Pflegedokumentation

beaberlin

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27.05.2008
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Hallo!

Ich habe gelesen, dass z.B. Fixierungen genau dokumentiert werden müssen.

Ich wollte fragen: wie schaut es mit der Dokumentation aus, wenn ein Patient z.B. isoliert wird oder in den geschlossenen Bereich gebracht wird?

Muss sowas dokumentiert werden (Zeitpunkt, Grund, freiwillig/Zwang, ärztliche Einschätzung usw.)?

Danke!
 
Hallo,

ja sicher muss das angeordnet und dokumentiert werden.
Gruß
Heiko
 
Hallo,
Fixierungen jeglicher Art (im Bett, Stuhl, Isolierung, ect.) müssen auf jedem Fall dokumentiert werden.
Wir haben speziell entwickelte Bögen dafür wo genau die Art der Fixierung dokumentiert wird, die Zeit, warum fixiert wurde ( Fremdgefährdung, Eigengefährdung, Sturzgefahr), wie ist der psychopatholog. Zustand des Pat., wurde er über die Maßnahme informiert? - wenn nicht, warum nicht?, rechtliche Grundlage, dann muß der Arzt diesen Bogen unterschreiben der über die Situation informiert ist und damit seine Zustimmung über die Maßnahme geben, 1x in 24h muß auch ein Facharzt gegen zeichnen. Auf der Rückseite werden die 1/4 stündlichen Kontrollgänge dokumentiert, sowie bei Bedarf Vitalzeichen.

Gruß Berit
 
Hallo,

Danke für die Antworten!

Und was ist eigentlich, wenn die Dokumentation fehlt?

Hier handelt es sich um einen Fall, wo eine Pflegekraft eine Patientin ins Isolierzimmer gebracht hat ohne ärztliche Anordnung. Als die Patientin das Isolierzimmer verlassen wollte, bevor es abgeschlossen wurde, hat die Pflegekraft mit Gewalt die Patientin ins Isolierzimmer zurück bringen wollen. Als das nicht klappte, wurde die Patientin von 8 Pflegekräften umringt und mit Gewaltanwendung gedroht, falls sie nicht freiwillig ins Isolierzimmer gehen würde. Als die Patientin immer noch weigerte, kam der Arzt, welcher sich weigerte, die Anordnung für die Isolierung zu geben. Es lag keine Fremd- oder Selbstgefähdung vor, die Patientin stand auch nicht unter Wahnvorstellungen. Es fehlte die Dokumentation über die "Zwangsmaßnahme" für den Zeitraum bis der Arzt kam, so dass die Patientin auch nicht nachbetreut wurde. Da es sich um eine Traumapatientin handelte, verschlechterte sich ihr Zustand dadurch verständlicherweise erheblich.

Was mich aber in diesem Zusammenhang interessiert ist: Dokumentation ist ja doch dazu da, um schriftlich festzuhalten, was passiert ist. Zwangsmaßnahmen müssen dokumentiert werden, eben weil es sich um Maßnahmen handelt, die nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind. Aber wenn die Dokumentation fehlt, hat die Zwangsmaßnahme offiziell gar nicht stattgefunden???
 
so könnte es sein....

Bitte wende dich in deiner Angelegenheit an einen Rechtsanwalt, denn denen ist die Rechtsberatung ausdrücklich zugewiesen. Wir können und dürfen sie hier im Forum nicht leisten!
 
Ja, klar, danke!

Eigentlich wollte ich keinen großen Rechtsstreit auslösen, denn was geschehen ist, kann man auch mit einem Prozeß nicht rückgängig machen (und nein, es soll hier keine Rechtsberatung stattfinden).

Was mich aber wirklich wurmt an der Sache ist, ist die Haltung der Krankenhausleitung, was in die Richtung geht: "Es geht leider momentan nicht anders, weil wir Personalnot haben und mit Aushilfen arbeiten müssen, die nicht genug geschult sind". Hallo? Zuerst für Personalnot sorgen, in dem man Mitarbeiter entlassen hat oder durch Verschlechterung der Arbeitsbedingungen Mitarbeiter zur freiwilligen Weggang motiviert hat, um dann mit Aushilfen zu arbeiten (sind ja kostengünstiger) ohne ausreichende Einarbeitung. Und dann sagen, sorry, das sind halt nur Aushilfen.....
 
ja, und viele schauen zu und schweigen verbittert....., auch unsere Politiker und sonstig Verantwortlichen....
 
