- Registriert
- 18.12.2008
- Beiträge
- 42
- Ort
- Hameln
- Beruf
- Gesundheits- und Krankenpfleger
- Akt. Einsatzbereich
- Kardiologie und interne Intensivmedizin (Überwachungseinheit)
- Funktion
- Dauernachtwache
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen
mein Großvater ist auch pflegebedürftig (Stufe II) und bei ihm wurde jetzt eine B12-Mangelanämie und eine Eisenmangelanämie festgestellt. Er hat das Medikament B12-Steigerwald (5 Amp. zu 2 ml) verschrieben bekommen. Dies ist zur i.v., i.m. oder s.c. injektion vorgesehen. Da er aber sehr schnell blaue Flecken bekommt (ASS-Patient), würde ich ihm gerne eine Braunüle legen und ihm das als Infusion verabreichen.
Aber jetzt die Frage:
Darf man das rechtlich gesehen? Jemandem privat zu Hause eine Infusion anlegen.
Und mit was kann ich das B12 aufziehen? Lieber mit NaCl oder mit Tutofusin??? Und wenn, mit wie viel???
Würde mich über rasche Beantwortung freuen.
mein Großvater ist auch pflegebedürftig (Stufe II) und bei ihm wurde jetzt eine B12-Mangelanämie und eine Eisenmangelanämie festgestellt. Er hat das Medikament B12-Steigerwald (5 Amp. zu 2 ml) verschrieben bekommen. Dies ist zur i.v., i.m. oder s.c. injektion vorgesehen. Da er aber sehr schnell blaue Flecken bekommt (ASS-Patient), würde ich ihm gerne eine Braunüle legen und ihm das als Infusion verabreichen.
Aber jetzt die Frage:
Darf man das rechtlich gesehen? Jemandem privat zu Hause eine Infusion anlegen.
Und mit was kann ich das B12 aufziehen? Lieber mit NaCl oder mit Tutofusin??? Und wenn, mit wie viel???
Würde mich über rasche Beantwortung freuen.

