Sollstundenreduzieren bei Wochenfeiertagen nicht bei Dauernachtwachen

Drachenlady

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12.01.2006
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Hallo,

ich habe folgendes Probem und wäre über Agumentationhilfen recht dankbar:

Ich arbeite in einem großen Klinikum in Hannover, seit vielen Jahren im Dauernachtdienst mit einem 19,25 Stundenvertag.
Seit nun ein paar Monaten, werden bei Wochenfeiertagen die 4 Wochen-Sollstunden der Tagdienstarbeiter reduziert, völlig unabhäng ob ihr Dienst auch wirklich auf einen Wochenfeiertag fällt. Wir Dauernachtwachen bekommen keine Reduzierung, sondern müssen wie in meinem Fall in 4 Wochen immer 77 Sollstunden leisten. Nur wenn unser Dienst auch tatsächlich auf einen Feiertag fällt, bekommen wir dafür Plusstunden. So kommt es dazu, dass eine Kollegin aus dem Tagdienst mit den selben Vertrag nur vielleicht 69 Sollstunden zu leisten hat und ich im selben Zeitraum 77. Ich habe keinen anderen Vertrag, in meinem Vertrag steht auch nix von Nachtdienst, im gegenteil, auf der anderen Seite wird uns Dauernachtwachen ständig angedroht, wir hätten kein Recht auf Nachtdienste. Begründet wird diese Unterschiedliche Sollstundenbehandlung damit, dass Dauernachtwachen angeblich im Regeldienst arbeiten. Wo bei aber wie gesagt wir ja dann wiederum kein Recht auf irgendwelche Regeln haben.
Für mich ist diese Regelung eine eindeutige Benachteiligung der Nachtdienstler und bin kurz davor dieses von einem Rechtsbeistand klären zu lassen.
Gibt es in anderen Häusern auch solche Regelungen??

Gruß
Drachenlady
 
Hallo Drachenlady

Ich hoffe ich verstehe Deinen Beitrag richtig.
Die Sollstunden wurden um die Wochenfeiertage reduziert. Das heißt dass ein Monat wie April jetzt dann 15,4 Stunden (bei 7,7 Stunden am Tag) weniger hat als letztes Jahr? Vorher war es so, dass automatisch die Stunden der Wochenfeiertage, auch ohne zu arbeiten, angerechnet wurden, oder? Und wenn man arbeitete diese dann doppelt zählten?

Wenn es so sein sollte, dann hat sich eigentlich nichts in der Anzahl, der zu arbeitenden Stunden geändert.

Schreib mal kurz zurück, ob ich es so richtig verstanden habe.

Patrick
 
Hallo Patmuc,

ja jetzt werden die Sollstundenzahlen bei Wochenfeiertagen reduziert, also völlig korrekt, bei einem Wochenfeiertag um ein fünftel der Wochenarbeitzeit.

Aber nur bei Mitarbeiten die im Schichtdienst arbeiten, also früh, spät oder ab und mal einen Nachtdienst.
Die Mitarbeiter, wie ich, die ausschließlich Nachtdienste machen, arbeiten weiterhin die volle unreduzierte Sollstundenzahl, mit dem Agument diese wären Regeldienstarbeiter und keine Schichtdienstler, was gelinde gesagt Schwachsinn ist.
Rechenbeispiel:
Mitarbeiterin A hat einen 19,25 Stundenvertrag und arbeitet im Früh- und Spätdienst, springt manchmal für ein zwei Nachtdienste ein. In der Regel arbeitet Mitarbeiterin A 2 Wochen normal durch und hat dann 2 Wochen frei, in der 4-Wochenplanung. Diese Mitarbeiterin bekommt zum Beispiel im April ihre 4-Wochensollstundenzahl von eigentlich 77 Stunden um 2 mal ein fünftel der Wochenarbeitszeit reduziert. also um 7,7 Stunden ist gleich eine Sollstundenzahl für April von 69,3. Mitarbeiterin A muss also im April im 4-Wochenplan 69,3 Stunden arbeiten, völlig unabhäng ob sie wirklich an Karfreitag und Ostermontag Dienst hat oder nicht.

Mitarbeiterin B (zum Beispiel ich) hat einen 19,25 Stundenvertrag und arbeitet im Dauernachdienst, in der Regel so ca. 7 bis 8 Nachdienste im 4-Wochenplan.
Mitarbeiterin B gild als Dauernachtwache und bekommt ihre Sollstunden nicht reduziert, sondern muss auch im April 77 Sollstunden leisten, mit der Begründung sie ist Regeldienstarbeiterin. Fällt nun aber ein Dienst tatsächlich auf einen Wochenfeiertag, bekommt sie dafür die Stunden allerdings doppelt.

Fazit: Bei der Mitarbeiterin im Tagdienst ist es völlig wurscht ob ihr Dienst auf einen Feiertag fällt oder nicht, sie hat immer reduzierte Sollstunden. Die Mitarbeiterin im Nachtdienst ist betrogen, wenn sie keinen Feiertag im Dienst hat, da sie dann volle Stundenzahl leisten muss.
 
Hallo Drachenlady

Jetzt weiß ich was du meinst.
Aber ich glaube, und deswegen hake ich nochmals nach einen Rechenfehler drin. Wenn du die Stunden nicht reduziert bekommst, hast du bestimmt schon vornherein 3,75 Stunden für Karfreitag und Ostermontag, ohne dass du arbeitest oder?

Hast du einen 77 Stunden Vertrag oder einen Vertrag auf 50 % ?
Wenn 77 Stunden fest im Vertrag monatlich stehen, dann mußt du die wahrscheinlich auch arbeiten. Wenn du 50 % hast müßten diese genauso reduziert werden, wie bei den Kollegen.

