Pflichtfrei...

schlitzkompresse

Poweruser
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27.01.2008
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653
Beruf
Gesundheits- und Krankenpfleger; MKDA
Akt. Einsatzbereich
nicht in der Klinik
Hallo Kollegen,
ich muss hier mal etwas Dampf ablassen bzgl. unseren Betriebsrat.
Vor ein paar Tagen hat er eine Betriebsvereinbarung durchgebracht in der u.a. steht dass jeder Arbeitnehmer wenn er am Sonntag arbeitet innerhalb von 14 Tagen frei bekommen muss. Dieses "frei" wird im Dienstplan besonders gekennzeichnet und darf nicht getauscht werden z.b. in einen Dienst. Des Weiteren kann ich an diesem Tag auch keine FB besuchen da ich die Zeit nicht gutgeschrieben bekomme. Einspringen falls jemand krank wird darf ich auch nicht.
Meine Frage ist es wie läufts denn bei euch so? Gibt es ggf. irgendwelche Grauzonen um diesen Mist zu umgehen?!
 
Ist ja super, Glückwunsch an euren Betriebsrat, so einen Wünschen sich viele.

Ihr habt jetzt Sicherheit, dass ihr regelmäßig Frei bekommt und nicht 2/3/4 Wochen durcharbeiten müsst.:klatschspring:
Mehrarbeitsstunden halten sich in Grenzen, wenn mann regelmäßig Frei bekommt.

Und du Beschwerst dich - ich versteh die Welt nicht mehr :gruebel:

Und darfst auch nicht Einspringen - ich werde verrückt.

sowas blödes aber auch - ein freier Tag über den ich verfügen und planen kann ohne "Angst" zu haben meine privaten Termine mal wieder absagen zu müssen oder "Angst" haben zu müssen, wenn mein Handy oder Telefon geht.

Jetzt muss der Arbeitgeber endlich tätig werden und seine Organisation auf Vordermann bringen.

Oder war dein Beitrag ironisch gemeint :?:
 
Na, ich kann da Schlitzkompresse schon verstehen.

Ich möchte auch über meine freien Tage selber bestimmen können und sie dann haben, wenn ich sie brauche und nicht dann, wenn mein Arbeitgeber es für praktisch hält.
 
@bachstelze:
du kannst über deine freien Tage selber bestimmen und nehmen wenn du sie brauchst?

Da melde ich doch gewisse Zweifel an.

Wenns bei dir so ist - super - wenn ich mir diverse threads Ansehe, habe ich den Eindruck es ist gar nicht so selten, dass man fast froh sein muss, wenn man seine freien Tage überhaupt bekommt.

Der Betriebsrat wird dies nicht ohne Grund gemacht haben, weils ihm vielleicht Langweilig war sicher nicht oder aus Schikane.
 
Genau das ist das Problem, so wie Bachstelze es meint.
Ich möchte selbst darüber bestimmen können wann ich frei haben möchte. Und wenn ich mein Frei gegen einen Dienst tausche, wird das auch einen Grund haben. Falls ich im Frei einspringen muss und ich kann nicht, dann sag ich eben Nein. Wer arbeitet schon 2/3/4 Wochen am Stück durch?! Also bei uns ist das nicht an der Tagesordnung. Des Weiteren trag ich mein Frei ja ins Wunschbuch ein und bis jetzt hat es immer funktioniert.
 
Die BR regelt, dass ein gearbeiteter Sonntag innerhalb von 14 Tagen abgegolten werden muss und Du beschwerst Dich. Ich wette mal, dass sich 95% der User hier im Forum eine solche Betriebsvereinbarung in ihrem Haus wünschen würden. Vor allem es ist, wie renje schon sagte, ein Frei das zu 100% fest steht, an den NIEMAND was rütteln kann. Also ich verstehe so manche KollegInnen nicht.
Ach ja, Euer Betriebsrat hat mit dieser Betriebsvereinbarung eine "soll"-Bestimmung im TVöD in eine "hat"-Bestimmung umgesetzt. Eigentlich total genial den Arbeitgeber von sowas zu überzeugen.
Glückwunsch an Eurer Betriebsrat!
 
