Probenversand von OP-Gewebe

Jlo

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OP-Fachkrankenschwester
Bei Gewebe - Probenversand in Pato, ist jedem bekannt welche Angaben müssen auf das Histo-schein Begleitschein ( Patientendaten, Lokalisation, Fragestellung, makierungen).

Wie ist das bei Gewebe Versand (bereits mehreren Paraffinblöcken von Patho. zum weiterem Untersuchung an andere Pathologie Labor) Welche Angaben Betr. Pat. Gewebe sind Pflicht.
Wo finde ich welche Angaben und Begleitscheine sind Pflicht (Gesetze, Verordnung) bei Versand von Pathologie weiter.





 
Auf den Pathoscheinen sind die entsp. Felder vorgegeben, oder entspr. den Pat.-Aufklebern. Was Doc wissen will soll bitte auch von diesen eingegeben werden....
 
Kann Matras nur zustimmen. Welche Angaben welcher Arzt haben muss, ist das Problem der Ärzte.
Sie müssen das auf dem Begleitschein ausfüllen.
Und wie der Schein aussieht...??? Macht wohl jeder Pathologe wie er will. Kenne alleine in einem Haus 3 verschiedene Versionen.

LG Einer
 
Hallo Matras,
das ist doch für uns OP Personal bekannt.
Aber gelten gleiche Vorschriften auch für Pathologen?

Wo finde ich welche Angaben und Begleitscheine sind Pflicht für alle OP Personal aber auch Pathologie Personal? (Gesetze, Verordnung, Leitlinien???)
Das ist es nicht normal, das die einzelnen Paraffinblöcke nicht weiter gekennzeichnet werden, ohne Begleitschei/Protokoll und ohne fortlaufende Nummerierung.

 
Ich verstehe Dein Problem leider nicht wirklich. Einmal die Fragestellung als solches. Ansonsten trägt die etwas seltsame Grammatik auch nicht gerade zum Verständnis bei.
Der Pathologe benötigt diverse Angaben wie Art der Probe, Lokalisation, bekannte Vorbefunde (ggf. aus dem gleichen Labor) usw. mit konkreter Fragestellung Dignität usw. Sonst wird das zum Lotteriespiel.
Art und Lokalisation wird meist bei der Abgabe an den Springer diktiert. Der Springer versorgt die Präparate mit Formalin und beschriftet die Gefäße. Bei mehreren natürlich mit Nr. sonst mach das keinen Sinn. Dignität und konkrete Fragestellung füllt einer der Akademiker aus bei OP-Ende.
Uns als OP-Fachkräfte kann es eigentlich herzlich egal sein, welche Leitlinien oder sonstige Gesetze Vorschrift sind. Das müssen die Akademiker unter sich regeln.
Dass nahezu jedes Patholabor seine eigenen Scheine hat, wurde ja bereits erwähnt.