hallo beaberlin,
was gescheehn ist, kann man sicher nicht rückgängig machen. Man kann aber Leute dafür zur Verantwortung ziehen. Im Krankenhaus wäre das zuallererst die Leitung wegen Organisationsverschulden. Erst recht, wenn die das offiziell so sagt. An eurer Stelle würde ich vermutlich ein Entlastungsschreiben an den Dienstvorgesetzten geben, so kriegt die Sache noch etwas Druck und einen offiziellen Charakter. Ausserdem macht ihr deutlich, dass das Verlangte bei der Personalsituation nicht leistbar ist und Patieten in Gefahr sind.
MfG
rudi09
 
Warum darf das nicht in der Doku stehen:

Infolge Personalmangel (*grübel* aber bei 8 Pflegepersonen?) erfolgte der Versuch die Pat. X als Präventivmaßnahme im Isolierzimmer unterzubringen, dies gelang trotz Aufwendung alles vorhandenen Pflegepersonals nicht, der DHA wurde informiert und entschied, dass eine Gefährdung aus seiner Sicht nicht vorliegt und sich eine derartige Maßnahme erübrigt, er wurde darauf hingewiesen, dass er damit die Verantwortung übernimmt.

Damit wären alle bedient:
Personalmangel deutlich gemacht
Entscheidungsverantwortung deutlich gemacht
Zustandsverschlechterung der Pat. ebenfalls deutlich gemacht

Es gibt nur ein Problem: wer traf die Entscheidung, dass akuter Handlungsbedarf bestand? Derjenige hätte ggf. schlechte Karten- taucht hier aber namentlich nicht auf, da die Gruppe die Entscheidung zur Isolierung trägt.


Elisabeth
 
Ihr habt ja gute Ideen!

Zur Klärung:

8 Pflegepersonen = 2 aus der Station + 6 herbeigerufen aus anderen Stationen.
 
Abeeer.....

Ist der Eintrag "Versuch, Pat. X. als Präventivmaßnahme im Isolierzimmer unterzubringen" doch nicht problematisch? Das darf man doch gar nicht, ich meine, Patienten gegen ihren Willen als Präventivmaßnahme isolieren?
 
Präventivmaßnahme nicht wegen des Pat. sondern wegen dem Personalmangel.

Elisabeth
 
Deswegen:
Es gibt nur ein Problem: wer traf die Entscheidung, dass akuter Handlungsbedarf bestand? Derjenige hätte ggf. schlechte Karten- taucht hier aber namentlich nicht auf, da die Gruppe die Entscheidung zur Isolierung trägt.

Aber zu Fehlern sollte man dann wenigstens stehen- sonst wirds unprofessionell. Ich würde zeitgleich eine Remonstrationsanzeige (auch Überlastungsanzeige genannt) abschicken, indem das fragwürdige Vorgehen nochmal angegeben wird als letzte Möglichkeit des Personals die Pat.sicherheit zu garantieren.

Elisabeth
 
Ich bin nun total verwirrt.....

Das war ja soweiso alles nicht rechtens. Korrekter Ablauf wäre gewesen, die Pflegekraft hätte zuerst den Arzt gerufen, er hätte die Isolierung angeordnet oder auch nicht, und dann hätte man danach gehandelt, die Verantwortung wäre dann beim Arzt gewesen.

So richtig?

Es waren, so weit ich weiss, die zwei Schwester auf der Station, die entschieden, dass die Patientin isoliert werden sollen. Bzw. die eine Aushilfe hatte die Idee und hat das zuerst alleine eingeleitet, und irgendwann wurde die andere Schwester miteinbezogen.

Ich denke nur gerade, dass mit dem Isolieren wegen Personalmangel kann doch nicht durchgehen??? Denn isolierte oder fixierte Patienten müssen engmaschig betreut werden, sprich, da müßte dann eigentlich eine Schwester mindestens ständig Blickkontakt mit diesen Patienten haben. Das macht eigentlich mehr Arbeit, wenn man es korrekt macht. Und dann bleibt nur noch eine Schwester für den Rest der Station über. Und das wäre auf jeden Fall eine Überlastung, es sei denn man fixiert/isoliert viele Patienten auf einmal......

Das Problem ist auch nicht "Personalmangel" an sich, denn von Anzahl her gibt es genug Personal. Bloss sind das zum Teil Aushilfen von Zeitarbeitsfirmen, also gehören sie nicht wirklich zum Krankenhaus.