Gut vielleicht war ich auch zu verwöhnt, was weiss ich... Wir hatten bis jetzt immer regelmäßig nach einem Wochenende frei. Uns nervt halt das man diesen Tag halt nicht wegtauschen kann, um z.B. mal länger frei zu haben, da wir ja immer Gegentauschen müssen. Somit wurden noch mehr Steine in den Weg gelegt, ich hoffe mal das dass nicht lange beibehalten wird.
Als nächstes hatter der BR vorgschlagen dass man nur noch 4 Nächte am Stück machen darf und das jetzt immer aufqärt gearbeitet werden soll, also Frühdienst, Zwischndienst, Spätdienst, Nachtdienst totaler humbug...
 
Gibt es eigentlich überhaupt eine gesetzliche Grundlage, die es emöglicht einen Wunschplan durchzusetzen?

Elisabeth
 
Glaube ich nicht, es heißt ja auch Wunschplan, weil es ja lediglich ein Wunsch ist, wenns eben nicht geht hat man halt Pech gehabt.
 
...
Als nächstes hatter der BR vorgschlagen dass man nur noch 4 Nächte am Stück machen darf
Nicht wenige Arbeitsmediziner fordern genau dieses. Das wäre auch mein Traum als Betriebsrat, sowas durchzusetzen.

und das jetzt immer aufqärt gearbeitet werden soll, also Frühdienst, Zwischndienst, Spätdienst, Nachtdienst totaler humbug...

Gut, diese finde ich jetzt auch ein wenig übertrieben, auch wenn es nich wenige Kliniken gibt in denen dies genau so praktiziert wird.
 
Gibt es eigentlich überhaupt eine gesetzliche Grundlage, die es emöglicht einen Wunschplan durchzusetzen?

Elisabeth

Nein. Der Arbeitgeber hat nun mal sein Direktionsrecht, was er im Rahmen der Arbeitszeitgesetze, Tarifverträge und Arbeitsverträge, einmalig ausnutzen kann. Erstellung des Dienstplanes. Wenn er Wunschbücher akzeptiert ist das sehr löblich, aber erzwingen lässt sich das nicht.
 
Manchmal verstehe ich die Welt nicht mehr. Da gibt es einen Betriebsrat, der arbeitsmedizinische und andere gesetzliche/tarifliche Dinge durchsetzt und auch da gibt es welche, die das umgehen wollen.
Ich verstehe nicht ganz wieso ein zusammenhängendes Frei dadurch scheinbar nicht mehr möglich sein sollte??
Das nenne ich doch mal beschweren und/oder jammern auf einem sehr hohen Niveau.
 
Ist schon klasse wie einem die Kollegen danken, wenn man sich für sie stark macht?!? Also doch lieber weiter die Willkühr und Unwägbarkeit....
 
Es gibt auch noch Farbtöne zwischen schwarz und weiss.
 
Ich verstehe nicht ganz wieso ein zusammenhängendes Frei dadurch scheinbar nicht mehr möglich sein sollte??

Zum Beispiel arbeite ich 5 Tage am Stück habe einen Pflichtfreien Tag, danach 4 Tage Dienst und dann 5 Tage frei.
Würde es diesen Pflichtfreien Tag nicht geben könnte ich an diesem Tag arbeiten gehen um dann 6 Tage am Stück frei zu bekommen, das ist das Problem, vorher ging das alles ohne Probleme. Des Weiteren find ich es auch nicht gerade gut dass man wenn man an diesem Tag zu einer Fobi möchte diesen nicht Vergütet bekommt.
 
Du kannst diesen freien Tag doch genauso in den Wunschplan eintragen wie alle anderen Wünsche. Verstehe das Problem irgendwie auch nicht...
 
