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- Krankenpflegehelferin
- Akt. Einsatzbereich
- Ambulante Pflege
Neujahr 2011/Samstag... ARBEITSRECHT
Ambulante Pflege, hab Neujahr Frühdienst gehabt. War ein Dienstwochenende (12 Tage arbeiten,2 frei). Kann es wirklich sein, daß ich für diesen gesetzlichen Feiertag (laut meiner Firma ist es aber keiner, da er 1. auf einen Samstag und 2. auf ein Dienstwochenende fiel) weder einen Ausgleichstag noch einen Zuschlag bekomme?
Das ist schonmal mit uns gemacht worden und diesmal möcht ich mich mal informieren...
Und jetzt kommt der Hammer:
Andere die da frei hatten, bekommen den Tag als Feiertag bezahlt. PDL meinte, bei Festangestellten wäre das so....
Frage mich was ich dann bin, seit 15 Jahren in der Firma... und übrigens in Vollzeit, ebenfalls fest angestellt....Da kommste Dir echt blöd bei vor
Ambulante Pflege, hab Neujahr Frühdienst gehabt. War ein Dienstwochenende (12 Tage arbeiten,2 frei). Kann es wirklich sein, daß ich für diesen gesetzlichen Feiertag (laut meiner Firma ist es aber keiner, da er 1. auf einen Samstag und 2. auf ein Dienstwochenende fiel) weder einen Ausgleichstag noch einen Zuschlag bekomme?

Und jetzt kommt der Hammer:

Frage mich was ich dann bin, seit 15 Jahren in der Firma... und übrigens in Vollzeit, ebenfalls fest angestellt....Da kommste Dir echt blöd bei vor
