Moralisch vertretbar?

Soll ich ihr schreiben?

  • Klar warum nicht

    Stimmen: 6 42,9%
  • Auf keinen Fall

    Stimmen: 8 57,1%

  • Umfrageteilnehmer
    14

LTN

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15.01.2016
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2
Hallo,

Ich brauche mal eine Meinung von Kollegen.

Ich arbeite in einer ZNA. Vorgestern bekam ich einen Schockraum nach Verkehrsunfall. Die Patientin selbst war unverletzt und nur aufgrund des Unfallhergangs als Schockraum angemeldet.

vom ersten Moment an Fühlte ich mich zu ihr hingezogen. Trotzdem habe ich professionell weiter gearbeitet, sie ins Röntgen begleitet und ihr beigestanden als sie von der Polizei angehört wurde. Danach war sie sehr aufgewühlt weil der unfallgegner alles komplett gegenteilig geschildert hat.

Wir haben uns gut verstanden und gemeinsam den Papierkram erledigt der bei Schockraumpatienten von der Pflege und net der Anmeldung gemacht wird.

Ich habe sie weiter bis zur Stationären Aufnahme (zur Überwachung nach VU mit hoher Geschwindigkeit) betreut.

Im Gespräch ob sie zuhause allein sei oder jemand da wäre der auf sie aufpassen könnte betonte sie mehrfach das sie alleinstehend sei.

Nach meinem Dienst hab ich noch den ganzen Tag an sie gedacht. sowas hatte ich noch NIE in 6 Jahren in diesem Job.
Hab mir dann vorgenommen in meinem Dienst gestern Sie auf Station zu besuchen und nach ihrer Nummer zu fragen.

Leider hatten wir zu viel zu tun um das umzusetzen und als ich Feierabend hatte war sie schon entlassen.

Ihre Handynummer ist in unserem System hinterlegt.
Wie verwerflich findet ihr es mir dies zu nutzen zu machen?
Ich würde ihr gerne schreiben das ich gestern nochmal vorbeischauen wollte um persönlich nach ihrer Nummer zu fragen und ob wir mal einen Kaffee trinken wollen.
Ein sorry mir die Nummer besorgt zu haben würde ich auch noch einbauen.

Sollte sie net antworten oder ablehnen würde ich mich natürlich sofort zurückziehen und mich net aufdrängen.

Ich hab da echt bedenken aber sie geht mir einfach net aus meinem Kopf.
 
Prinzipiell, schon bissl dreist :) aber warum nicht. Gibt's ggf. andere Wege? Facebook z.b.?
Witzig wäre es doch wenn du ihr ein kleinen Brief schreibst, ist zwar altmodisch aber kommt vllt gut an. Falls du dir die Handynummer zu Nutzen machst bewegst du dich auf dünnem Eis. Kommt auf die Klinik drauf an was du dann im dümmsten Fall für Konsequenzen zu erwarten hast, aber wo kein Kläger da kein Richter.
Die Frage die mir sich jedoch stellt, hattest du das Gefühl dass sie sich auch zu dir angezogen fühlt?
 
Bei Facebook finde ich sie nicht. Also entweder net angemeldet oder nicht unter dem richtigen Namen.

Schwer zu sagen ob das auf Gegenseitigkeit beruht.
Wir haben uns nett unterhalten, auch über Sachen die jetzt nichts mit dem Unfall oder der Behandlung zu tun haben.

Initial war sie natürlich verängstigt und stand unter Schock (kein Hämodynamischer sondern das was man im Volksmund unter Schock versteht )
Nachdem sie sich beruhigt hatte kam die Polizei ins Spiel, sagte ihr das ihr Auto Schrott ist und der Unfallgegner ihr die Alleinschuld gibt, ihre Schilderung war allerdings glaubwürdiger und nachvollziehbarer aber da kam natürlich auch erstmal Angst hoch.
Sie hat geweint und ich habe versucht etwas Trost zu spenden, habe sie mal in den Arm genommen, ich hatte nicht das Gefühl ihr sei das unangenehm.
Mehr kann ich nicht sagen.

An einen Brief hatte ich auch schon gedacht, der wäre allerdings erst Montag bei ihr und da ist etwas bissel viel Zeit dazwischen denke ich.
Heute bin ich sicher noch bissel präsenter in ihren Gedanken wenn sie sich erinnert.
 
