Kostenlose Bereitstellung von Einmalhandschuhen und Desinfektionsmittel

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Oldtimer

Gast
Hallo ,

wollte mal wissen, ob es im ambulanten Dienst überall üblich ist , Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel bei den Kunden kostenlos zur Verfügung zu stellen oder wird es bei euch von den Kunden besorgt?

Vielen Dank Oldtimer
 
Hi,

eigentlich sollte es so üblich sein, dass diese Sachen vom Pflegedienst gestellt werden... Sie zählen dann zu den Investkosten des Pflegedienstes.

Gruß Morningstar
 
Bei uns ist es so, dass wir Handschuhe, Desinfektionsmittel und Handschutzcreme gestellt bekommen sowie für den Notfall einige Verbandsmaterialien.
Auch ein RR Gerät und ein BZ Gerät werden gestellt.
LG sandra
 
Handschuhe sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 31€ von der Pflegeversicherung übernommen werden können (§40 SGB XI); alternativ käme auch noch der ambulante Pflegedienst als Arbeitgeber in Betracht, die von Dir erwähnten Dinge bereitzustellen - nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaft (in unserem Gewerbe ist das die BGW) ist er bei einem solchen Fall eindeutig in der Pflicht - Stichwort "Arbeitsschutz"

Grüße,
Nutella Woman
 
Hallo Nutella Women,

vielen Dank für diese Antwort!

Demnach könnten wir eigentlich von unseren Kunden die eingestuft sind verlangen, dass sie die Handschuhe besorgen!

Bei uns stellt sie unser AG und wir haben bei jedem Kunden 1 Karton Einmalhandschuhe sowie Sterillium vor Ort!

Demnach könnte man ja erwarten, dass der Kunde die Handschuhkosten selbst übernimmt, wenn er monatlich 31 Euro von der Pflegekasse dazubekommt! Verstehe ich es so richtig?

Grüß Oldtimer
 
Hallo ,
bei uns ist es so, das der Handschuhbedarf für die MA von der Station gestellt wird, ebenso ein Händedesinfektionsmittel.
Die 31€ die über die Pflegekasse abgerechnet werden können sind meines Wissens für den Bedarf der Angehörigen oder eben derjenigen die den Patienten versorgen wenn wir nicht vor Ort sind. Da kann man z.B. auch spezielle Hautpflegemittel oder Duschgels darüber abrechnen. Eben alles was man zur Pflege braucht. Die Abrechnung erfolgt dann über Kassenzettel als Nachweis.
grüssle
die Schwäbin
 
Danke Schwäbin,

jetzt bin ich schon so alt, aber man lernt immer dazu!

Vielen Dank für euere Auskunft!

Ganz liebe Grüße
Oldtimer :flowerpower:
 
@Oldtimer:
Gern geschehen - für irgendetwas müssen meine Vorlesungen in Gesundheitsrecht bei einem ehemaligem Richter ja gut sein :daumen:
 

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