- Registriert
- 23.03.2006
- Beiträge
- 155
- Ort
- Winterthur
- Beruf
- dipl. Pflegefachman HF We'g"
- Akt. Einsatzbereich
- Langzeitpflege Spezialstation für junge körperlich (+z.t. psychisch/sucht) Behinderte
- Funktion
- Rai-Rug MDS-koordinator+Supervisor,
KOG: Die Stadt Zürich muss für Pflegefachfrauen und -männer, Ergo- und PhysiotherapeutInnen Lohnnachzahlungen leisten!Bundesgerichtsentscheid zu den Lohngleichheitsklagen gegen die Stadt Zürich
Das Bundesgericht bestätigte die drei Urteile des Zürcher Verwaltungsgerichts. Die Stadt Zürich hat die Pflegefachleute, ErgotherapeutInnen und PhysiotherapeutInnen vor der Besoldungsrevision von 2002 im Vergleich zu den städtischen Polizeibeamten im Umfang von zwei Lohnklassen diskriminierend entlöhnt.
Demzufolge werden nun Lohnnachzahlungen für die Jahre 1997 – 2002 fällig.
Die Verbände der KOG haben sieben Jahre mit den Einzelklägerinnen für den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gekämpft, so wie es die Verfassung seit 1981 und das Gleichstellungsgesetz seit 1996 verlangen. Wir erwarten, dass die Stadt Zürich unverzüglich und korrekt diesen Grundsatz umsetzt und nicht weiter auf dem Rücken der Frauen spart.
Das Bundesgericht bestätigte die drei Urteile des Zürcher Verwaltungsgerichts. Die Stadt Zürich hat die Pflegefachleute, ErgotherapeutInnen und PhysiotherapeutInnen vor der Besoldungsrevision von 2002 im Vergleich zu den städtischen Polizeibeamten im Umfang von zwei Lohnklassen diskriminierend entlöhnt.
Demzufolge werden nun Lohnnachzahlungen für die Jahre 1997 – 2002 fällig.
Die Verbände der KOG haben sieben Jahre mit den Einzelklägerinnen für den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gekämpft, so wie es die Verfassung seit 1981 und das Gleichstellungsgesetz seit 1996 verlangen. Wir erwarten, dass die Stadt Zürich unverzüglich und korrekt diesen Grundsatz umsetzt und nicht weiter auf dem Rücken der Frauen spart.