Patrick
 
Ich habe einen 50 % Vertrag, wie Mitarbeiterin A auch, das ja zur Zeit 19,25 Stunden die Woche und in 4 Wochen eben 77 Stunden.

Nein, ich bekomme nicht von vornherein 3,75 Stunden für einen Wochenfeiertag, das wäre ja im Prinzip dann das gleiche wie eine Sollstundenreduzierung, ob man die nun reduziert oder bei der Berechnung dann immer 3,75 Stunden plus rechnet ist ja kein Unterschied.

Ich bekomme definitiv nur für einen wirklich gearbeitet Wochenfeiertag die Stunden doppelt, wenn ich nicht arbeite, Pech gehabt, dann bleiben es volle 77 Stunden im 4-Wochenplan, im Gegensatz zu der Tagsdienstarbeiterin, die unabhängig ob sie Dienst hat oder die Wochenfeiertage von der Sollstundenzahl abgezogen bekommt, dann aber wenn sie wirklich arbeitet keine Plusstunden macht.

Wie gesagt mit der Begründung, dass angeblich im TVöD steht, bei Regeldienst muss die Wochenstundenzahl nicht reduziert werden. Das macht ja auch Sinn, weil ein Regeldienstarbeiter für mich jemand ist, der eh jeden Feiertag frei hat. Ansonten gild ja im deutschen Recht jeder gesetzlicher Wochenfeiertag ist immer als gearbeitet anzusehen und genau das ist bei mir nicht der Fall.
Zur Veranschaulichung:
Ich habe Karfreitag vorgeplanten Dienst und arbeite auch. Ich bekomme die Stunden doppelt gezählt. Ich habe Karfreitag vorgeplanten Dienst und arbeite nicht, mir fehlen die Stunden in der 4 Wochenplanung und ich muss sie eben wann anderes arbeiten, da ich meine Sollstunden nicht erreiche.
Ich habe überhaupt keinen Feiertag in meiner Vordienstplanung, ich arbeite volle Sollstundenzahl ohne Feiertagsreduzierung. Die Tagdienstmitarbeiterin hat überhaupt keinen Feiertag in der Vorplanung, sie arbeitet reduzierte Sollstunden.

PS: Es ist übrigens völlig egal ob es einen 50% Vertrag oder einen vollen Vertrag betrifft.
Eine Mitarbeiterin mit einen 38,5 Stundenvertag im Tagdienst muss ohne Wochenfeiertage im 4 Wochenplan 164 Stunden arbeiten und im April dann nur 148, 6. Eine Vollzeitkraft im Dauernachtdienst muss auch hier wieder die ganzen 164 Sollstunden leisten und bekommt keine Reduzierung. Auch eine Dauernachtwache in Vollzeit ist wohl eine Regeldienstmitarbeiterin *an Kopf fass*
 
Hallo

Dann würde ich mal den Betriebsrat aufsuchen. Bei einem großen Klinikum gibt es den ja bestimmt auch.
Sonst sehe ich momentan keine Möglichkeit. Kann mir nicht vorstellen, dass dies so zulässig ist.

Patrick
 
Ja ich kann mir auch vorstellen, dass es nicht zulässig ist.
Ich arbeite im Klinikum Hannover Standort Nordstadt, ich glaube so 500 Betten.........und klar ich war ich beim Betriebsrat, andere Nachteulen auch, aber nun halt dich fest......der Betriebsrat versteht überhaupt nicht was wir wollen und meint wir sollten das doch mal lieber mit der Pflegdienstleitung klären........alles klar??????

Ich sehe schon, ich muss doch meinen Rechtschutz bemühen :-(
 
Hallo noch einmal für heute.

Also habe mal wieder in meinem Lieblings-Tarifvertrag gekramt. Im Volksmund auch TVÖD genannt.

Im speziellen Teil steht wirklich, dass nur bei Schicht und Wechselschicht die Arbeitszreit reduziert wird.

§ 49
1
Für Beschäftigte, die regelmäßig nach einem Dienstplan eingesetzt werden,
der Wechselschicht- oder Schichtdienst an sieben Tagen in der Woche
vorsieht, vermindert sich die regelmäßige Wochenarbeitszeit um ein Fünftel der
arbeitsvertraglich vereinbarten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit, wenn sie
an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt und wenn sie
a) Arbeitsleistung zu erbringen haben oder
b) nicht wegen des Feiertags, sondern dienstplanmäßig nicht zur Arbeit
eingeteilt sind und deswegen an anderen Tagen der Woche ihre
regelmäßige Arbeitszeit erbringen müssen.


Jetzt das große ABER:
im allgemeinen Teil ist zu finden, dass ...

3
Die regelmäßige Arbeitszeit
vermindert sich für jeden gesetzlichen Feiertag, sowie für den 24. Dezember und
31. Dezember, sofern sie auf einen Werktag fallen, um die dienstplanmäßig ausgefallenen
Stunden.
Protokollerklärung zu Absatz 3 Satz 3:
Die Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit betrifft die Beschäftigten, die wegen
des Dienstplans am Feiertag frei haben und deshalb ohne diese Regelung
nacharbeiten müssten.


Also würde für dich der allgemeine Teil zutreffen. Und für mich ist dieser Abschnitt eigentlich eindeutig.

Drücke die Daumen

Patrick
 
Uhi, ich danke dir, das ist doch mal eine Agumentationhilfe. Ich bin leider absolut nicht bewandert in diesem TVöD, werde jetzt aber entsprechenden Part raussuchen und megadick kopieren und den entsprechenden Stelle mal vorlegen, mal sehen wie sich mein geliebter Personalrat da wieder rauswindet.

Noch mal danke und noch einen schönen Restwochenfeiertag ^^

Gruß
Drachenlady
 

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