Das ist für mich keine moralische, sondern eine arbeitsrechtlich nicht vertretbare Angelegenheit.
Sie hat geweint und ich habe versucht etwas Trost zu spenden, habe sie mal in den Arm genommen, ich hatte nicht das Gefühl ihr sei das unangenehm.
Das würde ich mal nicht überinterpretieren. In Ausnahmesituationen mal jemand in den Arm zu nehmen oder in den Arm genommen zu werden, meint i.d.R. nicht den Menschen, sondern meist den in Garantenstelllung befindlichen MA der helfenden Institution.
Daraus würde ich jetzt nicht ableiten, dass mich derjenige mag, wenn er mich nicht gleich wegstößt, oder mich in so einer Situation überhaupt wahrnimmt als Person, sondern als Institutionsvertreter.

Persönliche Daten die ich im Rahmen meiner dienstlichen Tätigkeit zu Kenntnis bekomme, diese für private Zwecke zu benutzen ("missbrauchen"), da verstößt du mit Sicherheit gegen das Datenschutzgesetz und ich gehe mal davon aus, auch gegen eine Dienstanweisung.

Wenn das bekannt wird, ist mindestens eine Abmahnung drin, denn davor muss sich der AG schützen, dass seine MA sich an personenbezogenen Daten für Privatzwecke bedienen.

Stell dir vor das würde bekannt und käme in die Presse, wie der AG dann da stünde?

Heute bin ich sicher noch bissel präsenter in ihren Gedanken wenn sie sich erinnert.
Dann war wohl eher der Helfer der Institution als die Person gemeint, wenn sie sich in 2-3 Tagen nicht mehr erinnert.

Treib dich doch da mal rum, vielleicht läuft man sich ja "zufällig" über den Weg?
Es geht wahrscheinlich aus den Daten hervor wo sie Arbeitet und man läuft sich über den Weg, zum Bus, zur Bahn etc.

Solange die Dame sich nirgends Beschwert -
wie SK schreibt - wo kein Kläger, da kein Richter
aber man weiß es ja nicht.
 
Ich seh das auch Zwiegespalten.

Ein einfacher Brief um mal anzuklopfen finde ich Moralisch nicht verwerfbar. Selbst "EINE" sms nicht.
Allerdings arbeitsrechtlich nicht der bringer. Datenschutztechnisch erst recht und wenn ich jetzt das Objekt der Begierde wäre, mir würde sehr deutlich in den Fokus rücken wer doch alles an meine Daten kommt und der Gedanke von Missbrauch würde gleich im Hinterstübchen klopfen.

Ich würde es lassen. Wenn sie sich nun auch verguckt hat, dann schaut sie sicher nochmal im KH vorbei. Aber einen Abmahnung oder schlimmeres zu Riskieren, wenn man später evtl. auch noch nen Korb bekommt... Hmmm. Klar kann auch gar nichts passieren. Aber es kann auch was passieren...
 
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Reaktionen: renje
Ich würde auch den Brief nehmen.
 
An einen Brief hatte ich auch schon gedacht, der wäre allerdings erst Montag bei ihr und da ist etwas bissel viel Zeit dazwischen denke ich.
Dann werf doch den Brief persönlich bei ihr ein, mit nem Blümchen :)
 
Ich finde der Brief ist ein Kompromisse. Ein Brief ist eine größere Distanz als gleich eine SMS zu schicken. Ich finde Handys, SMS sind Intimer als ein einfacher Brief. Kommt natürlich auf den Brief an. ;)

Aber so ein "Hallo wir kennen uns aus der ZNA von deinem Unfall" Also kurz bezug nehmen wann man sich getroffen hat.
Dann kurz Interesse bekunden. "ich finde dich sehr nett und würde dich gerne mal zum Essen einlanden"
und dann eben Kontaktdaten wo der jenige sich bei Interesse melden kann.

Also so ein "Hallo wir kennen uns aus der ZNA" Du warst nach einen VU bei uns.
Ich fand unsere Unterhaltung sehr spannend und würde diese gerne weiter führen. Wenn du auch interesse hast dann meld dich doch mal... 0172/xxxxxx...

Zu schrieben "du gehst mir seit dem nicht mehr aus dem Kopf" würde ich vermeiden. Für mich hätte das was von nem Potentiellen stalker...
 
Kommt natürlich auf den Brief an.
Wenn möglich nicht den mit dem Briefkopf der Klinik :lol:.
Aber vom Text her so wie getlucky geschrieben hat. Vielleicht hast du ja Glück und es klappt.
Wäre auf jedenfall interessant wenn du hier über den Verlauf berichten würdest.
 
