Keine Intensivausbildung

Kahu1975

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19.05.2011
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Hallo,
ich bin Kinderkrankenschwester und arbeite seit einiger Zeit bei einem ambulanten Kinderkrankenpflegedienst (komme aus der kinderzeit nach 10 Jahren zurück) und werde dort u.a. bei 2 beatmeten Geschwistern eingesetzt. Ich wurde dort 2 Tage eingearbeitet und fühle mich im Umgang mit dem Tracheostoma relativ sicher, aber die Beatmung ist wirklich neu für mich.
Meine Frage ist ,ob es überhaupt rechtmäßig ist, da ich keine Intensivausbildung habe?

Wäre toll wenn ich endlich Gewissheit hätte, denn bisher habe ich nichts genaues gefunden!
Lg Kahu
 
Wäre toll wenn ich endlich Gewissheit hätte, denn bisher habe ich nichts genaues gefunden!
Lg Kahu
Gute Frage ! Ich entdecke immer häufiger Stellenanzeigen, bei denen von Intensiver Einarbeitungund auch ohne Intensivpflege-Erfahrung im Zusammenhang mit Beatmungspatienten die Rede ist.
 
Die Intensiv-Fachweiterbildung ist für die Arbeit mit Intensivpatienten ja keine Voraussetzung. Darauf kannst Du Dich also nicht berufen.

Hast Du eine ordnungsgemäße Einweisung in die Beatmungsgeräte erhalten? Ohne sie darfst Du die Geräte nicht bedienen und musst daher die Pflege ablehnen.
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort,

in die Geräte wurde ich schon eingewiesen, aber die werden ja vom Arzt eingestellt und wir dürfen nichts verstellen. Da ich dort nur am Wochenende eingesetz werde kann ich nicht so routiniert wie sonst arbeiten. Meine Angst ist eigentlich immer das die Geräte anfangen zu spinnen!
 
Wie die Gesetzeslage genau aussieht, weiß ich nicht, aber zwei Tage Einarbeitung wenn man noch nie/oder ewig lange keine Beatmung gemacht hat? Nie im Leben.
Bei uns ist es zum Beispiel so, dass solange eingearbeitet wird, wie der MA selbst das möchte. Hatte vor kurzem auch einen Kollegin die noch nie eine Beatmung gemacht hat und sich dann auch erst sicher fühlte, nach dem sie 14 Tage (9 im Tagdienst 5 Nächte) eingearbeitet wurde.
Ich glaube du hast das Recht, Tätigkeiten abzulehnen, bei denen du dich nicht sicher fühlst, dann muss dein AG reagieren. Sprich entweder WB odere weitere Einarbeitung.
Ich kenne bei uns niemanden der bei einer Beatmung nur zwei Tage eingearbeitet wird.
Selbst Kollegen die schon woanders beatmete Patienten hatten, werden bei einem neuen Patienten gründlich eingearbeitet, sprich mindestens zwei Tage bzw. wenn sie das für sich entscheiden auch länger.
Wenn du dich nich sicher fühlst, sprich nochmal mit deiner PDL, die muss dann reagieren.
 
Normalerweise gibt es ein Ersatzgerät für solche Notfälle.

Dein Job wäre es dann dieses zu anzuschalten.
Ich kenne es so aus der Heimbeatmung, dass die Geräte regelmässig getauscht werden und somit "gleich" abgenutzt werden.
Da die Firmen die Geräte auch in einem bestimmten Rhythmus warten ist die Gefahr relativ gering, dass diese ausfallen.

Eine MPG-Einweisung darfst du übrigens nur dann unterschreiben, wenn du dich sicher im Umgang mit dem Gerät fühlst.
 
Weiterbildung in der ausserklinischen Intensivpflege/ Heimbeatmung würde ich mal bei Deinem AG anfragen.
 
Wenn Du dir nicht sicher bist im Umgang mit den Geräten,weil Du Dich nicht ausreichend eingewiesen fühlst, kannst Du von deinem Remonstrationsrecht Gebrauch machen.

Rechtliche Folgen gemäß der Durchführungsverantwortung:

Übernahmeverschulden; Verantwortung für die sach-fachgerechte Ausführung-kann eine Pflegekraft eine Maßnahme nicht ausführen, ist sie verpflichtet die Ausführung der Anordnung zu verweigern-Remonstrationsrecht/-pflicht.

Bsp. für die Unfähigkeit eine Maßnahme zu übernehmen:
mangelnde Kenntnisse oder sonstige Umstände z.B. Übermüdung,Überlastung,Krankheit,Drogenkonsum...

So lerne ich es zumindest im Moment bei meiner Fortbildung...
 
Die Sache ist die, klar, darfst du da auch ohne Fachausbildung arbeiten, nach einer Einweisung, aber eigentlich ist es immer so, dass die ambulanten Pflegedienste Schulungen anbieten "müssen".
Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber war das selbstverständlich. Jeder der noch nicht mit beatmeten Kindern gearbeitet hat, wurde zu einer Beatmungschulung eingeladen und musste diese machen... wenn man schon Erfahrung hatte, gab es Refresherkurse um immer wieder auf dem neusten Stand zu sein.
Auf sowas würde ich auch bestehen, vorallem wenn ich mir unsicher bin!

LG
 
Hallo Kahu, die Frage nach der Intensivweiterbildung wurde ja schon beantwortet und auch die nach der Geräteeinweisung. Du darfst also arbeiten. Aber neben reinen gesetzlichen Vorgaben gibt es ja auch noch andere Kriterien für Dich und Deinen AG warum eine Weiterbildung durchaus Sinn macht. Du als Pflegekraft bist immer in der Durchführungsverantwortung... Und Geräteeinweisung hin oder her, kennst Du dich mit Beatmung aus? Weißt Du was das Gerät mit deinem Pat. macht, wie der Modus funktioniert und was Du im Notfall tun kannst / mußt?
Ich habe vor zwei Jahren die Fachweiterbildung für außerklinische Intensivpflege beim IPW gemacht www.ipw-schulungen.de und muss sagen, hätte ich all das schon vorher gewußt hätte ich oft nicht so sorglos Dienst geschoben. Immer nach dem Motto "wird schon nix passieren". Weil mein AG auch Kinder versorgt und ich so geschwärmt habe hat der Chef letztes Jahr zwei Kolleginnen nach Traunstein zur Fachweiterbildung für pädiatrische außerklinische Intensivpflege (auch vom IPW) geschickt. Die waren fast noch begeisterter als ich.
Also FAZIT: Überzeuge Deinen Chef dass Du eine Weiterbildung brauchst !!! Wenn durch Deine Fachkompetenz dein Pat nur einMal nicht in die Klinik zurück muss wenn sich sein Zustand verschlechtert, dann hat er die Kosten drinn. Außerdem kommen solche Weiterbildungen bei MDK Prüfungen immer gut an.
In diesem Sinne, nur die besten Wünsche und Gruß aus Berlin
Fritze
 

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