Suchtkrank in der ambulanten Pflege

engel78

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02.07.2009
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133
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
ambulante Pflege
Habe eine Kollegin die ist Medikamenteabhängig,das weiß niemand bis auf mich.Habe mich auch schon von ihr abgegerenzt weil sie ein unmögliches Verhalten mir,nicht den Patienten,gegenüber entgegen bringt.
Was ist denn nun wenn irgendetwas passiert,sei es mit ihr selber oder eben beim Patienten.Ich bin ja eigentlich "Mitwisser"-Notgedrungen-da sie mir dies einmal vor langer Zeit erzählt hat,für richtig heiße ich dies auf gar keinen Fall,im Gegenteil,sie dürfte so nicht arbeiten,man merkt ihr aber nichts an.Wie dem auch sei......
Mache ich mich mit strafbar wenn etwas passiert,soll ich meinen Chef darüber informieren???? Da besteht aber die Gefahr das sie fliegt und so gemein bin ich nicht,das ist nicht meine Art,dennoch sitze ich in der Zwickmühle,denn wie gesagt,es ist ja unverantworlich!!!
Könnt ihr mir Tipps geben,wie ich mich verhalten soll?
:gruebel:
 
Kollegin privat auf deinen Verdacht ansprechen und deine Unterstützung anbieten. Biete ihr deine Begleitung zu einer Suchtberatungsstelle an, sage ihr aber auch deutlich, dass du es nicht mehr so einfach weiterlaufen lassen kannst und du dich evtl. an die PDL wenden musst, wenn sie keine Hilfe annehmen will. Sucht ist eine Krankheit; jeder verdient Unterstützung um da wieder raus zu kommen, eine Kündigung wäre wohl nicht die Lösung, sondern Entzug, Therapie und Wiedereinstieg ins Berufsleben, um auch ein positives Ziel im Entzug zu haben.
Wird bestimmt kein leichter Weg für sie und auch für dich, aber der Versuch lohnt sich immer, jemanden aus diesem Teufelskreis raus zu helfen.:troesten:
 
Das werde ich auf gar keinen Fall machen,wir waren privat auch befreundet und sind nun ziemlich vekracht,eben wegen diesem Thema.
 
oookaaay, aber ich denke, dass dir schon klar ist, warum ihr Streit habt. Für sie wird das wohl knallhart gewesen sein, wer gibt schon ehrlich zu ein Suchtproblem zu haben, das erfordert eine Menge Kraft es sich einzugestehen, dass man ohne Hilfe da nicht mehr rauskommt.
Wenn ihr doch befreundet ward, hat dir doch auch mal etwas an ihr gelegen, vielleicht probierst du doch noch mal ein Schritt auf sie zu zugehen. Ist sie wirklich nicht einsichtig würde ich mich an die MAV wenden ,aber nicht ohne vorher der Kollegin Bescheid zu geben.
 
Spontan würde ich behaupten: Ja, falls ein Patient durch Deine Kollegin zu Schaden kommen sollte, hast Du eine Mitschuld. Ob die herauskommt und arbeits- sowie eventuell sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, würde sich zeigen - mit der Schuld, dass Du diesen Schaden hättest verhindern können, müsstest Du leben. Man nennt sowas Co-Abhängigkeit.

Süchtige dürfen nicht gleich gekündigt werden, sondern müssen die Chance erhalten, sich einer Therapie zu unterziehen. Der Link hier bezieht sich zwar auf Alkoholabhängigkeit, das gilt aber für andere stoffgebundene Süchte ebenfalls: Darf einem Arbeitnehmer wegen Alkoholproblemen gekündigt werden? | Alkoholsucht
 
Danke für den Link und Eure Ansichtsweisen!
 

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