Es ist und bleibt, ob Brief, SMS, Anruf etc. immer das gleiche,
Missbrauch von personenbezogenen Daten, die ich dienstlich zur Kenntnis bekomme.
Dabei ist es doch völlig Wurscht mit welchem Medium ich zu Privatzwecken diesen Kontakt herstelle.

Wahrscheinlich passiert gar nix, wenn ich mal relativ neutral ne Anfrage starte wie getlucky vorschlägt.

Wenn sie sich aber doch beschwert, dann falle nicht aus allen Wolken so nach dem Motto
wenn ich das gewusst hätte
oder
der AG wie oben geschildert reagiert.
 
Ja da hat Renje auf jeden Fall Recht und dessen muß man sich echt bewusst sein ob man dieses Risiko eingehen will.

Denn es ist eine Datenschutzverletzung und die wird Böse geahndet wenn das raus kommt.
 
Wenn Überhaupt mit Brief oder so. Ansonsten finde ich das eher nicht vertretbar. Überlege dir das gut.
 
Besser spät als nie :

Meine Empfehlung : Lass es sein.
Da kann der Ärger vorprogrammiert sein, denn :
  • Die Gehilfen sind in ihrem jeweiligen Bereich selbst höchstpersönlich auch strafrechtlich für die Wahrung der Schweigepflicht verantwortlich (203 Abs. 3 S. 2 StGB)
Gehilfe in den Augen des Gesetztes sind hier unter anderem die Mitarbeiter:
  • des Pflegedienstes,
  • der Apotheke,
  • der Krankenhausverwaltung,
  • des Krankenhausarchivs,
  • der EDV-Abteilung.
Zur Frage, was denn genau schützendwerte Daten sind :
Dazu gehören sämtliche im Rahmen der Behandlung bekannt gemachten Angaben über persönliche, familiäre, berufliche, wirtschaftliche und finanzielle Gegebenheiten, auch wenn diese keinen direkten Bezug zu einer Krankheit haben. Schon der Name oder die Tatsache der Behandlung des Patienten stellt ein Patientengeheimnis dar.

und das gilt es zu schützen.
Einschlägige Rechtsvorschriften sind hier beispielsweise die Berufsordnung der Ärzte (§ 9 MBO-Ä), Das Strafgesetzbuch (§ 203), das BGB an verschiedenen Stellen (328, 611, 677), Bundesdatenschutzgesetz (§§ 1-11, 27-38a) usw.
Es geht hier grundsätzlich nicht um die Frage der Moral, sondern vielmehr um die normative Kraft von Gesetzen.

Um es auf den Punkt zu bringen: Wenn Du die Dir zugetragenen Informationen nicht zweckgebunden, sprich für die Behandlung, benutzt, verstösst Du gegen geltendes Recht, und das kann nachhaltige Konsequenzen haben.

Es tut mir leid, wenn mein Beitrag hier ein wenig "ernüchternd" ist, denn schliesslich geht es ja um das wunderbare Gefühl der Zuneigung, doch liegt es an Dir, ob Du eventuell Deinen Job riskieren möchtest.

Liebe Grüsse
 
Kennst du niemanden von der Pflege auf der Station wo sie liegt? Der könnte doch mal für dich nachforschen oder dich bei ihr nochmal verbal ins Spiel bringen
 
Ach so. Ja ich würde aber auch nicht einfach ihre Nummer nutzen. Ich glaub das kann nach hinten los gehen
 
Also ich würds versuchen. Du glaubst doch nich wirklich das sie n Fass aufmachen würde und sich bei der Klinikleitung beschweren würde, also sorry das halte ich für totalen Quatsch. Wenn sie kein Interesse an dir hat wird sie dir halt nich zurückschreiben. Wenn de per SMS zuviel Angst hast schreibste halt n Brief aber ich würd alles in ne SMS reinpacken Hop oder Top. Entweder sie schreibt zurück oder lässt es halt. Aber wenn du es nicht versuchst wirst du nie herausfinden ob es die große Liebe ist. Sei halt nicht zu aufdringlich...
Nebenbei ist mir schonmal des selbe beim Frisör passiert. Er dachte ich sei Schwul, hatte sich meine nummer stiebitzt (viele Frisörketten wollen gerne ne Kundenkartei) und mich auch abends dann angeschrieben. Ich hab ihm weder zurückgeschrieben noch seinen Chef informiert. Hab dann allerdings den Frisör gewechselt:lol1: