Teilzeit/Urlaub - AVR

immie

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19.05.2009
Beiträge
11
Hallo,

hätte mal noch eine Frage:

Seit 01.05.2009 arbeite ich in der ambulanten Pflege, Tarif AVR, Entgeldgruppe 8, 20 Stunden/Woche, also Teilzeit 50%.

Welchen Urlaubsanspruch habe ich für das erste halbe Jahr ? Denn der Dienst ist ja nicht nach einer 5 Tage Woche, sondern meist 6 Tage geteilt, dann 7 Tage frei, dann wieder 4 Tage nur früh usw.

Gruß
Immie
 
Der Urlaubsanspruch errechnet sich aus der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit, die im Arbeitsvertrag steht. Die tatsächliche Wochenarbeitszeit hat damit nichts zu tun.

Du hast 50% der Arbeitstage einer Vollzeitkraft in Deinem Alter. Vielleicht wird es hier sichtbar: AVR Anhang E

Im ersten halben Jahr kann der Arbeitgeber dir allerdings eine Urlaubssperre verhängen. Dann darfst Du in der Zeit gar keinen Urlaub nehmen.
 
Du hast 50% der Arbeitstage einer Vollzeitkraft in Deinem Alter. Vielleicht wird es hier sichtbar: AVR Anhang E

Sorry, wenn ich dich verbessern muß:

du hast genausoviel Urlaubstage Anpruch wie eine vergleichbare Vollzeitkraft!

- natürlich ist bei einer Teilzeitkraft der Urlaubstag nur 50% der jeweiligen Arbeitsstunden wert:

z.B. ein Urlaubstag einer Vollzeitkraft ---> entspricht 8 Arbeitsstunden
ein Urlaubstag einer 50% Stelle ---> entspricht 4 Arbeitsstunden

Gruß

medsonet.1
 
Hallo Medsonet,

bist du sicher? Ich kenne auch noch eine andere Regelung.
Beispiel: 30 Urlaubstage für Vollzeitkraft (je 7,7 Stunden)
Halbtagskraft hat 15 Urlaubstage, dafür zählt der Tag aber auch 7,7 Stunden.

Schönen Tag
Narde
 
Ihr habt beide Recht. Es kommt darauf an, ob der Arbeitnehmer volle Schichten arbeitet und weniger Tage in der Woche - dann läuft's wie bei Narde - oder eben täglich nur die Hälfte der Stunden - dann geht's wie bei medsonet.

In der stationären Pflege kenne ich nur das Beispiel von Narde, aber es geht natürlich auch anders.
 
Bei mir heist es doch praktisch, dass ich bei 20Stunden/Woche dann in einem Monat, wo ich 5 Tage Urlaub habe nur 60 Stunden arbeite, aber kein Minus habe, oder ??
 
Wenn 5 Tage 20h sind, ja. Jedenfalls im Februar, im Juli hast Du mehr Arbeitstage :)

Du darfst jedenfalls durch Deinen Urlaub nicht ins Minus rutschen.

Ausnahme wäre, wenn Du ein Arbeitszeitkonto hättest. Dann darfst Du in begrenztem Ausmaß ins Minus oder Plus geplant werden. Allerdings hat das mit dem Urlaub überhaupt nichts zu tun und müsste außerdem in Deinem Arbeitsvertrag stehen. Oder in einer betrieblichen Regelung zur Arbeitszeit.
 

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