Pflegezulage

Cafe-au-lait

Newbie
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20.04.2008
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2
Ort
Niedersachsen
Beruf
Pflegehelferin
guten tag,

ich habe gleich mehrere fragen:

vorwort:

ich habe 10 jahre im hauswirtschaftlichen bereich in unserem pflegeheim gearbeitet. dann bin ich ab dem 01.07.2004 direkt in die pflege gekommen, als pflegehelferin!

bin in die gruppe E3 eingestuft worden. AVR-K

am 01.08.2006 bin ich in die gruppe E4 gekommen. ( habe dieses durch zufall herausbekommen ). die arbeitsvertragsrichtlinien lagen nicht aus!

nun zum wesentlichen!!

seit november 2007 bekomme ich eine pflegezulage.diese pflegezulage hätte mir aber schon längere zeit zugestanden!!!

a. kann ich diese noch zurückfordern - von dem zeitpunkt an wo sie mir zustand?

b. ab wann hätte mir diese pflegezulage zugestanden?

c. was steht mir eigentlich noch zu, wovon ich überhaupt nichts weiss?

( schichtzulage bekomme ich )

lieben gruss

Cafe-au-lait
 
soweit ich weiß kann man bis zu 6 Monaten nachfordern, aber die Info ist natürlich von jeder Garantie und Haftungsübernahme ausgeschlossen :mrgreen:
 
Huhu,
es kommt ganz darauf an, in welchem Haus Du arbeitest und welcher Tarif angewandt wird. Es kommt auch darauf an, was genau in Deinem Vertrag steht (eingruppiert nach...). Du kannst auf jeden Fall einen schriftlichen Antrag an das Personalbüro schreiben, in dem Du die Pflegezulage rückwirkend für das letzte halbe Jahr forderst (Verjährungsfrist von 6 Monaten ist richtig). Aber ob es Dir wirklich zusteht, kann ich so nicht beurteilen. Vielleicht habt ihr einen Personalrat oder Mitarbeitervertretung im Haus, an die Du Dich wenden könntest?
Alles Gute und lieben Gruß
Brigitte