- Registriert
- 07.03.2009
- Beiträge
- 9
Hallo -
sagt mal, ist folgendes "gang und gäbe" in der Ambulanten Pflege in D ?
Eine Kollegin von mir hat vor kurzem in der Ambulanten Pflege - Fachgebiet Heimbeatmung - angefangen.
Sie klagt darüber, dass sie ständig "einspringen" muss, da ihr AG anscheinend unfähig ist, einen gesetzlich geregelte Rufbereitschaft einzurichten bzw. diese einsparen will... (ich weiss, "Funktionszulage" ist ja viiiel zu teuer ...)
U. a. hätte sie unterschreiben müssen, dass sie sich lt. Arbeitsvertrag verpflichte , im Bedarfsfall trotz 12-Stunden-"Bereitschafts"dienst in der Nacht noch eine weitere Schicht im Anschluss des selben Tages dranzuhängen.
Sind wir neuerdings (seit den Zeitarbeitsfirmen) schon wieder mal auf einem neuen Level der Leibeigenschaft angelangt?
Da ich offensichtlich nicht die letzen 10 Jahre meines Berufslebens in der "Kryokammer" o.ä. verbracht habe, hoffe ich doch; dass es in D noch so etwas wie Arbeitsgerichte oder Arbeitszeit-Gesetze gibt.
Als überzeugter Gewerkschafter und "Kriegsveteran" (ohne "Purple Heart", "Silver Star" oder CMOH
) im ehemaligen Dienst der Seniorenheime von Caritas und Diakonie weiss ich auch aus eigener Erfahrung, wie sehr Arbeitnehmer u. U. geknüppelt werden bzw. wie man als AG das "Helfersyndrom" zu seinen eigenen Gunsten auszuschlachten weiss -
allerdings kenne ich mich mit der Heimbeatmung in der privaten Ambulanten Pflege so gut wie gar nicht aus. Seit wann gibts hier vertragliche Freibriefe für den AG oder Sonderregelungen ?
Wer kann über Arbeitsverträge oder eigene Erfahrunen posten?
LG
Painkiller
sagt mal, ist folgendes "gang und gäbe" in der Ambulanten Pflege in D ?
Eine Kollegin von mir hat vor kurzem in der Ambulanten Pflege - Fachgebiet Heimbeatmung - angefangen.
Sie klagt darüber, dass sie ständig "einspringen" muss, da ihr AG anscheinend unfähig ist, einen gesetzlich geregelte Rufbereitschaft einzurichten bzw. diese einsparen will... (ich weiss, "Funktionszulage" ist ja viiiel zu teuer ...)
U. a. hätte sie unterschreiben müssen, dass sie sich lt. Arbeitsvertrag verpflichte , im Bedarfsfall trotz 12-Stunden-"Bereitschafts"dienst in der Nacht noch eine weitere Schicht im Anschluss des selben Tages dranzuhängen.

Sind wir neuerdings (seit den Zeitarbeitsfirmen) schon wieder mal auf einem neuen Level der Leibeigenschaft angelangt?
Da ich offensichtlich nicht die letzen 10 Jahre meines Berufslebens in der "Kryokammer" o.ä. verbracht habe, hoffe ich doch; dass es in D noch so etwas wie Arbeitsgerichte oder Arbeitszeit-Gesetze gibt.
Als überzeugter Gewerkschafter und "Kriegsveteran" (ohne "Purple Heart", "Silver Star" oder CMOH

allerdings kenne ich mich mit der Heimbeatmung in der privaten Ambulanten Pflege so gut wie gar nicht aus. Seit wann gibts hier vertragliche Freibriefe für den AG oder Sonderregelungen ?

Wer kann über Arbeitsverträge oder eigene Erfahrunen posten?
LG
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