Krank am Wochenende

tg_chris

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Gesundheits- und Krankenpfleger
Hallo zusammen,


eine kurze Frage:


Wenn ich mich für Samstag + Sonntag krank melde ( Freitag und Montag frei ), muss ich dann eine AU vorlegen ?




Mein direkter Vorgesetzter meinte zu mir, dass ich das müsse.
Ich habe dazu folgendes Gesetz gefunden:




§ 5 Abs. 1 EntgFG:


"Anzeige- und Nachweispflichten
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen."

Für mich geht daraus folgendes hervor:
Ich muss erst ab dem vierten Krankmeldetage (und auch an diesem) eine AU vorlegen. Auf ausdrückliches Verlangen des Arbeitgebers auch eher. In dem geschilderten Fall Sa+Son krank Bräuche ich somit keine AU, richtig?

Oder gibt es noch andere Rechtsquellen oder Vereinbarungen, die etwas anderes besagen? Oder interpretiere ich den Gesetzestext vielleicht falsch?


LG und danke für Eure Hilfe,
Chris
 
Ohne deine ganze Frage gelesen zu haben, ob Wochenende oder nicht, spielt keine Rolle. Es gilt dasselbe wie IN der Woche.
Kommt also auf eure hausinterne Regelung an, ob du ab dem 1. Tag eine brauchst.
 
"Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen."

das hat dein direkter Vorgesetzter hiermit getan. Da gibts nix zu diskutieren ;) Hättest du nicht gefragt, wärst du mit dem Text und euren innerbetrieblichen Regelungen locker durchgekommen :engel:
 
Wenn dein AG von dir verlangt, ab dem 1. Tag eine AU zu bringen, musst du das auch.
Meine Frage nun: Warum diskutierst du da rum? Wenn du wirklich krank bist, wirds ja wohl kaum ein Problem sein, eine AU zu bekommen. Du hast die AU, dein AG ist glücklich, ihr habt keinen Stress miteinander. Versteh nicht, warum man bei sowas gleich diskutieren muss.
 
Der AG ist zwar berechtigt, eine AU auch vom ersten Tag an zu verlangen, aber bitte nicht rückwirkend!
Und das ist schon zu diskutieren. Eine Au vom ersten Tag an stellt immer ein Misstrauensvotum gegenüber dem An dar. Ich kenne das auch nur, dass dies anlassbezogen verlangt wird. Das ein AG generell von allen Mitarbeitern eine Au vom ersten Tag an verlangt habe ich noch nicht so erlebt.
 
"Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen."

das hat dein direkter Vorgesetzter hiermit getan.

Dann muss der Arbeitnehmer aber über diese Regelung Bescheid wissen. Und eine Änderung der allgemeingültigen Regelung, dass spätestens am 4. Tag eine Bescheinigung vorgelegt werden muss, kann doch nicht der direkte Vorgesetzte einfach so ändern. Meines Erachtens müsste das durch die Pflegedienstleitung in Absprache mit dem Betriebsrat erfolgen, aber vielleicht kennt da einer der aktiven Betriebsräte im Forum genaue gesetzliche Grundlagen.

Nehmen wir an, dass die übliche Regelung (Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen) besteht, dann muss sie keine Bescheinigung vorlegen wenn sie Freitag noch nicht krank war und Montag auch wieder gesund war. Hat sie sich bereits Freitag krank gemeldet und war auch am Montag noch krank braucht sie eine Bescheinigung.

Ludmilla
 
also was sich mir für ne frage aufzwingt: wieso meld ich mich in meinem frei Krank?? Was macht das für einen Sinn? Oder hättest Du nur das Wochenende arbeiten müssen?
Ich denke aber schon das ein arbeit geber das recht hat bei einen Verdacht eine Krankmeldung zu verlange, sogar schon bei nur 1 Tag!
 
Vermutlich hat der TE am Freitag und am Montag frei und muss am Wochenende arbeiten. Jetzt könnte man ihm ja was unterstellen, aber soweit möchte ich jetzt nich ausholen. Ich finde die Einstellung des vorgesetzten völlig legitim.
 
