Geringfügig beschäftigt/Erholungsurlaub

nasenh

Newbie
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18.12.2008
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Hallo ihr Lieben,

ich habe eine Frage:

Ksnn es rechtlich stimmig sein, dass man einer examinierten
Krankenschwester die als geringfügig Beschäftigt arbeitet, weiß
machen will, dass sie nun gehen müsse, da eine GfB in den ersten 2
Jahren dem Arbeitgeber deutlich weniger kostet wie nach den 2 Jahren?
Wenn ja, kann man sagen warum?

Darf Erholungsurlaub in Überstunden abgebaut werden? Wo ist das genau
geregelt?

liebe Grüße und eine wunderbare Weihnachtzeit

Michael
 
Huhu!
Also für Deine 1.Frage müßtest Du nochmals etwas mehr ausholen: Was für ein Arbeitsverhältnis liegt vor? Ist es befristet oder unbefristet? Was steht im Arbeitsvertrag?
Was ist eine GfB?
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Teilzeitkräfte, einschließlich Minijobber, nicht schlechter behandelt werden dürfen als vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter.
Die zweite Frage ist ganz klar zu verneinen, auch wenn ich hier nicht genau verstehe, wie Du das meinst. Urlaub ist zu Erholungszwecken da und muß auch zur Erholung genommen werden, § 8 Bundesurlaubsgesetz:
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
Vielleicht erklärst Du nochmal genau die Umstände und was Du meinst?
 
Die Angestellte ist Rentnerin und verdient sich auf 400 Euro etwas zur Rente dazu. Nun soll sie teurer sein, nur weil 2 Jahre Arbeit rum sind.

Es sollen der noch zustehende Urlaub umgerechnet werden in Überstunden auf das Überstundenkonto. Geht das? Wenn nein, warum nicht? liebe Grüße
 
Sollte es ein befristeter Vertrag gewesen sein (der Zeitraum von zwei Jahren lässt das vermuten), dann kann sich die Arbeitnehmerin auf den Kopf stellen - sie muss nicht weiter beschäftigt werden, wenn der Arbeitgeber nicht will. Dazu braucht er in diesem Fall keine Begründung.

Umrechnung von Urlaub aufs Überstundenkonto? Wie soll das gehen? Sollen sowohl Überstunden als auch Resturlaub ausgezahlt werden? Das ist - mit Einverständnis der Arbeitnehmerin - natürlich möglich.
 
Kann es rechtlich stimmig sein, dass man einer examinierten
Krankenschwester die als geringfügig Beschäftigt arbeitet, weiß
machen will, dass sie nun gehen müsse, da eine GfB in den ersten 2
Jahren dem Arbeitgeber deutlich weniger kostet wie nach den 2 Jahren?
Wenn ja, kann man sagen warum?
Michael

Wenn es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis ohne sachlichen Grund gehandelt hat, ist eine erneute Verlängerung nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und BefristungsGesetz nicht mehr möglich. Dann muß das befristete Arbeitsverhältnis auslaufen.

Billiger kann die neue Geringfügige Beschäftigte eigentlich nur werden, wenn man mit ihr schlechtere Gehaltskonditionen ausgehandelt hat oder es einen neuen Haustarifvertrag gibt.