Hallo zusammen,
eine kurze Frage:
Wenn ich mich für Samstag + Sonntag krank melde ( Freitag und Montag frei ), muss ich dann eine AU vorlegen ?
Mein direkter Vorgesetzter meinte zu mir, dass ich das müsse.
Ich habe dazu folgendes Gesetz gefunden:
§ 5 Abs. 1 EntgFG:
Ich muss erst ab dem vierten Krankmeldetage (und auch an diesem) eine AU vorlegen. Auf ausdrückliches Verlangen des Arbeitgebers auch eher. In dem geschilderten Fall Sa+Son krank Bräuche ich somit keine AU, richtig?
Oder gibt es noch andere Rechtsquellen oder Vereinbarungen, die etwas anderes besagen? Oder interpretiere ich den Gesetzestext vielleicht falsch?
LG und danke für Eure Hilfe,
Chris
eine kurze Frage:
Wenn ich mich für Samstag + Sonntag krank melde ( Freitag und Montag frei ), muss ich dann eine AU vorlegen ?
Mein direkter Vorgesetzter meinte zu mir, dass ich das müsse.
Ich habe dazu folgendes Gesetz gefunden:
§ 5 Abs. 1 EntgFG:
"Anzeige- und Nachweispflichten
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen."
Für mich geht daraus folgendes hervor:
Ich muss erst ab dem vierten Krankmeldetage (und auch an diesem) eine AU vorlegen. Auf ausdrückliches Verlangen des Arbeitgebers auch eher. In dem geschilderten Fall Sa+Son krank Bräuche ich somit keine AU, richtig?
Oder gibt es noch andere Rechtsquellen oder Vereinbarungen, die etwas anderes besagen? Oder interpretiere ich den Gesetzestext vielleicht falsch?
LG und danke für Eure Hilfe,
Chris