Hierzu ein Auszug aus einem Juraforum:

4. Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit

Bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber, wie oben bereits ausgeführt, auch schon vor dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. Kommt der Arbeitnehmer dieser Aufforderung nicht nach oder legt er auch am vierten Tag seiner Erkrankung keine ärztliche Bescheinigung vor, so kann der Arbeitgeberdie Entgeltfortzahlung verweigern, es sei denn, dem Arbeitnehmer kann die Verletzung der Nachweispflicht nicht vorgeworfen werden. Der Arbeitnehmer kann versuchen, seine Arbeitsunfähigkeit mit Hilfe anderer Beweismittel (Zeugen) zu belegen.
Bleiben dem Arbeitgeber trotz der vorgelegten ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung berechtigte Zweifel an einer Erkrankung des Arbeitnehmers, so kann er nicht verlangen, dass sich der Arbeitnehmer einer Untersuchung bei einem von ihm gewünschten Arzt unterzieht. Er kann aber gemäß § 275 SGB V den Wahrheitsgehalt der Bescheinigung durch ein Gutachten desMedizinischen Dienstes der Krankenkassen überprüfen lassen.
Gemäß § 275 Abs. 1a SGB V sind Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit insbesondere in den Fällen anzunehmen, in denen
  • Versicherte auffällig häufig oder auffällig häufig nur für kurze Dauer arbeitsunfähig sind oder der Beginn der Arbeitsunfähigkeit häufig auf einen Arbeitstag am Beginn oder am Ende einer Woche fälltoder
  • die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt ist, der durch die Häufigkeit der von ihm ausgestellten Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit auffällig geworden ist.
 
Ich versteh das Problem net. Was spricht dagegen, sich sofort eine AU-Bescheinigung zu holen? Entweder ich bin krank- dann kann ich mir das problemlos vom Arzt bestätigen lassen... oder ich fühle mich nur ungut und befürchte, der Arzt sieht es net als Krankheit. Letzteres dürfte wohl kaum der Fall sein.

Falls es sich um ein Wochenende handelt- ein Arzt kann einen Krankenschein auch rückwirkend für Samstag und Sonntag ausstellen.

Elisabeth
 
Ich danke Euch schonmal für die Antworten.

1. Ich war wirklich krank :-)
2. Es ging nur um einen Samstag und Sonntag, den Freitag und Montag hatte ich eh frei.
3. Es war keine direkte Anweisung meines Vorgesetzten, eher ein Tipp ("Denk dran, da Du Dich über das WE krank meldest brauchst Du eine AU"). <-- Genau das ist der Zusammenhang, den ich für nicht korrekt erachte, da es nur zwei Krankheitstage waren.

4. Diese Situation habe ich in der Vergangenheit erlebt (was überhaupt kein Problem war, da ich eben zum Arzt gegangen bin und ne AU geben lassen hab), nun geht es um meine Freundin, die mit ner heftigen Erkäktung im Bett liegt. Sie musste sich jetzt auch Sa+So (Fr + Mo frei) krank melden, der Arbeitgeber hat nicht nach einer AU gefragt. Hier wäre jetzt einfach meine Frage, ob sie eine benötigt.

5.
Ich versteh das Problem net. Was spricht dagegen, sich sofort eine AU-Bescheinigung zu holen? Entweder ich bin krank- dann kann ich mir das problemlos vom Arzt bestätigen lassen... oder ich fühle mich nur ungut und befürchte, der Arzt sieht es net als Krankheit. Letzteres dürfte wohl kaum der Fall sein.
Dazu kann ich nur sagen, dass man
a) nicht gerne "unnötig" zum Arzt rennt, weil man z.B. eine Praxisgebühr zahlen muss, oder weil es mit "Aufwand" verbunden ist und
b) man froh ist mit einer dicken Grippe einfach nur im Bett zu liegen und schlafen zu können. Da fällt einem selbst der Gang zur Toilette oder sonst was schwer.
Wenn man rechtlich dazu verpflichtet ist, muss man sich natürlich irgendwie zum Arzt hinschleppen, das ist klar.

6. Wie beide melden uns äußerst ungerne krank, da wir beide einen sehr kollegialen Sinn haben und eben diese nicht gerne "hängen lassen".
 