Des Weiteren find ich es auch nicht gerade gut dass man wenn man an diesem Tag zu einer Fobi möchte diesen nicht Vergütet bekommt.
Pflichtfobi bekomme ich immer vergütet.
Und sonst - dann trage ich den Tag halt davor oder danach ein.
Das sollte eine SL doch hinbringen?
 
Ich denke, es geht darum, dass dieser freie Tag wirklich frei sein soll und der Mitarbeiter dann nicht auf eine freiwillige Fortbildung "darf", selbst wenn er will.

Ich kenne das Spielchen von einer ähnlichen Sache her. Bei uns darf seit einem Jahr nur "vorwärts rotierend" geplant werden, also keine Schaukelschichten. Ist eine EU-Forderung meines Wissens. Meine Herren, gab das einen Aufstand. Wir wollen keine Dienstpläne, die langfristig unserer Gesundheit zugute kommen (welche Frechheit, dass der AG auf unsere Gesundheit achten will) - wir wollen Wunschdienstpläne, die "Montags immer Frühdienst, damit ich abends zum Judo kann" gestatten. (Wir dürfen allerdings tauschen.)
 
Ich verstehe es inzwischen so, dass schlitzkompresse gar keine Möglichkeit sich diesen pflichtfreien Tag selber auszusuchen. Er wird einfach innerhalb der 14-Tagefrist eingetragen, damit der Aufforderung des BR genüge getan ist.

Schlitzkompresse ist ja gar nicht gegen den freien Tag, möchte bloß selber bestimmen, wann er genommen wird.

Die SL hält sich an die Vorgaben des BR und plant ihn innerhalb der Frist ein, damit sie alles richtig macht.

Da treffen nun zwei Welten aufeinander: SL muss den Betrieb nach allen Vorgaben der Direktion/BR am laufen halten und ihre Personalplanung entsprechend erledigen.
Schlitzkompresse möchte frei, aber dann, wenn es ihr/ihm reinpasst.
Diese beiden Faktoren immer zu vereinen ist nicht leicht und oft aus planerischer Sicht nicht durchführbar.

Seitdem ich selber den DP schreibe, weiss ich wie schwer es ist, allen gerecht werden zu wollen. Bei mir gibt es trotz Wunschplan Tage, an denen ich MA ins Frei oder anders planen muss, weil sie 1. zuviele Ü-Stunden haben und ich 2. sonst zuviel Personal vorhalte oder 3. den Tag nicht komplikationslos gestalten kann.
Und die Diskussion mit manchen MA, die gar nicht einsehen wollen, dass sie frei nehmen müssen, obwohl sie den Tag gar nicht brauchen, sind für eine Leitung sehr anstrengend. Inzwischen ist es aber weniger geworden, weil die MA eingesehen haben, dass ich das nicht mache, um sie zu bestrafen, sondern weil ich Vorgaben haben, die ich einhalten muss und die GF jederzeit den DP einsehen kann.

Aus beiden Blickwinkeln betrachtet, hat jeder seine Argumente: Schliko und ihre/seine SL. Sie müssen halt einen Konsens finden, mit dem beide zufrieden sein können.

LG opjutti
 
Nein, das müssen sie nicht. Wann schlitzkompresse arbeitet oder frei hat, unterliegt dem Direktionsrechts des Arbeitgebers. Der AG muss in erster Linie einen Dienstplan aufstellen, der den Bedürfnissen der Patientenversorgung gerecht wird. Dabei muss er sich an die jeweiligen Gesetze halten, an Bestimmungen im Tarifvertrag oder eben auch an ausgehandelte Dienstanweisungen.

Darüber hinaus "muss" niemand was. Es gibt kein Recht auf Wunschfrei. Die Leute mit den "normalen" Arbeitszeiten können sich ihr Frei doch genauso wenig aussuchen. Die hätten auch mal ganz gern ein verlängertes Wochenende ohne dafür Urlaubstage verbraten zu müssen.

Im Interesse des Betriebsklimas ist es ganz angebracht, auf Dienstplanwünsche einzugehen, aber dabei darf nun mal nicht gegen Dienstanweisungen verstoßen werden.