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- 25.05.2010
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[FONT=Arial, sans-serif]Mogelpackung Nachtmahlzeit: Der Machtmissbrauch des MDK führt zur angeordneten Dokumentenfälschung[/FONT]
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Vorbemerkung: Ich lese hier schon seit Jahren mit. Und jetzt wirds höchste Zeit mich auch aktiv zu beteiligen.
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[FONT=Arial, sans-serif]Der MDK hat in seiner unendlichen Weisheit und Unfehlbarkeit verfügt, dass Bewohnern mit einer Mangelernährung eine Nacht- oder Spätmahlzeit angeboten werden muss. Im Prinzip eine sinnvolle Entscheidung.
[FONT=Arial, sans-serif]Die Macht das MDK geht in dieser Angelegenheit soweit, dass Betreiber stationärer Einrichtungen diese Anweisung untertänigst sofort in die Tat umsetzen. Das Problem dabei ist: Wie soll diese Anweisung tatsächlich umgesetzt werden? Die Betreiber der Einrichtungen argumentieren meist in diesem Sinne: Wichtig ist, dass die Spät-, bzw. Nachtmahlzeit geplant ist und die Verabreichung dokumentiert wird.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Diese Antworten meiner Vorgesetzten haben mich misstrauisch werden lassen und haben mich dazu gebracht, der Sache auf den Grund zu gehen. Dabei bin ich zu folgenden Erkenntnissen gekommen.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Laut Prüfkatalog des MDK ist tatsächlich vor allem die PLANUNG der Nachtmahlzeit aber nicht die tatsächliche „DURCHFÜHRUNG“ von Interesse. Meine Anfrage per Mail beim MDK Bayern enthielt unter anderem diese Frage: „Prüfen Sie tatsächlich nur die Planung oder auch die Durchführung?“ Die Antwort auf diese Frage ist ein echter Skandal: „Die Dokumentation der Planung und der Durchführung werden geprüft!“ Nochmal zum Mitschreiben: Der MDK gibt unumwunden zu, lediglich die Planung der Nachtmahlzeit und die Dokumentation der Verabreichung zu überprüfen. Ob die Nachtmahlzeit tatsächlich stattfindet ist für den MDK nicht von Interesse! Somit erklärt sich auch die unverhohlene Aufforderung zur Dokumentenfälschung mancher Altenheimbetreiber. [/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Letzthin hatte ich Nachtdienst. Bewohneranzahl: 60. Lagerungspflichtig: 27. Inko-Versorgung bei 38 Bewohnern. Bewohner, die eine Nachtmahlzeit bekommen: 18. Pflegepersonal in der Nacht: 1.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Mit dem Austeilen der Nachtmahlzeiten habe ich um 22 Uhr begonnen, der letzte Bewohner bekam sein Joghurt schließlich um 0:30 Uhr. Die anderen Bewohner blieben in dieser Zeit größtenteils „auf der Strecke“.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Im Übrigen sieht der MDK keinerlei Probleme die Nachtmahlzeit zu verabreichen und verweist auf andere Einrichtungen. Dort sei die Gabe der Nachtmahlzeit bei allen betroffenen Bewohnern über einen langen Zeitraum dokumentiert.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Jetzt meine ketzerische These: Ihr könnt mich auch dafür steinigen, wenn ihr wollt.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Der MDK sieht nur die Dokumentation. Das wissen die Altenheimbetreiber. Diese fordern ihre Angestellten dazu auf, Nachtmahlzeiten, die niemals angeboten wurden in der Dokumentation abzuzeichnen. Es finden sich genug Pflegekräfte, die dies ohne zu Murren auch tun. [/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Leute, ist euch klar, dass wir uns so unser eigenes Grab schaufeln? Wenn sich diese Praxis nicht ändert, dann werden immer weitere Forderungen auf uns zukommen, die sich mit der dünnen Personaldecke niemals erfüllen lassen. [/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Ich hoffe auf eine angeregte Diskussion. Berichtet doch auch mal, wie das mit der Nachtmahlzeit in euren Einrichtungen gehandhabt wird. [/FONT]
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Vorbemerkung: Ich lese hier schon seit Jahren mit. Und jetzt wirds höchste Zeit mich auch aktiv zu beteiligen.