...
6. Wie beide melden uns äußerst ungerne krank, da wir beide einen sehr kollegialen Sinn haben und eben diese nicht gerne "hängen lassen".

Interessanter und viel verratender Ansatz.

Btw.- wer 2 Tage fest im Bett liegen muss wegen einer Grippe, der sollte am 3. Tag net auf der Arbeit erscheinen aus reiner Kollegialität. Bei so einer schweren Grippe dürfte man auch am 5.Tag noch net topfit sein. Kein Wunder, dass einem AG da auch mal ganz komische Gedanken kommen können.

Elisabeth
 
Vor allem schreibst du erst, dass es sich um dich handelt und plötzlich handelt es sich um deine Freundin... Ähm, also, wer denn nun?
Wenn ich wirklich krank bin, ist mir die Praxisgebühr doch wohl wurscht. Dann will ich, dass mir geholfen wird und ich schnell wieder gesund werde. Und zum Arzt gehen, ist ja jetzt nicht grad mit einem Mega Aufwand verbunden. Gut, man muss aus dem Haus, aber in den meisten Fällen befindet sich der Arzt ja in Wohnortnähe und keine 100 km weit weg.
Und wie Elisabeth schon schreibt: Bei ner dicken fetten Grippe, bei der man nicht in der Lage ist aus dem Bett zu kommen, ist man auch nach 3 Tagen nicht wieder fit. Sprich, man braucht trotzdem eine AU.
Naja, wie auch immer, muss jeder selber wissen, ob er sich, nur um sich den Gang zum Arzt zu sparen, mit dem AG anlegt. Mir wärs zu doof.Wenn wirklich krank, kann man auch mal zum Arzt gehen.
 
Also wenn ich arbeitsunfähig bin, aber der Meinung bin, ich kann morgen oder übermorgen wieder arbeiten - warum dann 10Euro zum Fenster rausschmeißen??

Vor Allem hilft einem der Arzt bei sowas lapidarem ja nicht. Oder willst ne Antibiose @Bambam?
 
Und wenn man nicht wirklich krank ist, sondern nur so tut, geschieht einem der Ärger mit dem AG meiner Meinung nach ganz recht.

Können wir dem TS nicht einfach mal glauben, dass er wirklich krank war bzw. seine Freundin?


Zum Thema:
Genau wegen solcher Geschichten schlepp ich mich mittlerweile grundsätzlich zum Arzt.
Nein, nicht weil der mir bezüglich meiner Gesundheit eine wirkliche Hilfe ist (Ich geh jetzt mal von nem grippalen Infekt aus), sondern einzig und allein wegen der AU.
Im Wartezimmer denk ich mir dann regelmäßig, wie völlig unnütz dieser Besuch nun wieder ist und was für Kosten der Spaß verursacht.
 
Oh, mir ging's nicht um den TE oder seine Freundin, sondern um den Ausdruck "wirklich krank".
 
Also wenn ich arbeitsunfähig bin, aber der Meinung bin, ich kann morgen oder übermorgen wieder arbeiten - warum dann 10Euro zum Fenster rausschmeißen??

Vor Allem hilft einem der Arzt bei sowas lapidarem ja nicht. Oder willst ne Antibiose @Bambam?

Es ging ja hier offenbar um eine wirklich schlimme Grippe, bei der man es nicht mehr aus dem Bett schafft... ist für mich also nicht lapidar und sicher nicht nach 2 Tagen ausgestanden!
 
Menno- ich verstehe das Problem als solches nicht. In unseren Verträgen ist vertraglich geregelt, dass man sich am ersten Tag der AU krankschreiben lässt, die AU-Bescheinigung dann innerhalb der nächsten 3 Tage beim AG eingereicht wird und folgende Krankmeldungen spätestens am letzten Tag der vorrausgegangenen AU bekannt gegeben werden. Wir jemand in seinem Frei krank, dann bleibt es ihm überlassen, ob er zum Arzt geht oder nicht. So what?...Wird das nicht überall vertraglich definiert?
 
Mal etwas off-topic:
habt ihr immer frei vor und nach eurem Dienstwochenende? Finde ich ziemlich blöd eingeteilt....
 

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