Pflegeplanung SGB V?

1_highlander

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02.12.2009
Beiträge
18
Ort
13507 Berlin
Beruf
exam. Krankenpfleger, Betriebswirt der Sozial- und Gesundheitswirtschaft
Akt. Einsatzbereich
amb. Pflege
Funktion
stellv. PDL
Ich bin gerade dabei, für Klienten, bei denen wir die Behandlungspflege in Kooperation mit einem anderen PD übernehmen, die Mappe zu erstellen. Jetzt frage ich mich, wie denn die Pflegeplanung aussehen soll. Hat da schon jemand Erfahrung und kann mir hilfreich zur Seite stehen?
Vielen Dank.
 
Hallo!

Würde Dir gerne weiterhelfen, kann Deine Frage nicht ganz verstehen.
Verstehe ich das richtig das Du in einen Pflegedienst arbeitest und mit anderen Pflegedienst zusammen arbeitet? Wenn ja wie kann das funktionieren? Könnte ich mir für uns gar nicht vorstellen.
Nun zu Deiner Frage um welche SGB V Leistung geht es denn?
Normalerweise schreibt man ja Pflegeplanung über Probleme...
Schreib mal paar Infos..

MfG
 
Hallo,
ich habe erst vor kurzem gelesen, dass eine Pflegeplanung auch nur die Pflege planen soll. Denn SGB V sind ja die ärztlichen Verordnungen. Die Planung wer dies durchzuführen hat (examinierte Pflegekraft), wann und wie oft ist alles durch den Arzt festgelegt bzw. durch die Verordnung schriftlich fixiert, du musst dieses nur in die gewohnte Dokumentation (Medikamentenblatt, Spritzprotokoll) übernehmen

In die Pflegeplanung gehören die Gefahren für die Pflege.
Zum Beispiel Aufklärungsgespräche wenn du z.B. einen Diabetiker Insulin spritzt, musst du ihn über mögliche Komplikationen aufklären ( Über-Unterzuckerung) und dieses Gespräch schriftlich dokumentieren zB. Kommunikationsblatt, Aufklärung über die Einhaltung der 5-6 kleinen Mahlzeiten am Tag usw. also wirklich nur Pflege.

Ich hoffe, ich konnte weiter helfen.
 
Hallo!

Würde Dir gerne weiterhelfen, kann Deine Frage nicht ganz verstehen.
Verstehe ich das richtig das Du in einen Pflegedienst arbeitest und mit anderen Pflegedienst zusammen arbeitet? Wenn ja wie kann das funktionieren? Könnte ich mir für uns gar nicht vorstellen.
Nun zu Deiner Frage um welche SGB V Leistung geht es denn?
Normalerweise schreibt man ja Pflegeplanung über Probleme...
Schreib mal paar Infos..

MfG

Der andere PD hat noch keine Erlaubnis SGB V-Leistungen zu erbringen, da ihm die Voraussetzungen bislang fehlen. Deshalb entstand ein Kooperationsvertrag.
 
Hallo,:cheerlead:

bin gerade mit meinen Arbeitskollegen am Diskutieren ob eine Pflegeplanung bei SGB 5 notwendig ist.
In Hamburg soll dies nicht der Fall sein.
Normalerweise und nach klarem Verständniss der Pflegepalnung eigentlich nicht,aber es kommt auf das Bundesland an.
In Hessen ist es erforderlich und in Hamburg zb nicht.
Und wenn es das jeweilige Bundesland vorsieht,ab wann setzt die Notwendigkeit ein oder muss in diesen Fällen zu jeder SGB 5 Leistung eine Pflegeplanung geschrieben werden.?
Da ist die Meinung von unseren Mitarbeiter sehr unterschiedlich.
Sollte man eine Pflegeplanung zb. bei einem Kompressionsverband bzw. Medizinisch-Therapeutische Strümpfen anlegen?Wenn ja,welche Pflegerische Maßnahmen sind denn dort vorhanden.?
Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen.Hab im Internet nichts genaueres zu den einzelnen Bundesländer gefunden.

danke im vorraus
 

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