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[FONT=Arial, sans-serif]Der MDK hat in seiner unendlichen Weisheit und Unfehlbarkeit verfügt, dass Bewohnern mit einer Mangelernährung eine Nacht- oder Spätmahlzeit angeboten werden muss. Im Prinzip eine sinnvolle Entscheidung.
[FONT=Arial, sans-serif]Die Macht das MDK geht in dieser Angelegenheit soweit, dass Betreiber stationärer Einrichtungen diese Anweisung untertänigst sofort in die Tat umsetzen. Das Problem dabei ist: Wie soll diese Anweisung tatsächlich umgesetzt werden? Die Betreiber der Einrichtungen argumentieren meist in diesem Sinne: Wichtig ist, dass die Spät-, bzw. Nachtmahlzeit geplant ist und die Verabreichung dokumentiert wird.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Diese Antworten meiner Vorgesetzten haben mich misstrauisch werden lassen und haben mich dazu gebracht, der Sache auf den Grund zu gehen. Dabei bin ich zu folgenden Erkenntnissen gekommen.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Laut Prüfkatalog des MDK ist tatsächlich vor allem die PLANUNG der Nachtmahlzeit aber nicht die tatsächliche „DURCHFÜHRUNG“ von Interesse. Meine Anfrage per Mail beim MDK Bayern enthielt unter anderem diese Frage: „Prüfen Sie tatsächlich nur die Planung oder auch die Durchführung?“ Die Antwort auf diese Frage ist ein echter Skandal: „Die Dokumentation der Planung und der Durchführung werden geprüft!“ Nochmal zum Mitschreiben: Der MDK gibt unumwunden zu, lediglich die Planung der Nachtmahlzeit und die Dokumentation der Verabreichung zu überprüfen. Ob die Nachtmahlzeit tatsächlich stattfindet ist für den MDK nicht von Interesse! Somit erklärt sich auch die unverhohlene Aufforderung zur Dokumentenfälschung mancher Altenheimbetreiber. [/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Letzthin hatte ich Nachtdienst. Bewohneranzahl: 60. Lagerungspflichtig: 27. Inko-Versorgung bei 38 Bewohnern. Bewohner, die eine Nachtmahlzeit bekommen: 18. Pflegepersonal in der Nacht: 1.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Mit dem Austeilen der Nachtmahlzeiten habe ich um 22 Uhr begonnen, der letzte Bewohner bekam sein Joghurt schließlich um 0:30 Uhr. Die anderen Bewohner blieben in dieser Zeit größtenteils „auf der Strecke“.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Im Übrigen sieht der MDK keinerlei Probleme die Nachtmahlzeit zu verabreichen und verweist auf andere Einrichtungen. Dort sei die Gabe der Nachtmahlzeit bei allen betroffenen Bewohnern über einen langen Zeitraum dokumentiert.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Jetzt meine ketzerische These: Ihr könnt mich auch dafür steinigen, wenn ihr wollt.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Der MDK sieht nur die Dokumentation. Das wissen die Altenheimbetreiber. Diese fordern ihre Angestellten dazu auf, Nachtmahlzeiten, die niemals angeboten wurden in der Dokumentation abzuzeichnen. Es finden sich genug Pflegekräfte, die dies ohne zu Murren auch tun. [/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Leute, ist euch klar, dass wir uns so unser eigenes Grab schaufeln? Wenn sich diese Praxis nicht ändert, dann werden immer weitere Forderungen auf uns zukommen, die sich mit der dünnen Personaldecke niemals erfüllen lassen. [/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Ich hoffe auf eine angeregte Diskussion. Berichtet doch auch mal, wie das mit der Nachtmahlzeit in euren Einrichtungen gehandhabt wird. [/FONT]
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