Montage in der Pflege

moppi

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23.10.2009
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kinderkrankenschwester
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intensiv pflegedienst
Funktion
dauernacht-eule
hallo, hab jetzt die Sorge, das ich diesen und nächsten Monat für 1 Wo 250km weit weg von meinem eigentlichen Arbeitsort arbeiten muss,
wo wir schlafen sollen,wissen sie noch nicht-aber es gibt am rande von berlin ein schwestern wohnheim wo wir unterkommen könnten,nur dann ist der arbeitsort einmal quer durch berlin(1h-fahrzeit?)

nun meine frage: in anderen berufsgruppen gibt es nicht nur die km-erstattung sondern eben auch auslöse?

hab ich da anspruch drauf? wenn ja wo ist das festgehalten?
 
soweit ich weiß gibt es das nicht, bei uns in der Schule wurde aus Kulanz so wurde es uns gesagt, die hälfte der Fahrtkosten übernommen.
 
Auslöse wird im Arbeitsvertrag geregelt >>> Montageabkommen. Auslöse steht dir zu, wenn du einen doppelten Haushalt führst.

Gibt es einen "Entsendevertrag"? Wer will, dass du außerhalb arbeitet?

Elisabeth
 
hallo, hab jetzt die Sorge, das ich diesen und nächsten Monat für 1 Wo 250km weit weg von meinem eigentlichen Arbeitsort arbeiten muss,
wo wir schlafen sollen,wissen sie noch nicht-aber es gibt am rande von berlin ein schwestern wohnheim wo wir unterkommen könnten,nur dann ist der arbeitsort einmal quer durch berlin(1h-fahrzeit?)

nun meine frage: in anderen berufsgruppen gibt es nicht nur die km-erstattung sondern eben auch auslöse?

hab ich da anspruch drauf? wenn ja wo ist das festgehalten?

Mal eine Frage, was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag für ein Arbeitsort drin? Wenn dieser klar definiert ist, musst Du erstmal nirgendswo hinfahren, denn Dein AG hat sich erstmal an den Arbeitsvertrag zu halten.
Solltest Du dennoch fahren wollen, dann bist Du doch in der Position die Bedingungen zu diktieren!
Lasst Euch doch net immer so überrumpeln. Vertrag lesen, Vertrag verstehen, handeln.
 
hallo

in meinen av steht sachsen-anhalt und der ag will das wir da arbeiten,damit wir keine minusstunden fahren...also?
wie am besten verhalten?
 
Es müsste im AV einen Passus geben, ab welcher Entfernung eine Auslöse gezahlt wird. Fehlt dieser... dann hast nur die Möglichkeit bei der Steuererklärung.

Sollte allen Kollegen zu denken geben, die solche Verträge unterschreiben.

Elisabeth
 
hallo

in meinen av steht sachsen-anhalt und der ag will das wir da arbeiten,damit wir keine minusstunden fahren...also?
wie am besten verhalten?

Diese Aussage beißt sich jetzt aber total mit Deiner ersten.

wo wir schlafen sollen,wissen sie noch nicht-aber es gibt am rande von berlin ein schwestern wohnheim wo wir unterkommen könnten,nur dann ist der arbeitsort einmal quer durch berlin(1h-fahrzeit?)

Was denn nun? Berlin, Brandenburg, oder doch Sachsen-Anhalt.
Wenn in Deinem AV steht, dass Du innerhalb von Sachsen-Anhalt eingesetzt wirst, kann kann Dein AG Dich net einfach nach Berlin schicken.
Es sei denn, Du stimmst zu. Wenn Du das machst, würde ich schon mal versuchen meine Bedingungen durchzudrücken!
Der AG WILL den Vertrag ändern, wieso soll er dass denn nur einseitig durchdrücken? Wieso soll ich meine, veränderten Vorstellungen nicht auch mit einbringen?
 
hi joerg

ja genau- was denn nun....

im av steht sachsen-anhalt und arbeiten soll ich in berlin-dienstanweisung!

eigentlicher arbeitsort-sachsen-anhalt
einsatzort- berlin
schlafmöglichkeiten- 1h quer durch berlin

was versteht man da nicht?oder was beisst sich?

sorry,wenn ich so abgenervt bin...aber es geht mir eben nicht gut bei dem gedanken....
wollte ja auch nur wissen,ob uns eine auslöse zusteht?
denn 250km einfache strecke fahr ich den ganzen monat nicht zur arbeit-
ist eben auch eine finanzielle belastung...
 
Wenn ich mich entsenden lasse, dann bekomme ich doch net erst nach den Ausgaben mit, dass das vielleicht doch net ganz so richtig sein kann... .

Geh zu deinem AG und fordere die Fahrt- und Unterkunftskosten. Einen Anspruch auf Auslöse dürftest du nicht haben. Der Verpfelgungsmehraufwand muss über die Steuererklärung geltend gemacht werden.

Wenn dein AG die Zahlung verweigert- such dir nen Anwalt und bestehe auf dei Einhaltung des Arbeitsvertrages der Berlin ja net vorsieht. Alternativ zum Anwalt... du bist doch sicher verdi-Mitglied. Da wird dir sicher auch geholfen werden... es sei denn, du hast bereist etwas unterschrieben, dass eine Ausweitung des AV auf Berlin enthält.

Elisabeth
 

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