Geht Überlastungsanzeige nur, wenn es nicht genug Personal gibt?
 
Korrekter Ablauf wäre gewesen, die Pflegekraft hätte zuerst den Arzt gerufen, er hätte die Isolierung angeordnet oder auch nicht, und dann hätte man danach gehandelt, die Verantwortung wäre dann beim Arzt gewesen.

Hallo,
also, es wäre auch ok gewesen, wenn akut eine Eigen oder Fremdgefährdung vorlag, die Maßnahme auch ohne Arzt durchzuführen, wobei dieser sofort verständigt werden muß. (manchmal könnte schon zu viel passiert sein, bis der Arzt kommt) Schließlich haben die Ärzte nicht so engen Pat.-Kontakt wie das Pflegepersonal, auf den Tag verteilt.
Wenn der Arzt zeitnah kommt, kann er die Maßnahme unterstützen und anordnen. Wenn er anderer Meinung ist, dann sollte sich das Team mal über die vereinbahrten Teambeschlüsse einigen, damit alle am selben Strang ziehen. Dokumentiert werden muß dies auf jeden Fall, schon allein wegen dem Krankheitsverlauf der Pat.
Es waren, so weit ich weiss, die zwei Schwester auf der Station, die entschieden, dass die Patientin isoliert werden sollen.
und genau dies bzw. die Gründe sollten gut dokumentiert sein.
Solch eine Akte ist vor Gericht beweiskräftig. Nur für den Fall.
Ich denke nur gerade, dass mit dem Isolieren wegen Personalmangel kann doch nicht durchgehen??? Denn isolierte oder fixierte Patienten müssen engmaschig betreut werden, sprich, da müßte dann eigentlich eine Schwester mindestens ständig Blickkontakt mit diesen Patienten haben. Das macht eigentlich mehr Arbeit, wenn man es korrekt macht. Und dann bleibt nur noch eine Schwester für den Rest der Station über. Und das wäre auf jeden Fall eine Überlastung, es sei denn man fixiert/isoliert viele Patienten auf einmal......
korrekt, isolierte Pat. müssen engmaschig überwacht werden.
Ist die Frage, haben sie wirklich aus Personalmangel isolieren wollen? Bzw. welches Verhalten der Pat. hat die Pflegekräfte dazu veranlasst.
Das kann hier natürlich nicht geklärt werden und ich erwarte darauf auch keine Antwort. Das sind noch zu wenig Informationen. Aber wenn dies wirklich so war, dass nix vorgefallen ist, die Pat. auch keine Vorzeichen einer akuten Psychose etc. lieferte und auch sonst aus Erfahrung nix vorlag, dass die Pat. gleich Eigen oder Fremdgefährlich wird, dann ist das alles andere als gut gelaufen und dann sollten sie tatsächlich eine Überlastungsanzeige schreiben.
Das Problem ist auch nicht "Personalmangel" an sich, denn von Anzahl her gibt es genug Personal. Bloss sind das zum Teil Aushilfen von Zeitarbeitsfirmen, also gehören sie nicht wirklich zum Krankenhaus.
naja, schon etwas fahrlässig in dem Bereich oder?
Viele Grüße
Heiko
 
Dann schreibt doch in den Bericht:

Infolge mangelnder Fachkompetenz des eigensetzten Personals (Ursache: Personalmangel) erfolgte der Versuch die Pat. X als Präventivmaßnahme im Isolierzimmer unterzubringen, dies gelang trotz Aufwendung alles vorhandenen Pflegepersonals nicht, der DHA wurde informiert und entschied, dass eine Gefährdung aus seiner Sicht nicht vorliegt und sich eine derartige Maßnahme erübrigt, er wurde darauf hingewiesen, dass er damit die Verantwortung übernimmt.

Wobei: das ganze Haus bestand nur aus fachinkompetentem Personal? Warum sind die Kollegen von den anderen Stationen nicht eingeschritten?

Elisabeth
 
Hallo beabrlin,

Da mir da Ziel deiner Fragen immer unklarer wird, muss ich doch mal fragen: Bist du eigentlich Berufsanghörige eines Pflegeberufes oder eher betroffene Angehörige (oder gar Selbstbetroffene?)
Ale Letzteres empfehle ich dir, dich mit einem Rechtsanwalt zur Klärung zusammenzusetzen.
 

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