Hallo
ich arbeite in einer soziotherapeutischen Einrichtung eines privaten Trägers. wir betreuen dort über 60 Bewohner... der nachtdienst wird von einer einzigen Fachkraft bestritten.... ich Haus gibt es noch eine Schlafbereitschaft die jederzeit geholt werden kann..
meine frage hierzu ist das zulässig???
ich arbeite in einer soziotherapeutischen Einrichtung eines privaten Trägers. wir betreuen dort über 60 Bewohner... der nachtdienst wird von einer einzigen Fachkraft bestritten.... ich Haus gibt es noch eine Schlafbereitschaft die jederzeit geholt werden kann..
meine frage hierzu ist das zulässig???
