle Fälle der Wert, der berücksichtigt werden muss, wenn du eine komplette Woche Urlaub machst.
Ich gehe aber davon aus, daß in deinem Arbeitsvertrag nicht 75%, sondern 30 Stunden stehen, sodaß dann 30 Stunden gewertet werden müssen.

Gruß

medsonet.1
 
Vielen dank für eure schnelle und hilfreiche Antwort.
Ich habe heute mit meiner Personnalsabteilung noch mal genaue klären lassen .Ich arbeite 30 Std also 4 Tage der woche, deswegen bekomme ich 21 Urlaubstage. Ich werde diesen Monat 23,10 std Woche und wird 3Tage in der Woche arbeiten. ich bin gespannt, wieviel Urlaubstage ich haben werde. Alldings ich werde nicht nach TVÖD bezahlt, sondern nach Haustarif des Klinik. das hat sich leider seit nach Aussage der Personalabteilung seit 2008 geändert. Das gilt nur die alte Mitarbeitern8O
Ich wünsche euch allen einen schönen WE
Gruß
Mecky